Verbot: Vier Jahre nach den BVB führen auch die BLT ein Ess- und Trinkverbot in Tram und Bus ein

  • Hier ein Auszug aus dem "Bundesgesetz über den Transport im Öffentlichen Verkehr":

    Zitat


    Art. 18 - Benützungsvorschriften

    1 Die Tarife können Vorschriften enthalten über die Benützung der Anlagen und
    Fahrzeuge sowie über das Verhalten des Reisenden während der Fahrt.

    Nachzulesen hier: http://www.admin.ch/ch/d/sr/c742_40.html

    Und was ist mit einem GA? Zählt das als SBB Abonnement? Denn dann müsste ich ja theoretisch im Tram nur die SBB Vorschriften einhalten und bei den SBB ist ja essen im Zug nicht verboten. :baby:

  • Klar können die Verkehrsunternehmen Verhaltenvorschriften, Hausordnungen etc. aufstellen und Art. 18 TG ist die rechtliche Grundlage dafür. Und wenn jemand dagegen verstösst, kann man ihn auch vor die Türe stellen. (Dann wartet er eben 7 Minuten und fährt im nächsten Tram weiter.)

    Nur, für eine Busse gibt es keine rechtliche Grundlage, auch Art. 18 TG nicht.

    Auch Benützungsvorschriften nach Art. 18 TG dürfen keine Bussen vorsehen, für das ist eben Art. 51 TG (und bei Schwarzfahren Art. 16 TG) massgebend.

    Einmal editiert, zuletzt von 750 mm (21. April 2009 um 22:15)

  • Es scheint hier im Forum viele Hobbyjuristen zu geben! Herr Gassmann hat es treffend geschrieben. Auch die BVB hat ihre Juristen, welche sicherlich nicht blöd sind.
    Ich vermute mal, das dass ganze nicht so heiss gegessen wird wie es gekocht wurde. Ich denke nicht, dass diese Vorschrift so rigoros angewendet wird wie zum Teil hier geschrieben wurde. Eine Verhältnismässigkeit wird auch da angewendet. So viel Gefühl gegenüber dem Kunde traue ich den BVB und der BLT zu.

  • Zitat

    Original von Badbone
    Ich vermute mal, das dass ganze nicht so heiss gegessen wird wie es gekocht wurde.

    :D :D :D

    (sorry, musste jetzt sein - und auch ich werde weiterhin meine Mineral-/Limoflasche im Tram öffnen und artgerecht benützen)

  • Zitat

    Original von Badbone
    Es scheint hier im Forum viele Hobbyjuristen zu geben! Herr Gassmann hat es treffend geschrieben. Auch die BVB hat ihre Juristen, welche sicherlich nicht blöd sind.
    Ich vermute mal, das dass ganze nicht so heiss gegessen wird wie es gekocht wurde. Ich denke nicht, dass diese Vorschrift so rigoros angewendet wird wie zum Teil hier geschrieben wurde. Eine Verhältnismässigkeit wird auch da angewendet. So viel Gefühl gegenüber dem Kunde traue ich den BVB und der BLT zu.

    Sorry, seit ich mitansehen musste, wie Kontrolleure mit einem Touristen umgegangen sind, der auf sein Mobility-Ticket das Datum nicht raufgeschrieben hat, oder in einem Fall, wo einem Schwarzfahrer (wohl Asylant) zuerst das Mobiltelefon abgenommen wurde und er dann aus dem Tram gezerrt wurde (wohlgemerkt alles auf Deutsch, dabei sprach er nur gebrochen französisch) traue ich den BVB in diesem Punkt nicht mehr.

  • Zitat

    Original von Kupplungssurfer
    Ich würde die Busse ganz einfach nicht bezahlen. Dann bekomme ich eine Rechnung und bezahle sie auch nicht. Was passiert dann? Kann mich die BVB betreiben, wenn es keine rechtliche Grundlage gibt?


    Jeder kann jeden ganz ohne Grund betreiben. Ich kann dich morgen über 1 Mio betreiben, wenn ich will.

    Wenn du jedoch Rechtsvorschlag einlegst, muss die BVB beweisen, dass du ihr das Geld schuldest. Wird die Busse jedoch als Verfügung qualifiziert (kommt drauf an, ob die BVB/BLT hier noch hoheitliche Befugnisse haben), gilt diese als rechtskräftig (und du musst zahlen) - es sei denn, du fichst sie vorher an (Einsprache/Beschwerde, glaub beim Bundesamt für Verkehr)

    Nichtstun wäre also nicht gut.

    Einmal editiert, zuletzt von 750 mm (21. April 2009 um 23:50)

  • Die Rechtlichen Mittel sind schlussendlich nur die Folgen...

    - Die BVB/BLT sind Betriebe (Gastgeber) welche den FahrGÄSTEN gegen ein Entgeld Fahrzeuge zur Benutzung zur Verfügung stellen.

    Und jeder Gastgeber hat so seine Vorstellungen, wie das in seinen Fahrzeugen ablaufen soll.

    Tatsache ist, dass das Verhalten mancher FAHRGÄSTE jegliche Vernunft vermissen lässt.

    Klar ist dass dies in erster Linie ein Gesellschaftliches Problem darstellt.

    - Dass ein Anbieter wie die BVB solche Mittel ergreiffen muss ist für mich sehr wohl nachvollziehbar.

    Oder kann es rechtlich wirklich so sein, dass der Anbieter sämtliche Kosten für sinnlos verursachte Schäden/Arbeitsaufwand selbst tragen muss? Oder eine Abwälzung der verursachten Kosten auf sich korrekt verhaltende Nutzer nötig macht?

    Also bitte benehmen wir* uns doch einfach wie GÄSTE (so sind überhaupt keine Sanktionen nötig.....)

    *bzw. diese speziellen noch-Fahrgäste.

    2 Mal editiert, zuletzt von Thomas Meyer (22. April 2009 um 06:51)

  • Zitat

    Original von 750 mm
    Genau das Gleiche mit dem Schwarzfahren, wo die SBB zwischen Vorsatz und Irrtum oder zwischen ohne Billett/mit 2. Kl-Billett in der 1. Kl fahren keinen Unterschied machen und das Bundesverwaltungsgericht kürzlich entschieden hat, dass ein Unterschied zu machen ist. Bislang dachten auch alle, die SBB haben recht...

    Eine kleine Korrektur zu deiner Aussage; das Bundesamt für Verkehr ist dieser Meinung. Die SBB zieht nun diesen Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht...

  • Toll, das alle so wenig zu tun haben, das es ihnen immer reicht, daheim oder für teures Geld im Restaurant zu essen...

    Vielleicht sind das die Leute, welche die Vereine händeringend suchen, um die Arbeit auf mehr Schultern zu verteilen.

  • @ 750mm: Es gibt wahrscheinlich kein öV Benutzer der kein Negativbeispiel über ein Kontrolleur nennen kann. Im Gegenzug kann ich aber auch Beispiele nennen, wo sogar noch die Hühneraugen zugedrückt wurden.

    @ alle: Heute kam im Radio Basel one ein Interview mit Frau Jenny. Diese sagte dort, dass man nach wie vor sein Trinken im Tram konsumieren kann. Sobald aber etwas Schmierspuren oder Dreck hinterlässt ist mit einer Busse zu rechnen. Wortwörtlich kann ich es leider nicht von mir geben.

    2 Mal editiert, zuletzt von Badbone (22. April 2009 um 09:19)

  • @ thomas meyer

    Klar kann ein Verkehrsbetrieb die Kosten für Verunreinigungen dem Verursacher in Rechnung stellen. Dafür muss er aber genau nachweisen, welche Person welche Kosten verursacht hat und inwiefern dadurch Mehraufwand entstanden ist. Das ist schwierig.

    Daher auch die Bussmöglichkeit in Art. 51 TG, die aber Vorsatz verlangt.

    Das ist auch alles richtig. Wer das Tram verschmutzt, soll zur Kasse gebeten werden.

    Ich mag es aber gar nicht, wenn gestützt auf eine solche sinnvolle Bestimmung auch etwas verboten wird, dass von Art. 51 TG gar nicht erfasst wird, nämlich das Essen und Trinken. Solange dies nicht oder nur sehr wenig saut (nicht mehr als z.B. ein nasser Hund, dreckige Schuhe etc.) gehört das ganz einfach zum Service, für den man bezahlt hat, dazu.


    @ alle

    In der heutigen BaZ hat es einen längeren Artikel (plus Tageskommentar). Im Artikel steht - kurz zusammengefasst - dass BVB/BLT mit ihrer Busse schweizweit allein auf weiter Flur stehen. In einem Randartikel liess die BaZ auch eine Uniprofessorin (Strafrecht) zu Wort kommen. Auch nach ihrer Ansicht ist blosses Essen/Trinken nicht strafbar.

  • Fassen wir zusammen: Wenn jemand durch Essen und Trinken bewusst das Tram oder den Bus verschmutzen will (was wohl eher selten ist), oder eine Verschmutzung bewusst in Kauf nimmt (schon häufiger), darf man ihn büssen. Wenn er isst oder trinkt und dabei das Fahrzeug nicht verschmutzt, oder nur unbewusst, darf man ihn nicht büssen. Eine solche Praxis öffnet der Willkür Tür und Tor, weil es schwer zu beweisen ist, was einer gerade denkt, und kaum einer seine Busse anfechten wird, weil es einfach zu aufwendig ist. Man macht also den Beförderungsfällen (von Fahrgästen kann man ja unter solchen Konditionen nicht mehr sprechen) Angst in der Hoffnung, sie würden dadurch das Essen und Trinken bleiben lassen.

  • Zitat

    Original von Gummikueh 476
    Fassen wir zusammen: Wenn jemand durch Essen und Trinken bewusst das Tram oder den Bus verschmutzen will (was wohl eher selten ist), oder eine Verschmutzung bewusst in Kauf nimmt (schon häufiger), darf man ihn büssen. Wenn er isst oder trinkt und dabei das Fahrzeug nicht verschmutzt, oder nur unbewusst, darf man ihn nicht büssen. Eine solche Praxis öffnet der Willkür Tür und Tor, weil es schwer zu beweisen ist, was einer gerade denkt, und kaum einer seine Busse anfechten wird, weil es einfach zu aufwendig ist. Man macht also den Beförderungsfällen (von Fahrgästen kann man ja unter solchen Konditionen nicht mehr sprechen) Angst in der Hoffnung, sie würden dadurch das Essen und Trinken bleiben lassen.

    richtig, mit einer kleinen Ergänzung: Sogar bei vorsätzlicher Verschmutzung darf BVB/BLT nicht selbst büssen, sondern sie muss eine Anzeige an den Kanton machen (Art. 51 Abs. 3 TG) - und der legt dann die Busse fest (und das Bussgeld geht dann an den Kanton).

    Und richtig, man macht ihnen Angst. Und wenn das nichts nützt, knüpft man ohne Rechtsgrundlage Geld ab. Das nannte man früher Raubrittertum.

  • Zitat

    Stattdessen haben die Luzerner vor zwei Jahren die Abfallkübel aus den meisten ihrer Busse demontiert. «Seither sind die Fahrzeuge sauberer», sagt Nater. Die Kunden würden ihren Dreck in den Kübeln an den Stationen entsorgen.

    Zitat aus dem BaZ-Artikel vom 22.04.09

    Also machen das auch andere so. Sankt Florian lässt grüssen: Wenn der Fahrgast den Dreck auf der Allmend entsorgt, muss die Stadt und nicht der Verkehrsbetrieb zahlen

    Einmal editiert, zuletzt von Stefan (22. April 2009 um 22:12)

  • Zitat

    Original von 750 mm


    Und richtig, man macht ihnen Angst. Und wenn das nichts nützt, knüpft man ohne Rechtsgrundlage Geld ab. Das nannte man früher Raubrittertum.


    Genau. Eigentlich sollten keinen Dreck verursachende und nicht riechende Lebensmittel weiterhin konsumiert werden dürfen. Aber da kann ja jeder kommen und sagen: Und was ist, wenn man z.B. bei einer Notbremsung versehentlich die Cola aus der PET-Flasche ausleert? Oder einem die Bonbons oder was auch immer aus den Händen fällt, und jemand setzt den Fuss darauf? Ich denke natürlich, dass das wohl selten vorkommende, kleine Übel sind, welche toleriert werden können. Dennoch sind sie aber eben vor einer willkürlichen Busse nicht sicher.

    Und wie soll man jemanden in flagranti erwischen, der Cola ausschüttet? Bei jedem verschmutzten Wagen die Aufnahmen der Kameras anzusehen und die Täter ausfindig zu machen, wäre sehr aufwändig und würde in keinem Verhältnis gegenüber dem Nutzen stehen.

    Also entweder, man definiert eindeutig, was konsumiert/mitgeführt werden darf (nämlich keinen Dreck verursachende und nicht riechende Lebensmittel), was kaum durchsetzbar ist, oder man lässt es sein. Wobei ich eine konsequente Durchsetzung eines Konsum-/Mitführverbot Dreck verursachender und riechender Lebensmittel (Glace, Döner) durchaus begrüssen würde, wenn es unter Freiheit von jeglicher Willkür durchsetzbar wäre. Es ist nämlich nicht umsonst, dass es in öffentlichen Transportmittel eine Knigge gibt, die dazu da ist, sämtlichen Fahrgästen eine angenehme, von jeglichen Unannehmlichkeiten vonseiten anderer Fahrgästen befreite Fahrt zu gewähren, welche sie auch verdienen.

    Und auch wegen dem Abfall: Soll mir mal einer erklären, wie man dagegen vorgehen soll. Nehmen wir an, ich werde durch reinem Zufall von einem Kontrolleur dabei erwischt, wie ich etwas (z.B. eine Zeitung) im Fahrzeug liegen lasse, ob vorsätzlich oder fahrlässig. Will er mir eine Busse abknüpfen, nehme ich halt den Abfall doch mit. ;) Und wenn er nicht beweisen kann, dass der Abfall von mir ist, bewegt er sich auf sehr dünnem Eis. ;)

    Daher sollte man wenn schon denn schon auch Schuhe auf dem Sitz und laute Musik bestrafen. Aber auch dann wird es wieder einige geben, die sich nicht daran stören und motzen würden, es sei unfair und übertrieben usw.. Man kann es eben nie allen Recht machen. Aber das Prinzip der Gesellschaft, dass die Freiheit des Einen dort aufhört, wo diejenige seines Nächsten beginnt, sollte schon klargemacht werden.

  • @kT

    Durchsage 2010:

    "Sie befinden sich in einem Fahrzeug der BVB/BLT. Bitte suchen sie unverzüglich den nächsten freien Sitzplatz auf oder, falls nicht verfügbar, die nächste Halteschlaufe/-stange und verharren Sie bewegungs-, geräusch- und geruchlos bis zu Ihrer Zielhaltestelle. Die BVB/BLT dankt herzlich."

    8o


    Übrigens, gemäss einem Eintrag im https://www.tramforum-basel.ch/www.fcbforum.ch hat eine Privatperson eine Aufsichtsbeschwerde an das BAV eingereicht: http://www.fcbforum.ch/forum/attachment.php?attachmentid=14155&d=1240481315


    Ansonsten, gerade in der Wirtschaftskrise, hätte ich einen Vorschlag: Führt die Billetteure wieder ein! Die können dann a) alle Schwarzfahrer erwischen und b) jeden rauswerfen, der im Übermass (nach Einschätzung des Billetteurs) isst/trinkt. Sieben Minuten und ein Tram später wird er wohl fertig gegessen/getrunken haben.... :P

    2 Mal editiert, zuletzt von 750 mm (24. April 2009 um 00:02)