Ab Dez. 08: Linie 38 bis Grenzach, Linie 31 bis Schönenbuch

  • Das Warn Blinklicht am Bus gibt es nur an einigen Haltestellen, es ist genau geregelt wo der Bus die Warnblinker einschalten darf.
    Wenn der Bus an der Haltestelle hinfährt und das Blinklicht eingeschaltet ist darf man mit dem PW den Bus nicht überholen. Erst wenn der Bus mit Blinklicht in der Haltestelle steht darf der Bus mit Schrittgeschwindigkeit überholt werden.
    Das ist besonders an Schulen oder gefährlichen Haltestellen wo die Leute blindlinks auf die Strasse laufen.
    In Grenzach betrifft das nur die Haltestelle Grenzacher Horn, in Wyhlen gibt es noch mehr davon.
    Ob das was hilft glaub ich nicht, hält sich eh keiner dran, ist eben Vorschriftenwald Deutschland.

    Merci für die Ausführung.
    Weiss zwar nicht, ob es für Busse eine Ausnahmeregelung gibt, aber prinzipiel wäre das in der Schweiz verboten.

  • So darf der Bus, wenn ich das noch recht in Erinnerung habe, sobald ein Fahrgast steht nur noch 60 Km/H ausserorts fahren.

    Nach meinem Kenntnisstand (Fahrprüfung 1976 abgelegt) ist das so. Auch ein Lastwagen mit Anhänger unterliegt der gleichen Geschwindigkeitsbeschränkung, Darf ein Bus mit stehenden Fahrgästen in der Schweiz schneller als 60 km/ h fahren? (innerorts ja eh nur mit 50)

  • Soweit ich das weiss darf ein Bus in der CH ausserorts immer 80 Km/H fahren.
    Rsp. 100 Km/H auf Strassen mit einer solchen Signalisierung (Autostrassen).

  • Grenzacher

    Merci für die Erklärung. Man darf also nicht resp. nur im Schritttempo überholen? Gut zu wissen ;)

    Beobachtet habe ich es an den Stationen Gleusen und Schulzentrum. Beides Fahrbahnhaltestellen.

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    Einmal editiert, zuletzt von 750 mm (27. Januar 2014 um 23:11)

  • Das mit den 100 Km/H nehme ich zurück.
    Gilt nicht für Gelenkbusse und öffentlichen Verkehr mit zugelassenen Stehplätzen.

    Leider habe ich bis jetzt nicht herausgefunden, ob die Geschwindigkeit dann 80 oder 60 beträgt.

  • Sicher wäre ich nicht, aber Postautos oder andere Überlandbusse fahren ausserorts schon deutlich schneller als innerorts und scheinen nicht viel längsamer als die Autos zu sein, von dem her würde ich eher 80 als 60 km/h vermuten.

  • Bei Fahrten unter Konzession, bei welchen Stehplätze in der Regel zugelassen sind, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
    Auf Autobahnen und Autostrassen sind 100 km/h nur erlaubt, wenn keine Stehplätze zugelassen sind und es sich nicht um einen Gelenkbus handelt.

  • Bei Fahrten unter Konzession, bei welchen Stehplätze in der Regel zugelassen sind, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
    Auf Autobahnen und Autostrassen sind 100 km/h nur erlaubt, wenn keine Stehplätze zugelassen sind und es sich nicht um einen Gelenkbus handelt.


    Danke

    Genau so habe ich das Bundesamtliche Regelwerk auch verstanden.

  • naja, die 34er stellen teilweise über die Autobahn ein: Bottmingen - Jakobsberg - MFP - Autobahn Muttenz - St. Jakob bis Tinguely Museum.

  • Meinte ich auch (Allschwil - Schönenbuch). Nur kommt der Bus wohl nicht auf die Geschwindigkeit auf dieser Strecke.

    @ Tapatalk

  • Von Schönenbuch nach Allschwil könnte es möglich sein, wegen dem leichten Gefälle. Der Chauffeur wird sich jedoch wegen der teilweise holprigen und für den Bus nicht so breiten Strasse hüten, das Tempo auszureizen. Dazu kommt noch, dass die Strecke nicht schnurgerade verläuft.

  • Jetzt könnte man ja langsam mal an die Tramlinie 13 denken... Nach Weil am Rhein fahren die Busse seltener und werden im Dezember trotzdem vom Drämmli ersetzt. ;)

    (Jaja, die unterschiedlichen Netzwirkungen und Sachzwänge sind mir bekannt - ist denn auch eher ironisch gemeint... vorerst!)