Ein Elsässer Bus bedient Basler Haltestellen. Diese dürfen aber in
Richtung Schifflände nur zum Aussteigen von Fahrgästen aus Frankreich
benutzt werden und in der anderen Richtung nur zum Einsteigen von
Personen, die ins Elsass wollen.
Etliche Jahre hat das immer gut geklappt.
Stand gerade kein 11er-Tram bereit, ist die Basler
öV-Nutzerin mit ihrem U-Abo und später dem GA an der Schifflände in den
blauen Distribus eingestiegen, um am Voltaplatz wieder auszusteigen.
Während der fünf oder sechs Jahre, die sie das machte, funktionierte das
auch in die andere Richtung.
Nun aber ist Schluss damit.
Als sie vor einigen Tagen wie gewohnt der Bus-Chauffeuse ihr GA
zeigte, winkte diese ab. Sie habe neuerdings «die Weisung», nur noch
Fahrgäste ins Elsass mitzunehmen, aber nicht innerhalb von Basel.
Beim Chauffeur einsteigen
In den elsässischen Distribus muss man vorne beim Fahrer einsteigen
und diesem sein Abo oder Billett zeigen, kann das Ticket dort auch
kaufen. Die Linien 603, 604 und 607 fahren von der Schifflände nach
Kembs, Saint-Louis oder über Huningue nach Village-Neuf. In Basel
bedienen sie die Haltestellen Kinder-/Frauenspital, Voltaplatz,
Hüningerstrasse und Saint-Louis Grenze.
Laut Hubert Vaxelaire, beim südelsässischen Zweckverband Communauté
de Communes des Trois Frontières (CC3F) für öV zuständig, dürfen diese
Basler Haltestellen allerdings in Richtung Schifflände nur zum
Aussteigen von Fahrgästen aus Frankreich benutzt werden und in der
anderen Richtung nur zum Einsteigen von Personen, die ins Elsass wollen.
Kurz gesagt: «Seit Bestehen der grenzübergreifenden Linien war der
schweizinterne Verkehr nicht erlaubt.» Laut Vaxelaire ist dies auch in
einem Abkommen zwischen den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB), dem
Betreiber der Elsässer Busse Métrocars und dem CC3F so geregelt.
Schweizer verlangen mehr Strenge
Vaxelaire schreibt in seinem Mail an die bz allerdings auch: «Diese
Regelung ist in der Vergangenheit mehr oder weniger eingehalten worden.
Dabei waltete eine gewisse Toleranz.» Seit einiger Zeit hätten BVB und
TNW allerdings eine strengere Anwendung der Regelung verlangt.
BVB-Mediensprecherin Dagmar Jenny bestätigt, dass die elsässischen
Buslinien auf Schweizer Gebiet dem grenzüberschreitenden Verkehr
vorbehalten bleiben und auch so konzipiert wurden. Sie dürfen also keine
Fahrgäste im Binnenverkehr befördern - es gilt das sogenannte
«Kabotage-Verbot».
Jenny argumentiert: «Der Abschnitt Saint-Louis Grenze - Schifflände
ist durch die BLT-Linie mit einem 7,5 Minuten-Takt bereits bestens
erschlossen.« Ausserdem habe Distribus kein Interesse daran, dem TNW
beizutreten. Die Mediensprecherin führt das darauf zurück, dass im
Distribus derzeit ein Einheitstarif von 1,30 Euro gilt. «Nach einer
Integration in den TNW würde demnach der Fahrpreis im
grenzüberschreitenden Verkehr massiv ansteigen», ist Jenny überzeugt.
Letztlich steckt hinter dem Kabotage-Verbot auch eine
Zollproblematik. «Wenn ausländische Busse innerhalb von Basel Fahrgäste
transportieren, muss das betreffende Transportunternehmen dafür
Schweizerische Mehrwertsteuer zahlen», berichtet Jenny. So fallen für
die 55er-Buslinie nach Weil-Haltingen jährlich einige Tausend Franken
Mehrwertsteuer an. «Die BVB übernehmen das, weil durch diese Buslinie im
Raum Zoll Otterbach mit dem Empfangszentrum für Asylbewerbende ein
Gebiet für den öV erschlossen wird, das es sonst nicht ist», betont
Jenny.
Quer in der Landschaft
Nichtsdestotrotz steht die Durchsetzung des Kabotage-Verbots in den
Elsässer Bussen zu einem Zeitpunkt quer in der Landschaft, in der neben
der Gültigkeit des U-Abos auch die von Halbtax und GA in der
8er-Tramverlängerung nach Weil am Rhein diskutiert wird. Jenny
verspricht aber, die BVB werde die Entwicklung im Auge behalten.
bz (Basel) 7.6.2014