Betriebsstörungen & Unfälle - BVB & BLT 2014

  • Aktuell Betriebsstörung im Raum Ettingen (Unfall?). Wir fahren von Oberwil herkommend gerade durch das Depot Hüslimatt. Busersatz ist aufgeboten.


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    Einmal editiert, zuletzt von 4106 (27. Januar 2014 um 12:35)

  • Nein, ..., der Unterbruch war wirklich nicht lange, denn der nächste Kurs fuhr schon wieder durch bis Flüh. Die Informationspolitik war aber auch nicht wikrlich super: Als wir mit dem Tramersatzbus in Therwil ankamen, stand dort der nächste 10er Richtung Ettingen bereit. Frage an den Busfahrer (zu seiner Entschuldigung, ein Mitarbeiter der Garage), ob wir nun wieder umsteigen müssten? Er weiss auch nicht genau, ..., nein, ..., er fahre jetzt mal bis Ettingen weiter. Auch schön war, dass ich ihm erklären durfte, wo er die Ersatzhaltestelle Känelmatt bedienen soll ... :D

    Was genau los war, war wie gesagt aufgrund des etwas chaotischen Informationsflusses, nicht klar.

  • Eine Demo stört (oder hat...) den Trambetrieb in der Innenstadt (... gestört).

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  • Also hier mal fürs Protokoll von gestern :D :

    Um ca. 17.30 Uhr kam es auf der Heuwaage zur Kollision von einem 6er (319) mit einem 17er (254+114).

    Der 17er fuhr vom Zoo her kommend in die Haltestelle Heuwaage ein, als der 6er Richtung Allschwil aus der Haltestelle ausfahren wollte. Leider entging dem Wagenführer des 6ers, dass die Weiche (105) nicht richtig gestellt war und missachtete auch das Vorfahrtsrecht, worauf es zur Kollision kam. :pinch:

    Es entstand scheinbar keinen grossen Schaden, da es zu keiner Streckenblockierung kam und beide Tram Züge danach weiterfahren konnten.


    Das nimmt ja jetzt schon fast zürcherische Ausmasse an 8| , dort fahren sie sich doch auch ständig in die Kiste :wacko:


  • Warum Missachtung Vorfahrtsrecht?

    Wenn ich dich richtig verstehe, war die Weiche 105 Rtg Markthalle gestellt, was der WGF des 6ers nicht bemerkte, er ging von einer Stellung Richtung Zoo/Allschwil aus. Wenn dem so gewesen wäre, hätte ja problemlos der 17er einfahren und der 6er ausfahren können (ausser dort besteht noch ein Begegnungsverbot, von dem ich nichts weiss), also hätte er losfahren dürfen.

    Der WGF hat also "nur" die Weichenstellung übersehen, aber - in seiner Vorstellung - das Vorfahrtsrecht nicht genommen, weil entsprechend seiner geplanten Fahrrichtung niemandem Vorfahrt zu gewähren gewesen wäre. Das Vorfahrrecht hätte er nur dann (wissentlich) genommen, wenn er gewusst hätte, dass er Richtung Markthalle fährt - aber dann wäre er wohl kaum losgefahren (einerseits weil er ein 6er und kein 16er ist, was er hoffentlich weiss, und andererseits weil er den entgegenkommenden vortrittsberechtigten 17er ja wohl gesehen haben wird)