Eine Gruppe von Parlamentarier (mehrheitlich bürgerlich), unter Federführung von FDP-Grossrat Christian Egeler, wird auf die nächste Sitzung des Grossen Rates folgenden parlamentarischen Vorstoss einreichen:
Die Basler Verkehrsbetriebe sind gemäss §2 Abs.2 des Organisationsgesetzes der Basler Verkehrsbetriebe (BVB-OG) für die Erstellung, den Unterhalt und den Betrieb der Bahninfrastruktur und Nebenanlagen zuständig. Sie können Aufgaben aber auch an Dritte vergeben. Die BVB besitzt deswegen eine eigene lnfrastrukturabteilung und beschäftigt dort rund 110 Mitarbeiter.
Letztes Jahr zeigte sich, dass die Erneuerung und der Unterhalt des Tramnetzes und der Nebenanlagen in den letzten Jahren nicht in dem notwendigen Masse vorangetrieben wurden wie nötig und eine Erneuerungsstau entstanden ist.
Durch die BVB ausgeführte Bauarbeiten sind gemäss Aussagen des Regierungsrats in einer lnterpellationsantwort zu wenig transparent und die Erbringung der Leistungen zu marktgerechten Preisen ist zurzeit nicht nachvollziehbar. Der Maschinenpark der BVB scheint zudem sehr grosszügig dimensioniert zu sein, verfügt die BVB doch u.v.a. sogar über einen eigenen Kranwagen.
Grundsätzlich sollte es nicht sein, dass dieselbe Firma den Gleiszustand untersucht und die notwendigen Arbeiten plant sowie deren Durchführung übernimmt, aber nur eine schwache Rechenschaft über die Marktkonformität ihrer Leistungen nachweisen muss.
Auch wenn zum Abbau der Erneuerungsstaus die nun anstehenden Spitzen zusätzlich mit Temporärmitarbeitern und externen Bauunternehmen abgedeckt werden, ist durch den Betrieb einer eigenen Bauunternehmung nicht auszuschliessen, dass die Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten auf die Kapazitäten der eigenen Abteilung abgestimmt werden. Dies kann eine der Ursachen für die vorhandenen Probleme sein.
Aufgrund dieser Feststellungen bitten die Unterzeichnenden deshalb den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, ob Bauarbeiten nicht grundsätzlich an Dritte vergeben werden sollten und die Infrastrukturabteilung entsprechend auf Begleitungs- und Überwachungsaufgaben sowie auf Kleinunterhaltsaufgaben redimensioniert werden kann.
Quelle: bs.ch