@ Renntrabi und Marcus Berger:
Die Busse sollte nicht das Thema sein, einverstanden.
Aber Achtung, die Konzessions-Änderung ist kein Bürokratenwitz. Es darf schlicht nicht geändert werden. Darum geht es.
Das Gesetz sieht keine Änderungsmöglichkeit vor. Der Trolleybus muss bis 2010 verkehren. Man hat bei der Deregulierung der Eisenbahn vergessen, das Trolleybusgesetz zu ändern.
Die Konzession sieht ebenfalls keine dauerhafte Änderung vor, nur einen temporären Mischbetrieb. Der dauert aber schon vier Jahre, das Recht auf Autobusse ist verwirkt.
Selbst die Verordnung, wäre sie überhaupt anwendbar, sähe eine Änderung nur vor, wenn es wesentlich dem Umweltschutz dient - ist hier überhaupt nicht der Fall. Und auch bezüglich Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit ist der Trolleybus vor dem Autobus.
Fazit: Das BAV darf keine Änderung bewilligen. (Rest gelöscht.)
Meines Erachtens muss das BAV den ursprünglichen Zustand wiederherstellen, allenfalls den neuen mit der Auflage, die LL 30 und 33 per 1.10.05 auf Trolleybus umzustellen bzw. Duobusse anzumieten.