Gemäss Auskunft SBB ist - seit die BVB und BLT DFI-Anzeigen bereitstellen - kein Antrag für DFI-Anzeigen in der Schalterhalle gestellt worden.
SBB - Neue LED-Anzeigetafeln
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Gemäss Auskunft SBB ist - seit die BVB und BLT DFI-Anzeigen bereitstellen - kein Antrag für DFI-Anzeigen in der Schalterhalle gestellt worden.
... und falls doch, würde sich bestimmt die Denkmalpflege dagegen stellen, ..., siehe Artikel unten!
Quelle: bz (MZ) vom 08.12.2015 -
Wenn die DFI wie vorgeschlagen oben an der Passerelle anstelle des Werbebildschirms platziert würde, wohl kaum.
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Also ob die SBB für einen BVB DFI den Werbebildschirm entfernen würde.
Wem gehört der Bahnhof? Der SBB oder der Stadt?
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Der Bahnhof gehört der SBB und ist Teil von Parzelle 1622 Sektion 3 welche auch das gesamte Gleisvorfeld inklusive Meret Oppenheim -Strasse umfasst.
Gruss
Christian -
Danke
dann finde ich es schon noch spannend, dass der Denkmalschutz - schützenswürdiges Gebäude hin oder her - der SBB sagen kann, was an Ihrem Eigentum gemacht werden darf und was nicht.
Werde ich nie verstehen.
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Man erinnere sich an den Einwand des Denkmalschutzes zum Thema DFI der Linie 50 am Bahnhofseingang.
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Danke
dann finde ich es schon noch spannend, dass der Denkmalschutz - schützenswürdiges Gebäude hin oder her - der SBB sagen kann, was an Ihrem Eigentum gemacht werden darf und was nicht.
Werde ich nie verstehen.
Das ist das Grunzprinzip beim Denkmalschutz. Im Gegenzug erhält der Eigentümer aber auch finanzielle Unterstützung. Warum soll die SBB von diesem Grundsatz ausgenommen sein?
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ich meine nicht speziell die SBB, sondern alle Eigentümer.
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ich meine nicht speziell die SBB, sondern alle Eigentümer.
Das ist aber die aktuelle Gesetzeslage. Und die ist auch gut so, sonst würde die Stadt heutzutage nicht so aussehen. Gugg dir mal insbesondere deutsche Städte an und wie dort mit Fassaden umgegangen wird. Der Mensch hat zu einem gewissen Masse ein Anrecht auf eine vernünftige Optik.
Zum Beispiel Bahnhof SBB. Dort geht der Denkmalschutz in meinen Augen nicht weit genug. Viele moderne Einbauten wären nicht nötig und könnten durch angepasste Optik der Halle ihren Charme der Entstehungszeit zurückgeben.
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Ja, das mag sein.
Trotzdem, es ist Eigentum.
über Aussen kann man ja noch diskutieren, auch wenn ich auch dort der Meinung bin, Eigentum ist Eigentum.Aber Innen?
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So wie Dome denken bestimmt viele und somit ist es nicht ganz einfach, diese "Bevormundung" zu verstehen. Zusammengefasst geht es darum, die öffentlichen Interessen gegen die individuellen und persönöchen Interessen abzuwägen und Massnahmen als bindend für alle zu bestimmen. Ich bin auch nicht immer mit der Denkmalpflege einverstanden (ich erinnere mich an das Veto der Denkmalpflege die Fassade des Lonzagebäudes beim Bahnhof mit einer Photovoltaikanlage zu bestücken).
Auch Wikipedia hilft weiter:
Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden, und dass Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt.
Denkmalschutz ist Teil des Kulturgutschutzes. Massnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen notwendig sind, bezeichnet man als Denkmalpflege.
I
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Denkmalpflege ist schon gut und recht.
frage mich einfach wie legitim das ganze ist. -
Hier gelten Übergeordnete Intressen, welche im Vordergund stehen. (Allgemeine Interessen)
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Ist gesetzlich in den Kantonen verankert.
Der eigentliche Denkmalschutz obliegt den Kantonen, die ihre eigenen Gesetze erlassen und dabei nicht an die Kulturgüterschutzgesetze gebunden sind. (Wikipedia)
Glaub mir: Wenn in der Schweiz etwas nicht gesetzlich verankert wäre, dann hätten sich die Anwälte längst darauf gestürzt (was nicht heisst, dass trotz gesetzlicher Grundlage sich oft die Gerichte mit einem Entscheid auseinandersetzen müssen!).
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Nein nein, versteh mich nicht falsch, dass es gesetzlich konform ist, ist mir klar.
eher eine grundsätzliche Frage, dass es legitim ist, dass man mit Eigentum nicht immer umgehen kann, wie mit Eigentum
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Im Wort "legitim" steckt das lateinische Wort "lex/legis", deshalb: Ja ... es ist legitim (rechtlich zulässig) Eigentumsrechte zu beschränken, wenn dies gesetzlich (oder verfassungsrechtlich) so für "generell-konkret" festgeschrieben wird. Auch die Meinungsfreiheit hat ihre Schranken .. usw. ...
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ich gebe mich Dir geschlagen...
Danke für die Erläuterungen.
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Museum eröffnet mit dem ehemaligen SBB-Koloss
Am Samstag 13.02.2016 öffnet das Museum of Digital Art in Zürich seine Türen.
Prunkstück der ersten Ausstellung ist eine 1,5 Tonnen schwere SBB-Installation.Sie war einst die imposanteste Anzeigetafel der Schweiz und zeigte seit 1988 Millionen Pendlern ratternd den Weg.
2015 montierten die SBB die mechanische Fallblattanzeige im Zürcher HB ab und ersetzten sie durch eine LED-Wand.
Jetzt gibt der mechanische Koloss sein Comeback.weiter lesen ...
20min 11.02.2016
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Damit eins klar ist: der alte Generalanzeiger hat nicht gerattert, der hat sanft gerauscht...
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