Petition gegen Tempo 30

  • Und damit wird den ÖV noch langsamer und noch unattraktiver.

    Mit dem Velo kann man auch kein Tempo mehr machen.

    Auf 3 km Strecke beträgt der Zeitverlust knapp 1 Minute. In die Realität gerechnet bedeutet dies beispielsweise, dass die längste Bus- und Tramlinie der BVB (Linie 36 mit rund 15 km Strecke) gerade mal 5 Minuten verlieren wird. Gleichzeitig ist in dieser Motion die konsequente Priorisierung des ÖVs beinhaltet. Damit dürfte die Reisezeit verkürzt werden. Des Weiteren liegt die Durchschnittsgeschwindigkeit des Schweizer Autoverkehrs bei rund 37.1 km/h (inklusive Autobahn etc.). Daraus folgt, dass die verlorene Zeit deutlich unter 5 Minuten zu liegen kommt (da bis anhin nicht mit 50 km/h, sondern durchschnittlich 37 km/h gefahren wird) und durch die konsequente Priorisierung gar verkürzt werden könnte.

  • @FlexitiyM7:

    Obwohl ich inhaltlich grösstenteils zustimme und die Sache auch nicht so dramatisch sehe, halte ich die mathematische Betrachtung doch für etwas vereinfacht:

    Angenommen die Schüler einer Schulklasse haben Noten zwischen 2 und 6, mit einem Durchschnitt von 4.75. Wenn man nun 4.5 als das Maximum festlegt und alle Noten darüber entsprechend reduziert, während die Noten unterhalb gleich bleiben, dann wäre der neue Durchschnitt ja geringer als 4.5.

    (Wenn man es aber schafft, dass dafür einige der Schwächeren unter 4.5 bessere Noten haben, als Analogie zu besserer ÖV-Bevorzugung, dann kann es vielleicht aufgehen).

  • Die Berechnung scheint da nicht ganz richtig zu sein.

    Was hat die durchschnittliche Geschwindigkeit im Schweizer Autoverkehr mit der Geschwindigkeit im ÖV zu tun ? Gar nichts!

    Ein Auto hält nicht alle paar 100m an einer Haltestelle an.

    Wenn man richtig rechnen würde, müsste man die Durschnittsgeschwindigeit des ÖV mit Vmax 50 km/h mit der Durschnittsgeschwindigeit des ÖV mit Vmax 30 km/h vergleichen.

    Die Fahrzeitverlängerung und Senkung der Durschnittsgeschwindigeit auf vielen Tramlinien durch Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf einigen Teilabschnitten hat genau das Gegenteil gezeigt.

    Dadurch gibt es längere Fahrzeiten und auf einigen Linien mussten sogar zusätzliche Kurse eingesetzt werden.

    Und: Wie will man den ÖV priorisieren, wenn immer öfter Getrenntes ÖV Trasse mit dem Individualverkehr vereint wird?

    Der ÖV stellt sich dann einfach hinten an am Stau.

    Einmal editiert, zuletzt von Grenzacher (24. Juni 2022 um 21:20)

  • Grenzacher in der Stadt - vorallem in der Innerstadt ist das Tempolimit kopmlett irrelevant, da die Haltestellenabstände so dermassen kurz sind, dass man nicht einmal Ansatzweise in die Nähe des Limits kommt (egal ob jetzt 30 oder 50 km/h). Die einzigen städtischen Abschnitte, die mir spontan in den Sinn kommen, wo man die erlaubte Geschwindigkeit ausfahren kann, sind die Brücken und der Abschnitt zwischen Münchensteinerstrasse und MParc.

  • Nur damit es hier klargestellt ist: Der grosse Rat hat heute die Regierung damit beauftragt, ein Konzept mit möglichst vielen Tempo-30-Abschnitten auszuarbeiten. Das wird die Regierung nun (widerwillig) tun. Über das Konzept kann das Parlament dann erneut beraten. Es ist also nicht so, dass der grosse Rat heute beschlossen hätte, dass Tempo 30 flächendeckend eingeführt werden wird.

    Erst wenn dieses Konzept dann vorliegt, wird man in etwa abschätzen können, welche Auswirkungen das Ganze auf den öV konkret haben wird.

  • Grenzacher in der Stadt - vorallem in der Innerstadt ist das Tempolimit kopmlett irrelevant, da die Haltestellenabstände so dermassen kurz sind, dass man nicht einmal Ansatzweise in die Nähe des Limits kommt (egal ob jetzt 30 oder 50 km/h). Die einzigen städtischen Abschnitte, die mir spontan in den Sinn kommen, wo man die erlaubte Geschwindigkeit ausfahren kann, sind die Brücken und der Abschnitt zwischen Münchensteinerstrasse und MParc.

    Da fallen mir aber einige Abschnitte ein wo man früher zu Baraggen und Düwag Zeiten deutlich schneller als 30 km/h gefahren ist.

    Man müsste da vielleicht dabei gewesen sein um den Unterschied zu bemerken.

    Mit den Düwags ist man meist so bis knapp an die 40 - auf längeren Abschnitten auch darüber gekommen.

    Auch heute wären auf einigen Abschnitten mehr als 30 km/h möglich, die gute Beschleunigung macht es technisch möglich.

    Beispiele: Bad. Bf. -Gewerbeschule, Mässplatz - Wettsteinplatz, Clarastrasse… eigentlich auf vielen Abschnitten ausser der Grossbasler Kernstadt.

  • Ich sehe es etwas dazwischen:

    Ganz klar "schleckt es keine Geiss weg", dass die ÖV-Durchschnittsgeschwindigkeit so garantiert nicht höher wird.

    Es stimmt aber auch, dass bezüglich den Reisezeiten auf längeren Strecken die Haltestellenaufenthalte viel mehr ins Gewicht fallen als die nur manchmal kurzzeitig erreichte Höchstgeschwindigkeit. Entsprechend nehmen das viele der Stimmberechtigten wohl auch bewusst in Kauf, da sie andere Vorteile als grösser ansehen.

    Aber wenn jede Linie nur 2 Minuten länger hat, heisst das wohl doch, dass es jeweils etwa ein Dutzend mehr Trams und Busse braucht, um den selben Takt beizubehalten. Da haben diese 2 Minuten vielleicht doch teurere Konsequenzen als gedacht.

    Am besten fände ich ja eine einfache Detailergänzung "gilt nicht für Schienenfahrzeuge".

    Vielleicht könnte man an manchen Stellen, wo heute das Tram in der Mitte einer breiten Strasse fährt stattdessen ohne Bedarf an mehr Platz Eigentrasse neben der Strasse anlegen (z.B. Kannenfeldplatz-Markthalle). Wenn das genügend abgetrennt ist und nicht mehr als Strassenraum gilt, gälte die Regelung ja nicht mehr. (Aber dafür bräuchte es dann wohl leider offizielle Bahnübergänge.)

    Beide obengenannten Punkte würden dem Tram einen leichten Vorteil gegenüber dem Bus verschaffen.

    Herzstück könnte auch noch dazu beitragen, dass sich ein Teil der weiteren Verkehrswege auf die Bahn, die nicht betroffen ist verlagern.

  • Für mich sind getrennte Tramstrecken, um beim wie oben erwähnten Abschnitt Münchensteinerbrücke - MParc zu bleiben, sowieso vom Tempo 30 ausgenommen.

    NUR:

    Ich befuhr die neueröffnete Tellplatz- Bruderholz- Tellplatz und hatte das Gefühl, das vor Jahren die Oldy-Gespanne Be 2/2 + B 3 schneller den Beverly-Holz-Gipfel erreichten als die aktuelle DT Be 4/4.

    Auch in der umgekehrten Richtung mit Flexity ging es keinen Deut rassiger.

    Ebenso mutiert die (Gefühlsmässig) die Fahrgeschwindigkeit im allgemeinen immer mehr zur Schleichfahrt.

    FAZIT:

    Wenn die Geschwindigkeiten auch auf Eigentrassierungen reduziert werden, ist Tempo 30 bald egal.

  • Hmm, lass mich kurz überlegen. Könnte es möglicherweise der Fakt sein, dass sich ein Bus und ein Auto die gleiche Strasse teilen? Sprich wenn ein Auto durchschnittlich mit 37 km/h unterwegs ist, wird es schwierig, dass ein Bus ganz grundsätzlich auf den gleichen Strassen eine höhere Geschwindigkeit aufweist. Dabei muss beachtet werden, dass in diesen 37 km/h die massiv höheren Geschwindigkeiten auf den langen Autobahnstrecken massiv mitspielen. Würde man die Geschwindigkeiten nur in der Stadt betrachten, dürfte sie noch tiefer sein. Sprich Busse können Autos auf den Strassen im Normalfall nicht überholen, wodurch auch schon mal keine höheren Durschnittsgeschwindigkeiten als bei Autos resultieren kann oder können Busse neuerdings über die anderen Autos fliegen und dadurch schneller als die einzelnen Autos unterwegs sein? ^^

    Wie die Tatsache von Haltestellen alle 100m dein Argument bekräftigen soll, weiss ich leider echt nicht, ganz im Gegenteil. Durch naheliegenden Haltestellen lohnt es sich erst recht nicht auf 50 km/h zu beschleunigen oder die Distanz reicht dafür gar nicht erst aus, da man eh gleich wieder bremsen muss.

  • Input durch die Velobrille betrachtet: Mit Tempo30 werden Überholmanöver von ÖV gegenüber Velo überflüssig. Damit wird der Verkehr für alle stressfreier, beispielsweise bei der Mittleren Brücke die Greifengasse anfahrend. Wie kann man als Drämmlichauffeur dagegen sein?

    Den Durchsatz an Personen erhöhen gelingt nicht nur durch höheres Tempo, sondern durch ein kluges Netz mit mehr Schienen (tramnetz2030), was zusätzlich a) die Gleiserneuerungszyklen reduziert, b) den Energieverbrauch beim Anfahren und Beschleunigen reduziert und c) die Fahrkomfort steigert.

  • Wenn ich die Velobrille aufziehe und das in meinem Fall betrachte, merke ich von Grenzach nach Basel einen deutlichen Zeitunterschied.

    Ein Vergleich mit dem normalen Velo und etwa 30 km/h und mit dem e-Bike bis 45 km/h max macht einen Unterschied von etwa als 5 Minuten aus. Das sind etwa 25% der Gesamtzeit - 15 anstelle 20 Minuten.

    Dabei meide ich möglichst 30er Zonen, weil die doch arg ausbremsen, man deutlich langsamer vorwärts kommt und die Fahrzeiten deutlich verlängern.

  • Wenn ich die Velobrille aufziehe und das in meinem Fall betrachte, merke ich von Grenzach nach Basel einen deutlichen Zeitunterschied.

    Ein Vergleich mit dem normalen Velo und etwa 30 km/h und mit dem e-Bike bis 45 km/h max macht einen Unterschied von etwa als 5 Minuten aus. Das sind etwa 25% der Gesamtzeit - 15 anstelle 20 Minuten.

    Ausser dass mindestens nach meiner Ansicht, ein 2-Rad das 45 km/h schnell fährt kein Velo ist, sondern ein Motorrad oder wenn's denn sein muss halt e-Byke und deshalb nicht mit der Velobrille gesehen werden kann. Dabei sind 2-Radfahrer welche mit 45 km/h durch die Landschaft brettern eher die verschwindende Ausnahme. Denn durchschnittlich sind Velofahrer mit 20 bis 25 km/h unterwegs. Zudem tue ich egositischerweise lieber 20 min etwas für meine Fitness statt, dass ich mich 15 min lang als Kamikaze versuche.

  • Als Ergänzung zu schnellen E-Bikes: In der Schweiz gilt leider die Radwegbenutzungspflicht, in Deutschland hingegen nicht. Die CH-Regierung hat zuletzt 2014 gegen die Aufhebung entschieden. Das ASTRA und TCS hätten es in der Hand, wenn sie es wollten. Seit 2014 hat die Zahl schneller E-Bikes bekanntlich massiv zugenommen. In Deutschland dürfen schnelle E-Bikes die Radwege meiden, wo Kinder, Cargo-Bikes, gemütliche Pedaleure und Gemischtverkehr Velo-Fussgänger anzutreffen sind.

    Fazit: Solange die Radwegbenutzungspflicht gilt, bleibt Tempo 30 die beste Massnahme, Verkehrsunfälle zu reduzieren. Falls Drämmli nicht ausgenommen werden, liegt das an der Trägheit derselben Gesetzgeber, die auch an der Radwegbenutzungspflicht festhalten.

    Last but not least: Bei Tempo 50 wären diese Baumkronen sicher nicht so nahe an den Fahrleitungen erlaubt, bei Tempo 30 schon (Bild: Aeschenvorstadt).

    IMG_20220801_122524_1200px.jpg

  • Als Ergänzung zu schnellen E-Bikes: In der Schweiz gilt leider die Radwegbenutzungspflicht, in Deutschland hingegen nicht. Die CH-Regierung hat zuletzt 2014 gegen die Aufhebung entschieden. Das ASTRA und TCS hätten es in der Hand, wenn sie es wollten. Seit 2014 hat die Zahl schneller E-Bikes bekanntlich massiv zugenommen. In Deutschland dürfen schnelle E-Bikes die Radwege meiden, wo Kinder, Cargo-Bikes, gemütliche Pedaleure und Gemischtverkehr Velo-Fussgänger anzutreffen sind.

    Fazit: Solange die Radwegbenutzungspflicht gilt, bleibt Tempo 30 die beste Massnahme, Verkehrsunfälle zu reduzieren. Falls Drämmli nicht ausgenommen werden, liegt das an der Trägheit derselben Gesetzgeber, die auch an der Radwegbenutzungspflicht festhalten.

    Last but not least: Bei Tempo 50 wären diese Baumkronen sicher nicht so nahe an den Fahrleitungen erlaubt, bei Tempo 30 schon (Bild: Aeschenvorstadt).

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    Kleine Präzisierung:
    In Deutschland dürfen schnelle e-Bikes die Velowege nicht meiden, sondern sie dürfen sie gar nicht benutzen - es herrscht Fahrverbot.

    Sinnvoll, denn auf den Velowegen kann man kaum Tempo machen.

  • Als Ergänzung zu schnellen E-Bikes: In der Schweiz gilt leider die Radwegbenutzungspflicht, in Deutschland hingegen nicht. Die CH-Regierung hat zuletzt 2014 gegen die Aufhebung entschieden. Das ASTRA und TCS hätten es in der Hand, wenn sie es wollten. Seit 2014 hat die Zahl schneller E-Bikes bekanntlich massiv zugenommen. In Deutschland dürfen schnelle E-Bikes die Radwege meiden, wo Kinder, Cargo-Bikes, gemütliche Pedaleure und Gemischtverkehr Velo-Fussgänger anzutreffen sind.

    Fazit: Solange die Radwegbenutzungspflicht gilt, bleibt Tempo 30 die beste Massnahme, Verkehrsunfälle zu reduzieren. Falls Drämmli nicht ausgenommen werden, liegt das an der Trägheit derselben Gesetzgeber, die auch an der Radwegbenutzungspflicht festhalten.

    Also früher gab es die Kategorie Motor-Fahrräder bzw. Fahrräder mit Hilfsmotor, ich denke es gibt diese heute noch, die hatten 50 ccm und durften maximal 30 Km/h fahren. Diese waren den Fahrrädern in etwa gleichgesetzt und mussten, wenn vorhanden auf den Radwegen fahren. Damals machte die Polizei regelmässig Jagt auf solche welche zu schnell waren.

    Heute gibt es die schnellen E-Bikes welche nun aber bis 45 km/h fahren dürfen, aber dasselbe Kontrollschild wie diese 50 ccm Motor-Fahrräder haben, gehören also scheinbar in dieselbe Kategorie. Aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar warum in derselben Kategorie ein Teil 45 km/h und der andere nur 30 km/h fahren darf. Zudem finde ich es sehr kritisch, dass diese 45 km/h schnellen nun auch auf den Verkehrsflächen fahren müssen, sollen, dürfen, dort wo relativ langsamere Fahrräder unterwegs sind. Ein 45 km/h schnelles Vehikel sollte nicht auf den Fussgängerwegen verkehren dürfen, wo Fahrradfahrer gestattet sind. Meines Erachtens sollte es auch hier so geregelt werden wie in Deutschland.