aber wenn ich das richtig verstehe, heisst das ja nicht, dass es im Frankreich nicht gültig ist, das übertragbare Abo, sondern lediglich, dass der Inhaber damit nach Frankreich kann, aber keine Drittperson.
Ergo finde ich das nicht so schlimm.
Ob schlimm oder nicht, mag jeder selbst für sich entscheiden und zu einem bestimmt unterschiedlichen Ergebnis kommen. Mir geht es um die Produktbezeichnung "übertragbar", welches nun mit Ausnahmen ausgestaltet wird und somit zum Produkt "Teil-übertragbar" wird. Es schafft "Konfliktpotential" und somit eine "schlechte Aura" gegenüber dem Kontrolldienst und dem TNW, wenn man nichtsahnend als "Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis" behandelt wird. Dies nur als sachliche Kritik an der ansonsten sicherlich begrüssenwerten Lösung; umsomehr in einer Zeit, in der der TNW und alle anderen ÖV-Transportunternehmen nachwievor unter der Pandemie leiden.