Gilt folglich auch für den "Hieber-Express"
🤭
Sorry, ...., den 38er habe ich völlig ausgeblendet ... klar ... auch dort ist Deutsches Recht massgebend.
Interessant wäre es bei der Linie 50, wenn auch Frankreich eine 3G-Regelung im ÖV hätte. Diese fährt ja quasi über "zollfreies / exterritoriales Gebiet" auf der Flughafenstrasse über französisches Gebiet. Da könnte ich mir trotzdem noch eher vorstellen, dass hier rechtlich betrachtet die Schweizer Regelung gilt (man überquert faktisch ja keine Grenze; auch vor dem Schengen-Zeitalter gab es keine Passkontrollen für diesen Streckenabschnitt.
Und wenn man jetzt die theoretischen Gedankenspiele weiterspinnen will: Was wäre mit der Schlaufenfahrt am Burgfelderhof?