Ist aber eigentlich auch so ein "Schweizer Ding". In Deutschland hatte ich eine Zeit lang sowohl ein RVL- als auch ein WTV-Abo gleichzeitig. Der Zug hält dort überhaupt nicht an der Verbundgrenze. Nach Schweizer Modell hätte ich ein nationales Billett zwischen den beiden Zugshalten (wahlweise Schwörstadt - Wehr-Brennet bzw. falls ich IRE fahren wollte Rheinfelden/Bd. - Bad Säckingen) benötigt. In Deutschland hingegen ist das so genannte "Anstoßen" zwischen den beiden Verbunden offiziell gestattet, egal ob das Verkehrsmittel an der Verbundgrenze hält oder nicht.
Noch mehr "Hardcore" geht wohl in Österreich. Da gibt es z.B. seit jeher die Möglichkeit, bei Vorhandenseins einer Netzkarte für die Wiener Kernzone ein Bahnticket erst ab Verbundgrenze zu kaufen, egal ob der Zug dort hält oder nicht. Billette wie z.B. "Purkersdorf Sanatorium - Zürich HB" sind also keine Seltenheit. Auch als ich mal eine Monatskarte für den Tiroler Verkehrsverbund hatte und nach Salzburg fuhr, hiess es am Schalter, ich bräuchte erst ein Ticket ab Kufstein (mein Zug fuhr damals ohne Halt von Innsbruck bis Salzburg).
Sorry fürs Abschweifen, aber manche Tarifregelungen in der Schweiz finde ich halt schon extrem kundenfeindlich, auch wenn sie seit Jahrzehnten so existieren.