Combino HU/Refit (ab 2015 -)

  • Auch die 20 Minuten hat über die Revision der Combino-Flotte berichtet:

    BVB erneuern die gesamte Combino-Flotte

    Die Basler Verkehrs-Betriebe revidieren ab 2018 alle 28 Combino-Trams. Das erste Fahrzeug ist bereits fertiggestellt und als Prototyp unterwegs.

    Pro Fahrzeug rechnen die BVB mit Kosten von rund einer Million Franken.Die Arbeiten sollen in den eigenen Werkstätten mit dem bestehenden Personal ausgeführt werden, wie es auf Anfrage hiess. Wie lange die Arbeiten dauern, ist gemäss einer Sprecherin noch offen.

    Ein erstes Fahrzeug der Combino-Flotte hat die Hauptrevision bereits hinter sich. Dieses Tram ist nun als Prototyp unterwegs. Nächste Woche soll es dem Fahrgastbetrieb wieder übergeben werden. Während eines Jahres wird dann getestet, ob sich die Revision und die damit verbundene Modernisierung bewähren.
    Bei der Hauptrevision werden die Trams auf den neusten Stand der Technik gebracht. Dies betrifft etwa die Sicherheitssteuerung, die das Tram notfalls automatisch anhalten lässt.

    Neues Grün, aber keine Holzsitze

    Zudem werden bei den Combinos sämtliche Fahrzeugteile ausgetauscht, die das Ende ihrer Lebenszeit erreicht haben. Fahrwerk, Bremsen, Türen, Wagenkasten und weitere Systeme werden nach Angaben der BVB umfassend gewartet.

    Im Zuge der Revision erhalten die Combinos auch einen neuen, dunkleren Anstrich. Sie sind danach im selben BVB-Grün unterwegs wie die neuen Flexity-Trams und die neuen Citaro-Gelenkbusse. Auch mit neuen Doppelbildschirmen werden die Combino-Trams ausgestattet. Holzsitze wie die Flexity-Flotte erhalten sie dagegen nicht, wie die Sprecherin sagte.

    Die BVB hatten ihre Combino-Flotte zwischen den Jahren 2000 und 2002 in Betrieb genommen. Von 2005 bis 2008 mussten alle 28 Züge nach einem temporären Grounding auf Kosten des Herstellers Siemens in dessen Werk Krefeld wegen Rissschäden saniert werden. Inzwischen haben die Combinos die Hälfte ihrer auf 30 bis 35 Jahre veranschlagten Lebensdauer erreicht.

    Quelle: http://www.20min.ch/schweiz/basel/story/21781237

  • @Grenzacher - Dies wurde ja auch seitens BVB bereits so kommuniziert, dass eine andere Art Sitzbezug keine neuen Fahrgäste generiert und somit nicht zwingend für das Kerngeschäft nötig ist.
    Sehr vernünftig gedacht, wie ich meine!

  • Ab 2018 erst?

    Man braucht ein Jahr zum Testen??
    Dann wäre man aber erst im 2017?

    Naja seis drum. Freue mich auf nächste Woche.

  • Frage an die Fach-Wisser (nicht an diejenigen, die glauben, meinen oder denken): Gibt es in der Schweiz keine feste Zeit- oder Kilometerregelung, nach welcher ein Fahrzeug in die HU muss? In Deutschland sind es, so mein Kenntnisstand, 8 Jahre. Danach hat das Fahrzeug grundsätzlich Fristablauf ...

  • Ein weiterer Aspekt der «Verzögerung» ist die Finanzierung - Die Mittel, welche wohl erst 2018 zur Verfügung stehen werden. (Jahresbudget)

  • Frage an die Fach-Wisser (nicht an diejenigen, die glauben, meinen oder denken): Gibt es in der Schweiz keine feste Zeit- oder Kilometerregelung, nach welcher ein Fahrzeug in die HU muss? In Deutschland sind es, so mein Kenntnisstand, 8 Jahre. Danach hat das Fahrzeug grundsätzlich Fristablauf ...

    Ja richtig, Deutschland sind es 8 Jahre, oder eine festgelegten maximale Kilometerleistung, ist eines von beiden erreicht muss das Fahrzeug zur Revision.
    Die Kilometerleistung betrifft aber meist nur Fahrzeuge die viele Kilometer fressen...DB 101, ICE....

  • Frage an die Fach-Wisser (nicht an diejenigen, die glauben, meinen oder denken): Gibt es in der Schweiz keine feste Zeit- oder Kilometerregelung, nach welcher ein Fahrzeug in die HU muss? In Deutschland sind es, so mein Kenntnisstand, 8 Jahre. Danach hat das Fahrzeug grundsätzlich Fristablauf ...


    Wie Grenzacher teilweise schon schrieb: Eisenbahnfahrzeuge in D dürfen nach eine HU grundsätzlich sechs Jahre laufen. Diese Frist darf in Form einer festgelegten Untersuchung zweimal um je je ein Jahr verlängert werden. An betroffenen Fahrzeugen im Raster meist mir "verl. bis xx.xx.xx" angeschrieben. Wenn jedoch ein bestimmter Kilometergrenzwert überschritten wurde muss eine HU vorher ausgeführt werden. Ob dieser Wert pauschal festgelegt oder individuell von drr jeweiligen Serie abhängt weiss ich nicht.
    In der CH gibt es eine solch starre Regelung nicht. Dort sind je nach Fahrzeugtyp individuelle Fristen für die Komponenten vorgesehen.

  • Ja was jetzt, ..., sechs oder acht Jahre ... und es ging nicht um die Frage bei Eisenbahnfahrzeugen (wir sind hier im Tramforum). Die 8 Jahre HU-Frist gibt es, so mein Wissen, zumindest in Leipzig, als starre Frist.

  • 6 Jahre ist richtig, danach wenn der Laufkilometergrenzwert noch nicht erreicht sind gibt es maximal zweimal eine Verlängerung um je ein Jahr bis auf 8 Jahre.
    Eine kleine Untersuchung (meist im Heimatwerk) reicht für ne Fristverlängerung aus.
    Die Revision ist dann nach 8 Jahren endgültig fällig.

  • Ich finde, das neue grün steht dem 303 gut! Aber wirklich schade finde ich, dass man keine neuen Anzeigen eingebaut hat. Bei nochmals 15-20 Jahren Betrieb dünkte mich das doch vetretbar. Und wenn man in der Vergangenheit das Geld hatte für aufwendige Kundebefragungen etc. ... Aber lassen wir das mal. Immerhin bin ich froh, hat er keine Holzsitze erhalten...