Basler Oldtimertram «Dante Schuggi» auf dem Abstellgleis

  • Es ist durchaus verständlich, dass es einem schwer fällt zu sehen, dass seine Steuergelder und sonstige Ausgaben nicht für das Gewünschte ausgegeben werden. Jedoch lässt sich damit nicht argumentieren. Uns allen auf dem Forum liegt der Erhalt von Tramveteranen am Herzen, was möglicherweise und höchstwahrscheinlich nicht das Interesse von allen ist. Das ist absolut legitim. Mir persönlich liegt beispielsweise der Erhalt von gewissen Theaterkostümen nicht gerade am Herzen, doch die Leute und das nötige Kapital - welches nicht zuletzt aus unseren Eintritten und vielleicht Steuergelder besteht - die diese Ziele verwirklichen sollen von allen respektiert werden. Wenn etwas einem gefällt so sollte man es ehren, dass sich eine Gruppe von Leuten sich für etwas spezifisches einsetzt um zukünftigen Generationen einen originellen und richtigen Blick auf die Vergangenheit zu präsentieren, welche nicht etwa für Werbezwecke missbraucht wird (Stichwort "Retro-Style").

    Die Pointe ist, dass es durchaus normal ist, dass jemand spontan enttäuscht oder verärgert wird, dass möglicherweise seine Ausgaben nicht für seine Vorliebe ausgegeben werden. Jedoch sollte dies überwunden werden, um schlussendlich einen besseren Zusammenhalt zu fundieren und ein besseres gegenseitiges Verständnis zu schaffen.

    Einmal editiert, zuletzt von Spurkranz (26. November 2015 um 17:33)

  • WER WEISS GENAUERES ?

    War leider den ganzen Tag unterwegs und habe folgende Radionachricht beim Autofahren mit nur "einem Ohr" mithören können:
    Gemäss dieser Nachricht von heute Mittag (Regionaljournal) soll Dante Schuggi die Fahrzulassung erhalten haben.
    Gem. aktuellen Bestimmungen sollte eine "Totmann-Einrichtung" eingebaut werden müssen.
    Gegen diese Bestimmung haben die BVB erfolgreich interveniert und recht bekommen.
    Begründung der BVB: Es benötigt diese Einrichtung nicht, da bei künftigen Fahrten immer zwei Wagenführer anwesend sind.
    Falls sonst keine technischen Probleme mehr anstehen, sollten die Fahrten bald wieder aufgenommen werden.

  • Das Oldtimer-Tram «Dante Schuggi» darf weiterfahren, obwohl die Sicherheitstechnik nicht auf dem neusten Stand ist.
    Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht und hiess eine Beschwerde der Basler Verkehrsbetriebe gut.

    Das Bundesverwaltungsgericht musste eine heikle Frage prüfen:
    Was passiert, wenn ein Tramchauffeur plötzlich am Lenkrad einen Schwächeanfall oder gar einen Herzinfarkt hätte?
    Für das Bundesamt für Verkehr ist klar, dass es dazu eine Sicherheitseinrichtung im Tram braucht.
    Diese sorgt für einen Notstopp, wenn ein Chauffeur oder eine Chauffeuse keine Reaktion mehr zeigt.
    Dieses Sicherheitssystem müssen die BVB auch im Oldtimer-Tram einbauen, verlangte das Bundesamt.
    Dieses System sei für alle Fahrzeuge Vorschrift.

    Die BVB wehrten sich dagegen, dieses teure Sicherheitssystem einzubauen.
    Auf der «Dante Schuggi» würden im Gegensatz zu konventionellen Trams immer zwei Chauffeure mitfahren.
    Wenn also ein Chauffeur akute gesundheitliche Probleme bekäme, könnte sofort der andere Chauffeur einspringen.
    So sei sichergestellt, dass das Oldtimer-Tram nicht einfach unkontrolliert weiterfahre.

    «Wir hoffen, dass die Dante Schuggi so bald wie möglich wieder auf den Gleisen unterwegs ist.»

    Benjamin Schmid Pressesprecher BVB

    Das Bundesverwaltungsgericht gibt jetzt den BVB recht.
    Man könne bei einem solch renommierten Unternehmen wie den BVB davon ausgehen,
    dass tatsächlich immer zwei Chauffeure vor Ort seien.

    Wann die «Dante Schuggi» wieder unterwegs sein wird, ist noch unklar. Momentan würden neue Bremsen eingebaut, sagt Benjamin Schmid, Mediensprecher der BVB.
    Diese müssten zuerst von Experten abgenommen werden. Ausserdem sei das Urteil noch nicht rechtskräftig.
    «Wir hoffen aber, dass die Dante Schuggi so bald wie möglich wieder auf den Gleisen unterwegs ist», sagt Schmid.

    Regional Journal Basel 22.03.2016

  • Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gibt's im Anhang. Ausschlaggebend sind vor allem die Erwägungen 4.5 und 4.6: Das BVGer hat befunden, die Auflage des BAV (Einbau einer Sicherheitssteuerung) verletze das Verhältnismässigkeitsprinzip, weil die von den BVB vorgeschlagene Lösung (Zweimannberieb) den gleichen Zweck (Garantieren der Sicherheit im Fall der Reaktionsunfähigkeit des Triebfahrzeugführers) mit geringerem Aufwand erreichen lässt.

  • ... was irgendwie völlig unverständlich ist.
    Das Fahrzeug wird wieder so angemeldet, wie es abgemeldet wurde (mehr oder weniger).
    Warum man dann plötzlich einen Totmann braucht, kann ich nicht nachvollziehen.

    Das heisst angenommen, man würdie die Baracke aus Belgrad zurück holen (nur hypothetisch), dann müsste man sie neuanmelden und mit Totmann versehen, rsp. immer zwei WGFs dabei haben.

    Spannend.

    Vorallem diesbezüglich spannend, dass ein Oldtimer einen zweiten WGF, rsp. einen Bremser dabei haben muss, ein normaler Kurs aber mit nur einem WGF fahren darf.
    Soll mir mal einer erklären.

  • Zitat von Basler Zeitung vom 23. März 2016

    Basler Verkehrsbetriebe obsiegen teilweise vor Bundesverwaltungsgericht
    Die historische Strassenbahn "Date Schuggi" muss nicht, wie das Bundesamt für verkehr verlangt hatte, mit einer teuren Sicherheitssteuerung mit Wachsamkeitskontrolle ausgerüstet werden. Laut Bundesverwaltungsgericht genügt es, wenn zwei Personen im Führerstand stehen.
    Die Basler Verkehrsbetriebe (BVB) führen mit "Dante Schuggi", einem historischen Drämli mit Jahrgang 1914, seit 1985 ausschliesslich Sonderfahrten an historischen und kulturellen Anlässen durch und vermieten den Oldtimer auch für private Fahrten durch Basel. " Dante Schuggi" erhielt vom Bundesamt für Verkehr im Jahr 1985 eine unbefristete Betriebsbewilligung.
    Als die vor einiger Zeit die Bremsen des Oldtimer-Trams verbesserten und eine Änderung an den Magnetschienenbremsen vornahmen, hob das Bundesamt die unbefristete Betriebsbewilligung auf und erteilte lediglich eine befristete Bewilligung bis Ende März 2016. Die unbefristete Bewilligung wurde an diverse Auflagen geknüpft., unter anderem sollte *Dante Schuggi" mit Wachsamkeitskontrolle versehen werden. Dadurch sollte verhindert werden, dass das historische Fahrzeug aufgrund eines Herz- oder Schlaganfalles oder andere gesundheitliche Probleme des Tramführers unkontrolliert rollt, allenfalls mit verheerenden Konsequenzen.

    Zu hohe Umbaukosten
    Für die BVB war der mit unverhältnismässig hohen Kosten verbundene Umbau der "Dante Schuggi" keine Option, weshalb sie gegen diese Verfügung Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht erhob. Die BVB forderten, die Auflage bezüglich der Nachrüstung des historischen Trams sei aufzuheben. Allenfalls sei der weitere Betrieb des historischen Trams mit einer Zwei-Mann-Besatzung zu bewilligen. Zudem behielten sich die BVB bei Abweisung der Beschwerde vor, das Tram in den alten Zustand zurückversetzen und auf Basis der Bewilligung aus dem Jahr 1985 weiter zu betrieben.
    Das Bundesverwaltungsgericht hat nun das Bundesamt für Verkehr in die Schranken gewiesen. Denn entgegen der Auffassung des Bundesamt kann mit einer Zwei-Mann-Besatzung - und damit mit einer milderen Massnahme - derselbe Zweck wie mit der teuren Nachrüstung erreicht werden. Für den Einwand des Bundesamtes, es sei nicht gewährleistet, dass die zweite Person zum Beispiel infolge kurzfristigen Verhinderung nicht anwesend sei, zeigte das Bundesverwaltungsgericht kein Verständnis. Denn bei den BVB "handelt es sich um ein renommiertes Unternehmen, welches den öffentlichen Verkehr auf ihrem Netz in der Stadt Basel und Umgebung mit technischer sowie organisatorischer Hinsicht professionell gewährleistet, ihre angestellten Fahrzeugführer gewissenhaft ausbildet und bei deren Tätigkeit beaufsichtigt" heisst es im Urteil. Die BVB erhalten vom Bundesamt für das Verfahren eine Entschädigung von 3000 Fr.

    Quelle: Basler Zeitung vom 23.03.16

    Einmal editiert, zuletzt von Sternschnuppe (4. August 2020 um 18:38)

  • Aus dem Urteil geht hervor, dass sich die BVB durch einen externen Anwalt haben vertreten lassen. Die Parteientschädigung dient in erster Linie zur Deckung der Anwaltskosten, wobei da die CHF 3'000.- kaum reichen werden, zumal die BVB ja teilweise unterlegen sind und somit nicht voll entschädigt werden. Anwälte sind bekanntlich teuer, aber sicher nicht so teuer wie der Umbau der "Dante Schuggi" nach den Vorgaben des BAV.

    Ich bin ja mal gespannt, ob das BAV das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen wird oder nicht...