Das Warn Blinklicht am Bus gibt es nur an einigen Haltestellen, es ist genau geregelt wo der Bus die Warnblinker einschalten darf.
Wenn der Bus an der Haltestelle hinfährt und das Blinklicht eingeschaltet ist darf man mit dem PW den Bus nicht überholen. Erst wenn der Bus mit Blinklicht in der Haltestelle steht darf der Bus mit Schrittgeschwindigkeit überholt werden.
Das ist besonders an Schulen oder gefährlichen Haltestellen wo die Leute blindlinks auf die Strasse laufen.
In Grenzach betrifft das nur die Haltestelle Grenzacher Horn, in Wyhlen gibt es noch mehr davon.
Ob das was hilft glaub ich nicht, hält sich eh keiner dran, ist eben Vorschriftenwald Deutschland.
Merci für die Ausführung.
Weiss zwar nicht, ob es für Busse eine Ausnahmeregelung gibt, aber prinzipiel wäre das in der Schweiz verboten.