Hier ein Auszug aus dem "Bundesgesetz über den Transport im Öffentlichen Verkehr":
Zitat
Art. 18 - Benützungsvorschriften1 Die Tarife können Vorschriften enthalten über die Benützung der Anlagen und
Fahrzeuge sowie über das Verhalten des Reisenden während der Fahrt.
Nachzulesen hier: http://www.admin.ch/ch/d/sr/c742_40.html
Und was ist mit einem GA? Zählt das als SBB Abonnement? Denn dann müsste ich ja theoretisch im Tram nur die SBB Vorschriften einhalten und bei den SBB ist ja essen im Zug nicht verboten. :baby: