• Dachte ich auch und sollte doch möglich sein. Zwei Binos sind vor der Krise ja bereits auf BLT-Gleisen bis nach Rodersdorf gerollt, allerdings eben unter BLT-Aufsicht. Und die Fahrt nach Rodersdorf war für die beiden Binos derart anstrengend, dass sie sich wochenlang im dortigen Depot ausruhen mussten ...

  • Fahrtechnisch gesehen kommt der Combino bestimmt problemlos bis nach Rodersdorf. Er besitzt jedoch keine Zugsicherung. Zwar kommen hie und da auch BVB-Oldies auf die BLT-Strecken raus, und dies selbstverständlich ohne Zugsicherung, aber ich gehe davon aus, dass es irgendwelche Vorschriften gibt, die das Befahren der mit ZS ausgerüsteten BLT-Strecken regeln. Aber da kann uns bestimmt ein BLT-Insider aufklären.

    Aber Jungs: Wir sind wieder mal Offtopic!!

  • Klarstellung zum neuen Kostenverteiler Margarethenstich

    Vereinzelt ist in den Medien übers Wochenende berichtet worden, der Kanton Basel-Landschaft übernehme neu zwei Drittel der Gesamtkosten des Margarethenstichs. Diese Information ist falsch. Sie lässt ausser Acht, dass der Bund rund einen Drittel der Kosten übernimmt und dass sich die BLT mit CHF 2 Millionen am Projekt beteiligt.

    Der alte Kostenteiler sah wie folgt aus:

    Gesamtkosten: ca. 20,7 Mio
    Anteil Bund: ca. 7,1 Mio (rund ein Drittel)
    Anteil BS: ca. 6,8 Mio (50% der Kosten nach Abzug Bundesanteil)
    Anteil BL: ca. 6,8 Mio (50% der Kosten nach Abzug Bundesanteil)

    Neu sieht der Kostenteiler wie folgt aus:

    Gesamtkosten: ca. 20,7 Mio
    Anteil Bund: ca. 7,1 Mio (rund ein Drittel)
    Anteil BS: ca. 4,5 Mio (33% der Kosten nach Abzug Bundesanteil)
    Beteiligung BLT: ca. 2,0 Mio
    Anteil BL: ca. 7.1 Mio (66% der Kosten nach Abzug Anteile Bund und BLT)

    Quelle: Kanton Baselland

  • das ist doch einfach saudoof gerechnet, mal mit Abzug Bund (für BS), mal mit Abzug Bund und BLT (für BL), mal 33% Restkosten nach Bund (BS), mal 66% Restkosten nach Bund und BLT (BL) - was nicht dieselben Restkosten sind.

    Transparent ist folgende Aufteilung:
    Gesamtkosten: ca. 20,7 Mio
    Anteil Bund: ca. 7,1 Mio = 34.3% der Gesamtkosten

    Anteil BS: ca. 4,5 Mio = 21.7% der Gesamtkosten resp. 33.1% der Kosten nach Abzug Bund
    Anteil BL (Kanton und BLT) = 9.1 Mio = 44.0% der Gesamtkosten resp. 66.9% der Kosten nach Abzug Bund
    - davon Beteiligung BLT: ca. 2,0 Mio = 9.7% der Gesamtkosten resp. 14.7% der Kosten nach Abzug Bund
    - davon Anteil Kanton BL: ca. 7.1 Mio = 34.3% der Gesamtkosten resp. Be 4/6 224.2% der Kosten nach Abzug Bund

    Also ist die Medienberichterstattung, wonach Baselland (Kanton und BLT) 2/3 der Kosten nach Abzug des Bundesanteils - und BS das letzte Drittel - sehr wohl richtig. Und da die BLT doch zum grössten Teil eh vom Kanton BL resp. den Baselbietern finanziert wird, darf man durchaus Kanton und BLT zusammen nehmen.

  • das ist doch einfach saudoof gerechnet, mal mit Abzug Bund (für BS), mal mit Abzug Bund und BLT (für BL), mal 33% Restkosten nach Bund (BS), mal 66% Restkosten nach Bund und BLT (BL) - was nicht dieselben Restkosten sind.


    Was an der Rechnung "saudoof" sein soll, kann ich nicht nachvollziehen!? Einfacher und genauer geht die Rechnung nun wirklich nicht.

    Und da die BLT doch zum grössten Teil eh vom Kanton BL resp. den Baselbietern finanziert wird, darf man durchaus Kanton und BLT zusammen nehmen.


    Korrekt wäre es dann aber nicht. Die BLT ist ein eigenes Unternehmen und gehört nicht zu 100% dem Kanton. Von dem her finde ich es richtig, dass man die BLT auch erwähnt. Beim Tram 8-Projekt, wurden ja schliesslich auch alle Geldgeber, unabhängig von ihrer Beitragshöhe, erwähnt.

  • saudoof ist Folgendes:

    Man schreibt, der Kanton BS trage 33% der Restkosten nach Abzug Bundesanteil (also 33% von 13.6 Mio)
    Man schreibt, der Kanton BL trage 66% der Restkosten nach Abzug Bundesanteil und Abzug BLT-Anteil (also 66% von 11.6 Mio)*

    Man gibt direkt nacheinander zwei Prozentangaben von zwei unterschiedlich grossen Kuchen an, die addiert zufällig 100% ergeben - die man aber nicht addieren darf. Oder anders: Für den Kostenanteil BS nimmt man einen grösseren Kuchen als für den Kostenanteil BL. Nur bei dem zieht man zusätzlich noch den BLT-Anteil ab, nicht aber bei der Stadt. Man verändert also je nach Kanton die Bezugsgrösse zu den Prozentenangaben, und das gefällt mir nicht.

    BL sagt: Schaut her, BS zahlt 1/3, BL zahlt 2/3 der Restkosten, verschweigt aber, dass bei den BL-Restkosten 2 Mio weggenommen wurden, die man bei der Prozentberechnung von BS noch draufgelassen hat.

    Man kann auch sagen, die BLT zahle 31% der Restkosten nach Abzug Anteile Bund und Kanton BL. Oder sie zahlt 22% nach Abzug Anteile Bund und Kanton BS. Oder 100% nach Abzug Anteile Bund, BS und BL. Die Prozentzahlen bei wechselnden Bezugsgrössen sagen nichts aus.

    Richtig ist, wenn man die Prozentangaben bei beiden Kantonen vom gleichen Kuchen (nämlich entweder Restkosten nach Abzug Bund oder Gesamtkosten) nimmt. Und das sind bei den Restkosten nunmal 33% BS, 67% BL - wobei sich der BL-Anteil auf Kanton und BLT verteilt, was zur Folge hat, dass BS 33% der Kosten, BL (Kanton) Be 4/6 224% der Kosten und BLT 14% der Kosten (immer nach Bundesanteil gerechnet) übernimmt.

    Ja, es ist richtig, dass man den BLT-Anteil separat ausweist. Aber es ist doch nur ein Buebetrickli. Unter dem Strich bezahlt der Baselbieter Einwohner 66% statt 50%, weil er in BL Steuern zahlt und von diesen Steuern nicht nur die Be 4/6 224% Kantonsanteil sondern auch die BLT finanziert wird. Mit der Aufteilung auf BLT und Kanton hat sich der Beitrag des Kantons selbst nur unwesentlich von 50% auf Be 4/6 224% erhöht, womit die Vorlage beim Landrat wohl besser durchkommen muss. De facto - indirekt via BLT - sinds aber 66 statt 50%.

    Damit will ich nicht sagen, dass ich diese Lösung inhaltlich falsch oder richtig finde, nur erachte ich es eben nicht als transparent.


    *und dann kommt noch etwas dazu 66% von 11.6 Mio (also 20.7 Mio Gesamtkosten minus 7.1 Mio Bund minus 2 Mio BLT) ergeben knapp 7.7 Mio, nicht 7.1 Mio. 7.1 Mio sind 61%. Der Kanton BL zahlt 61% der Restkosten nach Abzug Bund und BLT - und nicht 66%. Und nur dank dieses Rechenfehlers ergeben sich überhaupt die 66 und 33 Prozent, die zusammen zufälligerweise 100 Prozent ergeben - aber gar nicht ergeben dürfen, weil es ja 61% sind. Sprich: Die Klarstellung hat selbst einen Rechenfehler!

    2 Mal editiert, zuletzt von 750 mm (15. Dezember 2014 um 16:50)

  • Grosser Rat soll noch zuwarten

    Der neue Kostenschlüssel zum Margarethenstich-Kredit hat Basler Kritiker verstummen lassen – Unmut wird nun jedoch im Baselbiet laut. In der Stadt wollen einige Politiker deshalb zunächst den Landrats-Entscheid abwarten.

    (...) Bisher war vor allem im Kanton Basel-Stadt Kritik am Margarethenstich laut geworden, da die neue Tramlinie vor allem den Baselbieter Pendlern zugutekommt. Die Kritik an der Finanzierung scheint jedoch verflogen: SVP-Grossrat Joël Thüring sagt auf Anfrage, dass er das Entgegenkommen der Baselbieter Regierung begrüsst. «Schliesslich nutzt der Margarethenstich ausschliesslich Pendlern aus dem Leimental.»

    Dafür brandet jetzt im Baselland Kritik auf: Gar nicht begeistert von dem Entgegenkommen der Baselbieter Regierungsrätin Sabine Pegoraro ist SVP-Präsident Oskar Kämpfer. «Dieser neue Kostenschlüssel ist das Resultat einer ganz schwachen Verhandlung. Dass Baselland die Hälfte an den Margarethenstich zahlt, war bereits ein grosszügiges Entgegenkommen zuungunsten von Baselland.» Laut Kämpfer sollte die neue Tramlinie mehrheitlich von Basel-Stadt finanziert werden, da diese zu einem grossen Teil über Basler Kantonsgebiet verlaufen wird. «Die SVP wird die neue Vorlage im Landrat ablehnen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass dieses Beispiel Schule macht und der Kanton Baselland in noch grössere finanzielle Probleme gerät.»

    Für Thüring kommt Kämpfers ablehende Haltung nicht überraschend: «Ich verstehe, dass diese Mehrkosten für Unfrieden sorgen.» Aus Basler Sicht wäre es laut Joël Thüring angezeigt, zuerst den Entscheid des Landrates abzuwarten, bevor der Grosse Rat über den Margarethenstich befindet. Man könne immer noch Ja sagen, wenn dies auch der Landrat getan hat und kein Referendum ergriffen wird. «Vorher sollte das Geschäft nicht einmal traktandiert werden», sagt Thüring.

    Quelle: Basler Zeitung (15.12.2014)

  • ** Kurz offtopic: darum waren die ja auch gegen Ecopop.

    Ich wohnte mal in Therwil, und erinnere mich noch an Gemeindeversammlungen, als der Kämpfer zu fast allen Traktanden das Wort ergriff. **

    Und nun back to topic. Vorhin wurde mal über den Zusammenhang mit der Schlaufe Heuwaage diskutiert. Ich meine, die sollte man dennoch beibehalten, man weiss nie. Und weiter sollte man die für die Linie 6 nutzbar machen, somit ergäbe sie mehr Sinn. Generell mangelt es in Basel - im Gegensatz zu Zürich bspw. - an genügend Möglichkeiten, sinnvolle und kundenfreundliche Umleitungen machen zu können.

  • Zitat

    Gute Idee Grenzacher, nur leider (oder zum Glück) darf der Bino nicht nach Ettingen ^^ :D :P


    Für die COMBINI besteht im Leimental offiziell Fahrverbot obwohl meiner Ansicht nach nun alle Hindernisse beseitigt sind.

  • Parlament gibt grünes Licht für den Margarethenstich

    Das baselstädtisches Parlament stimmt dem Margarethenstich zu: Die neue Tramverbindung zwischen den Haltestellen Dorenbach und Margarethen kostet den Stadtkanton insgesamt 11,4 Millionen Franken.

    Der Margarethenstich am Fusse des Margarethenhügels verbindet das Leimental direkter mit dem Basler Bahnhof SBB und dem Badischen Bahnhof. Die rund 300 Meter neuen Schienen liegen fast ganz auf Stadtboden. Sie verkürzen die Tramfahrt zum Bahnhof SBB um vier bis fünf Minuten, da die Schlaufe via Theater und Bankverein entfällt.
    Jenes Nadelöhr in der Innerstadt soll damit entlastet werden, wie es das vor zwei Jahren vom Grossen Rat abgesegnete Konzept Tramnetz 2020 vorsieht. Der 17er soll vorerst weiterhin nur zu Spitzenzeiten fahren. Mit dem erhofften Umsteige-Effekt dank besseren Verbindungen unter anderem zur Roche soll er später zur Ganztageslinie werden.

    SVP gegen Stadt-Millionen für Landbewohner

    Im Stadtkanton war das Projekt, das mit Haltestellenanpassungen unter dem Strich 27,2 Millionen kostet, unter anderem wegen des Kostenschlüssels und des grösseren Nutzens für das Baselbiet schon lange umstritten. Ursprünglich war eine hälftige Aufteilung vorgesehen. Die Baselbieter Regierung bot im vergangenen November eine Übernahme von zwei Dritteln der Kosten an.
    Somit entfallen nun auf Basel-Stadt vom 20,7 Millionen teuren Kernprojekt noch rund 7 Millionen Franken. Enthalten sind darin 2,4 Millionen Bundesbeitrag, die später ausbezahlt werden. Zusätzlich fallen 4,2 Millionen Franken bei der Haltestelle Margarethen an, die bei dieser Gelegenheit behindertentauglich gemacht und dazu verschoben werden soll.
    Der SVP war auch die reduzierte Summe zuviel; sie plädierte am Mittwoch als einzige Fraktion für Ablehnung: Der Margarethenstich nütze nur den Baselbietern etwas und mache das Abwandern in steuergünstige Nachbargemeinden attraktiver. Zudem fördere er die Zersiedelung. Und die Tramhaltestelle Bahnhof SBB sei schon heute ohne 17er überlastet.

    Mehrheit sieht Nutzen für die Region

    Auch bei anderen Fraktionen gab es einzelne kritische Anmerkungen, doch wurde der regionale Nutzen unterstrichen. Angestellte der Steuern zahlenden Basler Firmen müssten auch mit einem guten ÖV pendeln können, mahnte etwa die GLP. Die SP erinnerte an erste Ideen für einen Margarethenstich, die just vor 40 Jahren entstanden seien.
    Dass auf den neu zu bauenden Schienen die Baselland Transport (BLT) alleine die künftig wohl fahrgastreichere Linie 17 betreiben soll, passte dem Grünen Bündnis nicht: Es beantragte mit Verweis auf den Tram-Staatsvertrag von 1982 und das angejahrte Rollmaterial des 17ers einen gemischten Betrieb mit den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB).
    Die Nutzung des Margarethenstichs hatte schon früher zu reden gegeben. Die beiden Regierungen hatten sich dann laut Bau- und Verkehrsdirektor Hans-Peter Wessels auf ein Limit geeinigt: Fünf Prozent der Fahrleistungen im jeweils anderen Kanton sein Okay - ein solcher Überhang ist jeweils zwischen den Kantonen abzugelten.

    Grosse mittelfristige Tram-Pläne

    Heute liege man erst bei etwa 3,5 Prozent Überhang, sagte Wessels. Den Staatsvertrag könne man nie exakt einhalten. Er erinnerte überdies an Baselbieter Pläne, dereinst das 14er-Tram der BVB nach Pratteln BL ins Gebiet Salina Raurica zu verlängern, was das Fahrleistungs-Verhältnis klar verschieben werde.
    Das Bündnis rechnete vor, dass die 3,5 Prozent aufs BVB-Fahrpersonal umgeschlagen immerhin 17,5 Stellen bedeuten. Die BVB gehöre dem Stadtkanton; es gehe auch um Investitionen ins Rollmaterial. Der Bündnis-Antrag auf gemischte Nutzung wurde am Ende mit 60 gegen 22 Stimmen abgelehnt.
    Das Leimental habe als einziges Tal im Baselbiet keine S-Bahn, aber seine Wohnbevölkerung lege stark zu, hiess es mehrfach. Noch bedeutend attraktiver wird der 17er laut Wessels dann, wenn die SBB wie angekündigt mit dem anstehenden Neubau der Margarethenbrücke dort Treppen zu allen Perrons einrichten.
    Die SVP hatte vor der Debatte beantragt, das Traktandum zu vertagen, bis der Baselbieter Landrat das Geschäft beraten und dem Margarethenstich zugestimmt hat. Sie nehme Skepsis im Landkanton wahr; auch ein Referendum sei angesichts des Spardrucks möglich. Der Grosse Rat lehnte das Vertagen jedoch mit 71 gegen 11 Stimmen ab.

    Bz Basel: http://www.bzbasel.ch/basel/basel-st…stich-128718154 (07.01.2014)

  • Was ist Schade? Dass die Schweizerische Verhinderungs Partei alias SVP wieder mal dagegen war? Herr Thüring ist sicher schon an seinem PC und druckt Unterschriftenbögen für ein Referendum. In der Volksabstimmung wird das Projekt abgelehnt als Retourkutsche für die Wiedervereinigungsklatsche und alles bleibt beim alten. Wetten?