Tariffragen grenzüberschreitende Linien

  • Da die Angaben des TNW spärlich sind, bin ich mir immer mal wieder unschlüssig, welches Schweizer Billett nun gültig ist. Auch anderen dürfte es wohl ähnlich gehen. Ich versuche daher mal eine Aufstellung und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

    Bahn:
    S1: U-Abo und GA bis Basel St. Johann gültig
    S6: U-Abo und GA bis Riehen gültig
    Verbindungsbahn (SBB - Bad Bf): U-Abo und GA gültig, auch im ICE (kein Zuschlag)

    Tram:
    8: Kleinhüningen-Weil, ab 2012, U-Abo und GA gültig
    10: Leymen U-Abo und GA gültig

    Bus BVB:
    31/38: U-Abo bis Grenzacher Horn (Aldi) gültig, GA vermutlich auch (Wrzlbrnft)
    50: U-Abo und GA gültig
    55: U-Abo bis Laguna/Grün99 gültig (auch in Bussen der SWEG), GA bis Otterbach Grenze

    Bus SWEG:
    12/16 (Kleinhüningen - Weil-Haltingen/Riehen): in Deutschland GA/U-Abo nicht gültig, auf Schweizer Gebiet Gültigkeit unklar, ab Kleinhüningen Grenze nach Kleinhüningen sicher nicht gültig, Weilerweg - Kleinhüningen und Im Schlipf - Weilstrasse vermutlich U-Abo/GA gültig (Wrzlbrnft)
    7301 (Grenzach - Riehen - Lörrach): unbekannt
    7312 (Rheinfelden CH - Rheinfelden DE): U-Abo/GA auf Schweizer Gebiet gültig

    Distribus
    603/604 (Schifflände - St. Louis/Huningue): U-Abo/GA auf Schweizer Gebiet gültig


    edit: Ergänzungen dank Wrzlbrnft

    3 Mal editiert, zuletzt von 750 mm (18. Juni 2009 um 15:28)

  • Zu den Distribus-Linien steht auf tnw.ch folgendes:

    Zitat

    Aus der TNW-Zone 10 (Basel, Riehen, Bettingen, Allschwil, Binningen, Bottmingen, Münchenstein, Muttenz und Birsfelden) kann mit einem 2-Zonen TNW-Billett am Billettautomaten nach St-Louis, Hüningen, Village-Neuf, Buschwiller, Blotzheim, Hésingue und Hegenheim gefahren werden. Für die Rückfahrt muss beim Bus-Chauffeur das Billett (in Euro-Währung) gelöst werden.


    Zum Thema SWEG habe ich folgenden Zetiungsartikel gefunden:
    http://www.rvl-online.de/web/fileadmin/…BZ_13_12_08.pdf

    Da drin steht, dass Besitzer eines U-Abo für 3,50€ einen Anschlussfahrschein kaufen und damit in den angrenzenden RVL-Zonen 1, 2 oder 3 fahren können.

    3 Mal editiert, zuletzt von Marc-W (17. Juni 2009 um 01:46)

  • Zitat

    Original von 750 mm
    Tram:
    8: Kleinhüningen-Weil, ab 2012, Status unklar?


    CH-Billette (= U-Abo und GA) sollen (wie auch umgekehrt RVL-Fahrscheine) zwischen Claraplatz und Weil Bahnhof sowohl auf der Linie 8 als auch auf der Linie 55 anerkannt werden. Ob Schweizer Fahrscheine allenfalls auch auf der DB-Strecke bis Weil am Rhein gültig sein werden, ist mir nicht bekannt.

    Zitat

    Bus SWEG:
    12/16 (Kleinhüningen - Weil-Haltingen/Riehen): GA/U-Abo auch auf Schweizer Gebiet nicht gültig


    Sicher? Ich meine, CH-Billette sind zwischen Kleinhüningen - Weiler Weg und Im Schlipf - Weilstrasse gültig.

    Zitat

    7312 (Rheinfelden CH - Rheinfelden DE): ???


    CH-Billette nur auf dem Schweizer Teil gültig. RVL-Billette hingegen auf beiden Seiten. (verstehe wer will)

    Zitat

    Distribus
    603/604 (Schifflände - St. Louis/Huningue): ???


    CH-Billette zwischen Schifflände und St-Louis Grenze bzw. Hüningerstrasse gültig. Die weitaus günstigeren Distribus-Billette selbst können in Basel bis Schifflände benutzt werden. (natürlich nur in den Distribus-Fahrzeugen selbst)

  • @marc-w: weiss ich, aber mir gehts um die Pauschalfahrausweise ;)

    Wrzlbrnft: danke schon mal; bei den Linien 12/16 steht bei den Haltestellen (jedenfalls ab Kleinhüningen), dass Schweizer Billette nicht gültig sind - ich nahm daher an, dass darunter auch Pauschalfahrausweise fallen.

    @all: fehlen noch 38 (GA) und 7301

  • Bei der Linie 38 wird das GA wohl auch bis zum Grenzacher Horn gelten, damit ein lückenloses Anstossen ans RVL-Gebiet möglich ist. Ist jedoch nur meine persönliche Überlegung...
    Wegen der Linie 7301 müsste man wohl mal den RVL anfragen. Habe die Linie bisher nur 1x benutzt, und da fuhr sie noch ohne Halt durch's "Interzonengebiet Riehen".

    Was den Hinweis an der Haltestelle "Kleinhüningen Grenze" anbelangt, so existiert diese Haltestelle in meinen Augen lediglich dazu, schwer beladene Einkaufskunden vom Rhein-Center nochmal ordentlich zum RVL-Tarif abzuzocken. Auffällig ist ja auch, dass sie nur in Richtung Kleinhüningen existiert. Die Regelung gilt aber sowohl für Einzelbillette als auch Pauschalfahrscheine. Ab Weiler Weg gilt hingegen auf jeden Fall auch der TNW-Tarif. Mir ist diese Haltestelle schon lange ein dicker Dorn im Auge, der wohl erst mit der Tramverlängerung ausgebügelt wird...

  • Zitat

    Original von Wrzlbrnft

    Was den Hinweis an der Haltestelle "Kleinhüningen Grenze" anbelangt, so existiert diese Haltestelle in meinen Augen lediglich dazu, schwer beladene Einkaufskunden vom Rhein-Center nochmal ordentlich zum RVL-Tarif abzuzocken. Auffällig ist ja auch, dass sie nur in Richtung Kleinhüningen existiert. Die Regelung gilt aber sowohl für Einzelbillette als auch Pauschalfahrscheine. Ab Weiler Weg gilt hingegen auf jeden Fall auch der TNW-Tarif. Mir ist diese Haltestelle schon lange ein dicker Dorn im Auge, der wohl erst mit der Tramverlängerung ausgebügelt wird...

    Ich muss mich mal achten, aber ich glaube auch beim Weilerweg hats so ein Schild? ?(

    Deine Interpretation des Sinns der Hst. KLH Grenze hat was für sich ;). Würde ich aber beim RVL arbeiten, würde ich sagen, das ist eine Dienstleistung für die Schweizer, die nicht beim Rheincenter einsteigen können, weil sie am Zoll noch das grüne Formular abstempeln mussten ;).

    Hab übrigens ein Mail an den RVL geschickt.

    Einmal editiert, zuletzt von 750 mm (18. Juni 2009 um 15:47)

  • Ab Haltestelle Riehen Bahnhof Niederholz nach Basel Barfüsserplatz gibt es mehrere Tarife.
    In € sogar 3. Am SBB-Automat auf dem Perron der S Bahn kostet es in € umgerechnet 3€ 11 cent (kann aber wahrscheinlich nur in CHF bezahlt werden (3.--). Gleich daneben auf dem selben Bahnsteig der DB-Automat, der verlangt für die selbe Strecke € 3.70. Der NNW-Automat verlangt bekanntlich für das 3-Franken-Billet € 2.30.

  • Unterdessen hat der RVL geantwortet:


    Linie 12/16:

    GA und U-Abo werden im Schweizer Binnenverkehr anerkannt -

    auf den Schweizer-Abschnitten „Kleinhüningen Grenze“ bis „Weilerweg“ und „Im Schlipf“ bis nach „Weilstrasse“ resp. „In der Au“ sind U-Abo und GA demnach gültig. edit: siehe Ergänzung unten!


    Linie 55:

    anlässlich der Landesgartenschau Grün 99 hatte man kulanterweise die Anerkennung des U-Abo bis zur Haltestelle Grün 99 vereinbart;

    diese Großzügigkeit wurde stillschweigend weitergeführt und hat die Grün 99 überdauert. Seitens des RVL/TNW wird dies jedoch nicht aktiv kommuniziert.


    Linie 38:

    Grenzacher Horn ist der sog. Tarifpunkt, in dem RVL- u. TNW-Tarif zusammentreffen; U-Abo/GA gelten bis und ab Grenzacher Horn.


    Linie 7301:

    GA/U-Abo werden im Binnenverkehr innerhalb Riehens bzw. auf Schweizer Territorium anerkannt


    Linie 3:

    GA/U-Abo werden im Binnenverkehr bis Grenze Riehen/Inzlingen bzw. auf Schweizer Territorium anerkannt


    Linie 7312:

    GA/U-Abo auf Schweizer Gemarkung in Rheinfelden.CH gültig.

    Einmal editiert, zuletzt von 750 mm (1. Juli 2009 um 15:30)

  • Zitat

    Original von 750 mm
    Linie 12/16:

    GA und U-Abo werden im Schweizer Binnenverkehr anerkannt -

    auf den Schweizer-Abschnitten „Kleinhüningen Grenze“ bis „Weilerweg“ und „Im Schlipf“ bis nach „Weilstrasse“ resp. „In der Au“ sind U-Abo und GA demnach gültig.

    Steht da ganz sicher "Kleinhüningen Grenze"? Das wäre dann eben diese "Abzockhaltestelle" mit dem Hinweisschild. Ich vermute mal, dass trotz allem nur "Kleinhüningen" (also Tramendstation) gemeint ist. Aber schön, dass ich fast überall richtig gelegen bin. :D

    Generell aber schon sehr auffällig, dass RVL-Passagiere mit ihren Billetts deutlich weiter in die Schweiz hineinfahren dürfen (Basel SBB, Riehen, Rheinfelden), als "wir" U-Abo- und GA-Leute. Ich finde, hier wäre ein gewisser Ausgleich angebracht.

    Einmal editiert, zuletzt von Wrzlbrnft (30. Juni 2009 um 13:08)

  • ist original copy/paste und bin auch darüber gestolpert

    Nehme aber auch an, es ist Kleinhüningen gemeint (sonst müsste man ja im Weilerweg wieder aussteigen und der Bus fährt alleine nach Kleinhüningen ;))


    PS. Die allgemeine Einleitung des Mails lautete wie folgt:

    "grundsätzlich gilt, dass Schweizer Fahrausweise wie das GA oder da U-Abo in Deutschland keine Gültigkeit besitzen, aber keine Regel ohne Ausnahme:

    Im Einzelfall kann es lokale oder historisch gewachsene Sonderregeln geben."

    Auf meine explizite Frage, wieso KLH Grenze nicht gilt, wurde nicht eingegangen. Gut, wenn natürlich oben steht, es würde gelten... :D

    Einmal editiert, zuletzt von 750 mm (30. Juni 2009 um 13:44)

  • Betreffend Gültigkeit gegenseitiger Abos und Billets besteht durchaus ein Gleichgewicht. Die Höhe der Preise und die unterschiedliche Altersgrenzen für Kinder lasse ich mal ausser Acht.
    Man kann nicht U-Abo/GA mit Einzelfahrscheinen vergleichen. Mit den deutschen Zeitkarten kann man auch nicht in die Schweiz fahren. Mit einem 2-Zonen-Billet bzw. mit einem (an einem TVNW-Automaten gelösten) Zusatzbillet zum U-Abo kann man recht weit in das Verbundgebiet des RVL fahren.

  • Zitat

    Original von Marcus Berger
    Man kann nicht U-Abo/GA mit Einzelfahrscheinen vergleichen. Mit den deutschen Zeitkarten kann man auch nicht in die Schweiz fahren.

    Sicher? Besitzer einer RVL-RegioCard dürfen meines Wissens in den SWEG-Linien durchaus bis Kleinhüningen und Riehen (dort schon alleine weil Transitlinie und Umsteigepunkt nach Inzlingen) sowie bei der Linie 55 bis zum Badischen Bahnhof fahren. Beim Stadtbus Rheinfelden (D) wurde mir gesagt, RVL-Tickets gelten auf der SBG-Linie auch auf der gesamten Schweizer Seite (der Zonenplan auf der RVL-Webseite sagt jedoch interessanterweise etwas anderes).
    Und bei der DB darf man logischerweise schon mal zum Badischen Bahnhof (wär auch problematisch wenn nicht ;) ), aber auch die Verbindungsbahn bis Basel SBB ist im RVL-Gebiet inkludiert. (zusätzliche Zone 8 )

    Einmal editiert, zuletzt von Wrzlbrnft (2. Juli 2009 um 10:28)

  • es kam (ohne dass ich nachgefragt hätte) nochmals ein Mail vom RVL:


    Sehr geehrter Herr 750 mm,


    wir nehmen Bezug auf unser mail vom 30.06.09 und müssen unsere Antwort zur Linie 12/16 leider nochmals korrigieren:


    Linie 12/16:

    GA und U-Abo werden im Schweizer Binnenverkehr anerkannt – auf den Schweizer-Abschnitten „Kleinhüningen Wiesenbrücke“ bis „Weilerweg“ und „Im Schlipf“ bis nach „Lörracher Strasse“ resp. „In der Au“ sind U-Abo und GA demnach gültig.


    Wir bitten das Versehen zu entschuldigen und verbleiben


    mit freundlichen Grüßen

    ***

    lesen die im Tramforum? ;)

  • nicht vorenthalten möchte ich euch die Begründung des RVL, wieso bei der Haltestelle KLH Grenze nur RVL-Ausweise gelten (obwohl bei allen anderen Schweizer RVL-Haltestellen das U-Abo gilt):


    Sehr geehrter Herr 750 mm

    die Haltestelle Kleinhüningen Grenze hat einen Sonderstatus von hier gelten
    nur RVL-Fahrscheine. Diese Haltestelle gibt es nur in Fahrtrichtung
    Kleinhüningen Wiesenbrücke und wurde eingerichtet, um den Fahrgästen nach
    der Bearbeitung der Grünen Mehrwertsteuerrückerstattungsanträge den Rückweg
    zur Haltestelle Rhein-Center zu ersparen.

    Wir hoffen Ihnen mit dieser Auskunft Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit
    beantwortet zu haben und verbleiben

    mit freundlichen Grüßen


    ***

    Nun, das sehe ich natürlich schon ein, schliesslich darf man die Waren, wenn man sie in die Schweiz exportiert hat und das grüne Formular verwendet, nicht unmittelbar wieder nach Deutschland importieren. Von daher müssen die Fahrgäste dann ja erst in der Schweiz zusteigen. Da hat der RVL aber mitgedacht! Wirklich kundenfreundlich. Also nichts da mit Wrzlbrnfts Verdächtigungen.


    PS. Zum obigen Kommentar noch ein Addendum: ;)

  • Tatsächlich... 8o

    Weiss man demnach schon, wie das dann mit dem 8er-Tram aussehen wird? Demnach wäre es wohl am Sinnvollsten, wenn die geplante Haltestelle "Kleinhüningen Grenze" Richtung Weil auf deutscher Seite und Richtung Neuweilerstrasse auf Schweizer Boden errichtet würde, oder?

    Dann grüsse ich einfach mal den / die stille/n Forenleser/in vom RVL und bedanke mich für die ausführlichen Antworten. ;)

  • Grüezi mitenand

    Zunächst mal besten Dank für die interessante obige Zusammenstellung des tarifarischen Dschungel-Grundgerüstes :)

    Ich habe versucht zu verstehen, wie das mit diesem Anschlussfahrschein für GA-Besitzer funktioniert. Aber auch nach Studium der entsprechenden Tarifbestimmungen komme ich nicht wirklich draus. Es steht immer nur, dass es diesen Fahrschein gibt und dass er ausgegeben wird, nicht aber zu welcher Art von Leistungsnutzung er berechtigt.

    Ist dieser Anschlussfahrschein eine geografische Erweiterung des Gültigkeitsgebietes des jeweiligen Abonnementes?

    Zu welcher Art von Fahrt berechtigt so ein Anschlussfahrschein dann? Alles innerhalb von 24 Stunden innerhalb der gewählten Anschlusszone (RVL 1, 2 oder 3)? Es ist ja eine Erweiterung eines Zeitfahrscheines.
    Oder nur eine einfache Fahrt?

    Darf man damit von Kleinhüningen nach Basel Bad via Weil am Rhein fahren? Oder von Basel Bad nach Weil am Rhein und wieder zurück nach Basel Bad?

    Merci für's Teilen von entsprechenden praktischen Erfahrungen aus der Region.

    Grüsse
    Dany

    P.S.: Für das GA sieht es scheinbar nicht so gut aus auf der Verlängerung des 8ers: Dort soll nur das U-Abo Gültigkeit haben, da es sich dabei um eine gegenseitige Anerkennung zwischen tnw und RVL handeln soll auf der Strecke Claraplatz-Weil Europaplatz. Stand des Irrtums, aktuell irgendwann im Jahr 2011. Quelle: http://www.tiefbauamt.bs.ch/tram8_nl_2011_04.pdf

    4 Mal editiert, zuletzt von Dany (14. Juni 2012 um 03:42)

  • Zitat

    Original von Dany
    Ich habe versucht zu verstehen, wie das mit diesem Anschlussfahrschein für GA-Besitzer funktioniert. Aber auch nach Studium der entsprechenden Tarifbestimmungen komme ich nicht wirklich draus. Es steht immer nur, dass es diesen Fahrschein gibt und dass er ausgegeben wird, nicht aber zu welcher Art von Leistungsnutzung er berechtigt.

    Ist dieser Anschlussfahrschein eine geografische Erweiterung des Gültigkeitsgebietes des jeweiligen Abonnementes?

    Zu welcher Art von Fahrt berechtigt so ein Anschlussfahrschein dann? Alles innerhalb von 24 Stunden innerhalb der gewählten Anschlusszone (RVL 1, 2 oder 3)? Es ist ja eine Erweiterung eines Zeitfahrscheines.
    Oder nur eine einfache Fahrt?

    Darf man damit von Kleinhüningen nach Basel Bad via Weil am Rhein fahren? Oder von Basel Bad nach Weil am Rhein und wieder zurück nach Basel Bad?

    Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob du ein "Billett ab Grenze", wie es am TNW-Automaten angeboten wird oder die grenzüberschreitende Tageskarte TriRegio-Ticket meinst.

    Was Einzelfahrscheine anbelangt, bin ich selbst in aller Regel mit einer RVL-Punktekarte unterwegs oder löse mir mein Billett in Euro im jeweiligen SWEG-Bus bzw. am DB-Automaten. Es sollte sich bei jenen aus dem TNW-Automaten aber um ein simples Einzelbillett für die gewählte Zone handeln, meine ich. (Korrekturen werden gerne entgegen genommen) Über den gewährten Zeitrahmen weiss ich leider nichts, aber 24 Stunden oder bis zum Betriebsschluss wird es sicher nicht sein.

    Eine Fahrt von Kleinhüningen via Weil nach Basel Bad Bf ist erlaubt, allerdings durchfährst du dann zwei Zonen (Basel Bad Bf liegt in der separaten Zone 8 ). Ich bin zumindest schon mit einer in Basel Bad Bf entwerteten PunkteCard nach Weil und dann weiter Richtung Riehen gefahren ohne zusätzlichen Stempel vom Busfahrer.

    Falls du das TriRegio-Ticket meinst, gilt dieses ab Kauf- oder Entwertungszeitpunkt 24 Stunden im gewählten Gültigkeitszeitraum (Mini oder Gesamt).

    Zitat

    P.S.: Für das GA sieht es scheinbar nicht so gut aus auf der Verlängerung des 8ers: Dort soll nur das U-Abo Gültigkeit haben, da es sich dabei um eine gegenseitige Anerkennung zwischen tnw und RVL handeln soll auf der Strecke Claraplatz-Weil Europaplatz. Stand des Irrtums, aktuell irgendwann im Jahr 2011. Quelle: http://www.tiefbauamt.bs.ch/tram8_nl_2011_04.pdf


    8o
    Das wäre ja ein böser (sorry) Beschiss... Wenn ich sehe, dass RVL-Nutzer mit ihren Billetten bis nach Basel SBB fahren dürfen (wenn auch nur per Bahn), sollte umgekehrt doch auch eine Gleichstellung von GA und U-Abo bis nach Weil im Bereich des Machbaren liegen.

    Einmal editiert, zuletzt von Wrzlbrnft (17. Juni 2012 um 20:53)