...und da beginnt ja der Bschiss. Ein Geschenk, welches 40.000 Franken kostet?
Anmeldung bei der BLT und ein anderer Betreiber? Dir Antwort resp. die rechtliche Bewertung des BAV kann sich jeder, der ein wenig Ahnung vom Recht hat selber denken.
Oder mal als Beispiel: Löse ein Auto, schenke es mir und lasse es bei Dir eingelöst. Jede Versicherung und jede Behörde wird zu Dir kommen. Wenn das Auto einen Schaden hat und weiterbetrieben wird. Du wirst verwantwortlich bleiben. Und genauso verhältves sich beim Tram. Absehen davon, dass Du dort als Betreiber des Wagens noch Sicherheitsnachweise und verantwortliche und zertifizierte Personen brauchst. Spricht, nur als EVU kannst ein solches Fahrzeug auch nur einen Meter auf öffentlichen Schienen bewegen. All diese Voraussetzungen hat drr Tramclub nicht.