Zudem es ist nicht verboten die Schweiz zu verlassen, und jeder der einen Schweizer Pass oder seine Wohnsitz in der Schweiz hat kann auch wieder einreisen.
Nein, ..., es ist grundsätzlich nicht verboten die Schweiz zu verlassen. Aber alle EU-Länder und auch die Schweiz (Schengen) haben ihre Grenzen geschlossen und erlauben den Grenzübertritt nur noch aus trifftigen Gründen (z.B. für Berufspendler). Nicht einmal mehr getrennte Familien können sich gegenseitig besuchen. Dies ist ausdrücklich kein trifftiger Grund. Und einkaufen oder Wandern/Spazieren "ennet der Grenze" schon gar nicht ... diese Botschaft scheint noch nicht in allen Köpfen angekommen zu sein ...
Wie sich das in Leymen genau verhält, weiss ich auch nicht. Aber die BLT wird nicht von sich aus entscheiden können, die Haltestelle nicht mehr zu bedienen (Grundlage = Staatsvertrag?). Hingegen müssten sich Schweiz und Frankreich abstimmen, wer wie dort kontrolliert. Und richtig ist auch, dass die gesamte grüne Grenze entlang unserer beiden Nachbarländer nicht permanent überwacht werden kann.