Fotografieren auf Betriebsgelände von Verkehrsbetrieben (Beiträge verschoben aus "1408 auf Heimreise")

  • Wenn es jemanden von der BVB Chefetage stört kann er ja einen Admin informieren und der dann mich damit ich es lösche oder direkt selber löschen ;)

    Mal eine Frage: Auf der Ausenabstellanlage des Dreispitz darf man aber Fotos machen obwohl es BVB Gelände ist?!

    Du machst es Dir schön leicht.
    Als ob jemand der Chefetage - vorallem jetzt - Zeit hat, Deine Bildlis im Forum zu kontrollieren.
    Du bist auf Ihrem Areal, Du hast Ihre Regeln zu befolgen - so einfach ist das.

    ---

    wenn Du die Fotos von ausserhalb der Aussenabstellanlage machst, sprich vom öffentlichen Grund aus, wohl ja.

  • Lassen wir doch das Geplänkel ob oder ob nicht...
    Hängt denn beim Depoteingang oder in dessem Umfeld irgendwo ein Hinweisschild?
    Ich weiss nur; jeder der die Firma "Roche" besucht, bekommt ein Infoblatt in die Hand gedrückt worauf ausdrücklich auf das Fotoverbot ohne Genehmigung hingewiesen wird.
    Be 4/6 105 entscheidet selbst, ob das Foto gelöscht wird oder nicht.
    Gruss Juerg

  • Grundsätzlich sehe ich hier zwar auch den Fakt, dass das Fotografieren nicht erlaubt ist. Aber es war ein öffentlicher Anlass und es ist jetzt kein Bild was etwas "Geheimes", einen Unfallwagen oder sonst was Kritisches zeigt.

    Ich sehe hier aus meiner Sicht kein Handlungsbedarf.

  • Da sich die Beiträge zu diesem Thema mehr und mehr vom eigentlichen Thread "1408 auf der Heimreise" entfernen, habe ich den umfangreichen "Beitragsverkehr" in einen eigenen neuen Beitrag verschoben.

  • Nein. Verboten ist und bleibt verboten. Einzige Ausnahme wäre eine entsprechende Einwilligung durch den "Hausherrn". Viele Museen kennen ein generelles Foto- und Filmverbot. Auch dort kannst du nicht damit argumentieren, dass du nur deine Eltern oder Freund/Freundin ablichten willst. Die Aufsichtspersonen können ja nicht jedesmal überprüfen, was fotografiert wurde (geht bei Analogtechnik sowieso ziemlich schlecht!). Aber das heutzutage mehr und mehr Menschen Mühe mit Verboten bekunden und sich antiauthoritär verhalten (unabhängig von Alter!) ist ja nicht wirklich eine neue Erkenntnis von mir.

  • Da sich die Beiträge zu diesem Thema mehr und mehr vom eigentlichen Thread "1408 auf der Heimreise" entfernen, habe ich den umfangreichen "Beitragsverkehr" in einen eigenen neuen Beitrag verschoben.


    Danke


    Mal eine Frage. Wenn auf dem Gelände fotografieren verboten ist, durfte ich dann auch keine Fotos von meinen Eltern und den Guggenmusiken machen oder wie ist das? Gilt dafür eine Ausnahme?

    wie 4106 geschrieben hat, ist ein Verbot ein Verbot.
    Nichstdestotrotz denke ich, dass man da sicher kulant ist.
    Aber Dein Foto z.Bsp. ist ja voll auf das Innere des Depots gerichtet-

  • Zitat:

    Spruch der Woche:

    Scho glyy faart s Achter-Drämmli zue de Schwoobe z Weil am Ryy,
    Und mit em Dreyer kaufsch z Burgfälde ginschtig Kääs und Wyy.
    Per Drämmli kemme alli Pändler denn ind Schwyz go schaffe,
    Und umgekeert ka d Schwyz per Drämmli Ussländer ussschaffe!

    Ende Zitat.


    Mösjöö 4106 aus dem BL-Kchanton, solli! Vermutlich leben in Weil am Rhein ("Wil", mit langem "i" gesprochen, wie man im lokalen Dialekt in Lörrach und Weil sagt) auch Angehörige des schwäbischen Stammes, die es zwecks Arbeitsaufnahme oder Heirat dorthin verschlagen hat. Im Gebiet unmittelbar vis a vis des für die "Helvetier" von Napoleon definierten "antischwäbischen Schutzwalls", des Rheines, gehören die deutschsprachigen Ureinwohner dem Stamm der Alemannen an.

    Ah, das TFB ist zu einer Veranstaltung des famosen "Basler Karnevals" geworden, und das ist wohl ein Schnitzelbangg - muss man erst mal 'auf kommen, steht da auch nich bei (= isch nüt eso aagschriibe, deklariert). Wenn dem so ist, ist die Fassenacht ganz doll (= verruckcht) von der SVP oder gar den SD unterwandert.

    s Niveau bi de "Wiler Zipfel" dunkt mi höcher, drum gang i i dem Johr wider a äine vo dene ihre Zumpftöbe!

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    Mit im Dango göön d Bure am Morgä go schaffe i d Stadt un z Obe wider häi ufs Land! ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Thomas Kirchmeier (27. Januar 2014 um 22:31) aus folgendem Grund: zip-Code (Postleitzahl) korrigiert.

  • @ Thomas Kirchmeier

    Den "Entscheid" leite ich gerne an die Fasnachtsclique weiter von welcher der "Bangg" stammt ....