Betriebsstörungen 2011

  • nur am Rande eine Betriebsstörung (wenigstens eine kleine) und nur am Rande ein Tram-Bezug, aber doch eine Tramgeschichte:

    Opfer jagt Einbrecher – mit Erfolg

    Ein Mann bemerkte einen Einbrecher in seiner Wohnung. Dieser flüchtete und stieg in ein Tram - da war für ihn aber Endstation.

    Der 40-jährige Einbrecher, ein Schweizer, war am Sonntagabend kurz nach 19.15 Uhr in eine Wohnung an der Amerbachstrasse eingestiegen, wie die Basler Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte. Im Schlafzimmer packte er Schmuck im Wert von rund 10'000 Franken ein. Als er durch den Korridor ging, bemerkte ihn der Wohnungsinhaber, und der Einbrecher ergriff die Flucht.

    Der Geschädigte sowie auf das Geschehen aufmerksam gewordene Hausbewohner verfolgten den Einbrecher. Dieser rannte aus dem Haus zur Tramhaltestelle Bläsiring. Dort stieg er in ein zufällig gerade einfahrendes Tram, und hinter ihm schlossen die Türen.

    Als der Bestohlene mit den Fäusten gegen eine Tür des noch stehenden Trams schlug, öffnete der Wagenführer diese wieder. So konnten das Opfer und dessen Nachbarn den Einbrecher überwältigen und der inzwischen alarmierten Polizei übergeben. Das Opfer bekam seinen Schmuck zurück.

    (amu/sda)

    ex BaZ online

  • Ein halbstündiger Stromausfall hat am Montagmorgen Basler Trams im Gebiet Schützenhaus-Brausebad stehen lassen. Die Ursache werde noch gesucht, sagte eine BVB-Sprecherin zur sda. Teils blieben Trams mitten auf Kreuzungen stehen und behinderten den übrigen Verkehr.

    Kurz nach zehn Uhr sei der Strom ausgefallen, und um etwa 10.35 Uhr wieder geflossen. Laut der Sprecherin waren gut 15 Trams von der Störung betroffen. Zeitweise behinderte ein stehen gebliebenes Tram auch die Buslinie 36. Die aufgestauten Trams und Busse fanden nach einer Weile den Fahrplanrhythmus wieder.

    Quelle: radiobasel.ch und DFI

  • Betriebsstörung im Bereich Flüh.
    Art der Störung: keine Ahnung
    Busersatz ab Ettingen bis Flüh oder Rodersdorf (wird noch upgedated)
    Im Einsatz steht min. 2 BVB Gasbusse (verm. 711 + 724).
    Auf DFIs habe ich bisher keine Infos gesehen.

    ***UPDATE 16:35***

    Es handelt sich um eine Fahrleitungsstörung, gleich nach der Haltestelle Flüh --> Leymen.
    Die BVB Gelenker fahren wohl nur zwischen Ettingen und Flüh. Nach Rodersdorf muss in den BLT Zweiachser umgestiegen werden.
    DFI Infos laufen nun.

  • Gehe mal davon aus, das Be 4/8 202 der Verursacher war und der Stromabnehmer defekt war. Nimmt mich wunder wie er bewegt wurde.

  • Warum das Abtsellgleis so kurz ist, weiss ich nicht... Das "A" bedeutet, dass die Weiche dahinter aufschneidbar ist...

  • Das Gleis hat auch gar keinen Abschluss (Prellbock o.Äh.) Merkwürdig, weil ich dachte, dass Prellböcke etc. vorgeschrieben wären, insbesondere da beim vorliegenden Teilstück wohl Eisenbahnrecht gilt (und nicht das für Strassenbahnen).

    Sieht fast so aus, wie wenn man da (mit einem entsprechend ausgerüsteten Fahrzeug) von der Strasse aufs Gleis fahren könnte. Obwohl das soweit ich weiss normalerweise anders aussieht (kein Schotter im Übergangsbereich, sondern Asphalt).

  • Zitat

    Original von Dome

    (interessant finde ich die Pylonen der BLT. Die habe ich noch nie gesehen).


    klugscheiss: Das sind keine Pylonen, sondern Faltsignale, in der Schweiz besser bekannt als Triopan(e), gleich wie die Herstellerfirma. Pylonen sind die Leitkegel, Hütchen oder "Döggeli".

    Einmal editiert, zuletzt von 750 mm (17. Oktober 2011 um 10:23)

  • Zitat

    Original von 750 mm
    Das Gleis hat auch gar keinen Abschluss (Prellbock o.Äh.) Merkwürdig, weil ich dachte, dass Prellböcke etc. vorgeschrieben wären, insbesondere da beim vorliegenden Teilstück wohl Eisenbahnrecht gilt (und nicht das für Strassenbahnen).

    Strassenbahnen und Eisenbahnen unterliegen der selben Rechtsgrundlage.

  • Zitat

    Original von Renntrabi

    Strassenbahnen und Eisenbahnen unterliegen der selben Rechtsgrundlage.


    Hä? Vielleicht reden wir auch aneinander vorbei, aber soweit ich informiert bin, sind die BLT-Linien bis Stadtgrenze als Eisenbahnen zugelassen (und auch im Kursbuch), die anderen als Strassenbahnen, dementsprechend hat es auch andere Vorschriften für Zugsicherung, Signale etc.

    Mag ja sein, dass beides im gleichen Gesetz steht, aber dann hats im Gesetz ne Aufteilung?!?

  • Ich beantworte die Frage gleich selber:

    Verordnung
    über Bau und Betrieb der Eisenbahnen
    (Eisenbahnverordnung, EBV)
    5. Abschnitt: Stationen

    Art. 35 Gleisabschluss

    Die Gleisenden sind mit Abschlüssen zu versehen.

    Die EBV gilt für alle Bahnen mit Ausnahme der Standseilbahnen.

    Einmal editiert, zuletzt von Renntrabi (17. Oktober 2011 um 19:54)