Schlaufenfahrten: Erlaubt, geduldet oder verboten?

  • Den Fahrgast interessiert aber nicht, wieviele Haltestellen es betrieblich gesehen gibt. Es gibt für ihn eine Endhaltestelle und basta. Es interessiert ihn auch nicht, ob diese Endhaltestelle in Ein- und Aussteigehaltestelle unterteilt ist. Nach Deiner Logik müsste man beispielsweise auch den entsprechenden Tarif anwenden. Von der Dreiländerbrücke nach Weil am Rhein Bahnhof / Zentrum Aussteigehaltestelle eine Kurzstrecke...


    was den Fahrgast interessiert, können wir nur mutmasen. Aber wenn wir Deiner Argumentation folgen, muss man auch Anzeigen, wie Wiesenplatz Depot (Linie 17), sowie Depot Morgartenring Innenhof, oder wie es heisst, löschen.

    Die Anzeigen sind evt. Systembedingt und werden Systembedingt dann halt auch angezeigt.
    Ich finde es gibt schlimmere Sachen.

  • Zum Glück steht da nicht "Weil am Rhein Bahnhof / Zentrum Endstation, bitte alle Aussteigen" auf der Anzeige.

    Wieso?
    Diejenigen Leute, die sich für Trams interessieren oder einfach aus Neugier die Tramlinie benutzen, wissen doch, dass mitfahren an den Endstationen (zumindest bei Trams) erlaubt ist. Den normalen Fahrgast interessieren solche Dinge nicht, schliesslich will er ja nur von A nach B.

  • NIcht überall ist dies erlaubt ...
    zB. nicht bei Schifflände 16er / Eglisee 2er

    Angezeigt werden alle Haltestellen bei welchen Fahrgäste Ein- und aussteigen können.

  • In Flüh muss man aussteigen in Ettingen hält das Tram an der Aussteigehaltestelle in der Schlaufe.

  • Ettingen meines Wissens nicht, Flüh weiss ich nicht, bei den BLT wird es aber glaube ich nie angesagt.

  • Auch wenn es heisst: "Bitte alles aussteigen" darfst du Sitzen bleiben. Schlaufenfahrten mit Fahrgästen sind erlaubt. Es bleiben immer wieder Leute sitzten und fahren mit herum. :)


    auf welcher Grundlage beziehst Du Dich.

  • An der Schifflände 16er ist es bloss geduldet ... Beim Betriebshalt (hinter der alten Börse) ist nämlich ein Aussteigen nicht erlaubt!! (Gefahr - Überholgleis)

  • In Flüh würde der Fahrgast beim Ausstieg in der Schlaufe auf Betriebsgelände gelangen... dennoch sagt es die BLT eben nicht an, weshalb ich schon öftermals Fahrgäste gesichtet habe, die minutenlang im ruhenden Tram in der Schlaufe sitzen blieben.

  • ist es wirklich geduldet?
    habe eher das Gefühl, dass es das eben nicht ist.
    Aufjedenfall, wer Sitzen bleibt kommt in der Schlaufe nicht legal raus.

  • Betrieblich ist es vorgesehen dass die beiden erwähnten Schlaufen OHNE Fahrgäste befahren werden!