Grundsätzlich ist es ja so, wenn man ein Produkt kauft bekommt man eine Rechnung mit Einzahlungsschein.
Also kein Problem, weil auf diesem EZS ist ja dann alles relevante aufgedruckt. (Nach Kundenwunsch - der Beginn der Laufzeit etc.)
Also muss die Ausgabestelle lediglich diesen EZS entsprechend ausdrucken.
Da sehe ich keinerlei Probleme, nach dieser EZS-Methode ...