Als Ergänzung zu schnellen E-Bikes: In der Schweiz gilt leider die Radwegbenutzungspflicht, in Deutschland hingegen nicht. Die CH-Regierung hat zuletzt 2014 gegen die Aufhebung entschieden. Das ASTRA und TCS hätten es in der Hand, wenn sie es wollten. Seit 2014 hat die Zahl schneller E-Bikes bekanntlich massiv zugenommen. In Deutschland dürfen schnelle E-Bikes die Radwege meiden, wo Kinder, Cargo-Bikes, gemütliche Pedaleure und Gemischtverkehr Velo-Fussgänger anzutreffen sind.
Fazit: Solange die Radwegbenutzungspflicht gilt, bleibt Tempo 30 die beste Massnahme, Verkehrsunfälle zu reduzieren. Falls Drämmli nicht ausgenommen werden, liegt das an der Trägheit derselben Gesetzgeber, die auch an der Radwegbenutzungspflicht festhalten.
Last but not least: Bei Tempo 50 wären diese Baumkronen sicher nicht so nahe an den Fahrleitungen erlaubt, bei Tempo 30 schon (Bild: Aeschenvorstadt).
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Ich finde eine Radbenutzungspflicht für schnelle E-Bikes schlicht den falschen Ansatz. Bis Tempo 50 macht eine solche Regelung ja noch teilweise Sinn. Aber ab dann wird es schon sehr kritisch. Auf einer Überlandstrasse mit einem Velo neben vorbeirasenden Autos, LKWs etc. mit teils mehr als 80 km/h ist schon eine Nummer. Dies stellt in meinen Augen eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Aber auch bei Tempo 50 sehe ich die Pflicht kritisch. Dies dürfte der Beschränkung der E-Bikes auf 45km/h geschuldet sein. Damit ist man mit dem E-Bike automatisch ein Fremdkörper im Verkehr. Für die normalen Velos ist man zu schnell, für die Strasse mit Autos aber zu langsam. Denn für viele Autofahrer bedeutet ein Tempo 50 Schild ja grundsätzlich nicht eine Höchstgeschwindigkeit von 50, sondern dass 50 (oder mehr) gefahren werden muss. Dies führt dann wiederum zu teils "spannenden" Überholversuchen bei nur knappen 5 km/h Unterschied.