Planungsverfahren für Stützmauer läuft weiter
Obwohl die Abstimmung für den Margarethenstich verloren wurde, wollen Behörden eine Baubewilligung.
Teil des Margarethenstichs. Die Mauer beim Viadukt wird vor allem aus Beton sein, auf die zur Zierde Bruchsteinelement kommen.
Visualisierung: Bau- und Verkehrsdepartement BS / Mischa Hauswirth
Vor der Abstimmung zum Margarethenstich Ende September 2017 sprach kaum jemand von einer Mauer und von Bäumen, sondern nur von Schienen und deren Verlauf und Nutzen für die Stadt Basel. Geplant gewesen war eine Direktverbindung von der Tramroute Oberwil–Basel zum Bahnhof SBB, ohne über die Heuwaage und den Aeschenplatz kehren zu müssen. Das Baselbieter Volk erteilte an der Urne dem 21 Millionen Franken teuren Projekt mit einem Nein-Anteil von 57 Prozent eine deutliche Absage. Damit war das Vorhaben vom Tisch, da Basel-Stadt die Tramstrecke nicht alleine finanzieren wollte.
Obwohl nun keine Schienen kommen, will das Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt (BVD) gewisse Teile des Planungsverfahrens dennoch umsetzen, wie aus Dokumenten hervorgeht, die der Basler Zeitung vorliegen. Konkret geht es um die Tramhaltestellen Dorenbach und Margarethen sowie eine Stützmauer auf der Seite des Dorenbachviadukts und den Eingriff in den Margarethenhügel. Die Stützmauer soll als Betonmauer mit Natursteinbedeckung realisiert werden, wie es in einem Brief der BVB vom 8. Januar an das Bundesamt für Verkehr heisst. «Wir als Gesuchsteller (BVB und BLT) beantragen, das Verfahren im unveränderten Rahmen fortzuführen. Seitens Projektorganisation, die alle involvierten Bauherrren beinhaltet, besteht der Wille und die Absicht, für den Margarethenstich eine vollständige Genehmigung zu erhalten, um in den nächsten fünf Jahren mindestens mit dem Umbau der Haltestelle beginnen zu können», heisst es in einem BVB-Schreiben vom 16. Januar 2018.
WWF über Vorgehen verwirrt
Nach Ansicht der BVB ist kein neuerliches Planungsverfahren notwendig, sondern die Bewilligungen für Tramhaltestellen, Stützmauer, Eingriff in den Margarethenhügel und die damit verbundene Fällung von 24 Bäumen können noch im bestehenden Verfahren gegeben werden.
Jost Müller, Geschäftsführer beim WWF beider Basel, stellt die Vorgehensweise von BVB und Baudepartement infrage. «Wir haben den Margarethenstich unterstützt und stehen immer noch hinter dem Tramanschluss, auch wenn der Finanzbeitrag aus dem Baselbiet abgelehnt wurde», so Müller. Deshalb sei der Eingriff in den landschaftlich und stadtbildnerisch wertvollen Margarethenhügel «auch zähneknirschend und nach langer interner Diskussion» akzeptiert worden.
Da mit dem Nein die Finanzierung des Margarethenstichs nicht gesichert ist, fragt sich Müller, was hinter dem Vorhaben steckt, das Plangenehmigungsverfahren weiterlaufen zu lassen. «Wird die Baubewilligung erteilt, kann ein Eingriff in den Hügel vorgenommen werden, ohne dass aber Sicherheit besteht, dass das Hauptprojekt, die Tramverbindung, auch realisiert wird. Und nur in Güterabwägung mit dem Hauptprojekt haben wir dem Eingriff in den Hügel zugestimmt.» Eine Baubewilligung sei fünf Jahre gültig und könne drei Jahre verlängert werden, sagt Müller.
Ein Missverständnis
Seiner Ansicht nach müsste das Vorhaben entweder zurückgezogen werden, da ja der Hauptbestandteil nicht finanziell gesichert ist, oder es müsste für eine Bewilligung eine Finanzierung oder eine verbindliche Finanzzusage der Tramverbindung in irgendeiner Form vorliegen.
«Sonst könnte die Situation entstehen, dass man in den Margarethenhügel eingegriffen hat, aber die Tramschienen gar nicht kommen oder nach den acht Jahren neue Verkehrskonzepte vorliegen, die die Verbindung ganz anders oder unnötig werden lassen», sagt Müller.
Bereits kurz nach der Abstimmung wurden erste Stimmen laut, die ein Festhalten an der Planung Margarethenstich forderten und verlangten, nun müssten neue Finanzierungsvarianten ausgelotet werden, wenn das Baselbiet keinen Beitrag leisten wolle. Damals hielt sich BLT-Direktor Andreas Büt- tiker aus der politischen Diskussion heraus, weil er den Abstimmungsentscheid des Baselbieter Volkes respektiere, wie er zur BaZ gesagt hatte. Gleichzeitig hatte er bekannt gegeben, dass die BLT am Baubewilligungsverfahren für den Margarethenstich festhält. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
In einem Schreiben vom 31. Mai 2018 stützt das Bundesamt für Verkehr die Vorgehensweise des BVD und hält fest, dass es nicht zwingend ein neues Planauflagenverfahren brauche und der Projektänderungsantrag den Bundesbehörden unterbreitet worden sei.
Grossratsbeschluss für Gesamtpaket
Der WWF beider Basel kann zur Projektänderung Stellung nehmen. Das ursprüngliche Projekt habe, sagt Müller, eine wesentliche Änderung erfahren, wenn nun nur noch zwei Tramhaltestellen, die Stützmauer und die Eingriffe am Hügel realisiert werden sollen und dies ohne Garantie des Schienenbaus. «Meiner Meinung nach müsste das neu publiziert werden», sagt Müller. Auch der Grossratsbeschluss mit der Finanzierung müsste nochmals überdacht werden, dieser gelte für das Tramprojekt als Gesamtpaket und nicht nur für die Teilstücke.
Für Daniel Hofer, Sprecher des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt (BVD), beruhen die Bedenken des WWF auf einem Missverständnis. Der Projektänderungsantrag sei ein integraler Teil des erwähnten, noch laufenden Plangenehmigungsverfahrens und beziehe sich auf die Vereinfachung der Stützmauer, wie sie bereits im Vorfeld der Abstimmung im Nachbarkanton kommuniziert wurde, aber erst später Eingang in das Verfahren fand, sagt Hofer. «Die vereinfachte Stützmauer ist an sich nicht neu», sagt er.
Quelle: bazonline.ch