Durch die Anpassungen der Radprofile der Oldtimerfahrzeuge (Spurkranzabmessungen)
und den gleichzeitigen baulichen Massnahmen (Spurerweiterungen im
Herzstückbereich), kann das Fahrverbot für die Schlaufenanlagen Aeschenplatz und
St-Louis Grenze für die Oldtimerfahrzeuge der BVB per sofort aufgehoben werden.
Die Aufhebung dieses Fahrverbots gilt jedoch nur für die zur Zeit in Betrieb stehenden
Oldtimerfahrzeuge der BVB. Für die ausser Betrieb genommenen Fahrzeuge gilt
nach wie vor das Fahrverbot für die Schlaufenanlagen Aeschenplatz und St-Louis
Grenze.
Für Oldtimerfahrzeuge der BLT bleibt das Fahrverbot im Moment bestehen. Bei diesen
Fahrzeugen werden zusammen mit der BLT entsprechende Massnahmen geprüft.
Einschränkung:
Das Stossen von Anhängewagen in der Schlaufe Aeschenplatz ist verboten.
Anhängewagen dürfen in dieser Schlaufe nur gezogen werden (ist der Normalfall).
Aufhebung des Fahrverbots für Oldtimerfahrzeuge
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Ich freue mich über diese Meldung
und dass doch noch eine vernünftige Lösung für dieses Problem gefunden wurde.Was lange währt wird endlich gut
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Gestern Abend fuhr 181 mit 1303 von der Stadt kommend in die Aeschenplatzschlaufe und hielt in der ehemaligen 11er Haltestelle.
Dort stieg eine Gesellschaft ein, die danach eine Fahrt über's Bruderholz und ins Kleinbasel genoss.
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Schlechte Neuigkeiten:
Untersuchungen über das Zusammenwirken von Rad und Schiene bei zwei und
dreiachsigen Oldtimerfahrzeugen zeigen, dass es in klar definierbaren
Situationen in zwei Schlaufenanlagen in unserem Netz zu Problemen mit der
Spurführung kommen kann. Dies zeigt sich beim möglichen “Aufklettern“ des
Spurkranzes des Rades an der Rillenflanke der Schiene. Trotz den Anpassungen
an den Radprofilen (Spurkranzabmessungen), welche kürzlich bei sämtlichen
Oldtimerfahrzeugen vorgenommen wurde, kann es leider bei diesen zwei
Anlagen zu einer solchen Konstellation kommen.
Um die Entgleisungssicherheit weiterhin zu gewährleisten und das Risiko einer
Entgleisung auszuschliessen, werden die zwei Schlaufenanlagen
St. Louis Grenze (inneres Schlaufengleis) sowie Aeschenplatz (um
das Stationsgebäude) mit einem generellen Fahrverbot für zwei- und dreiachsige
Schienenfahrzeuge belegt.
Dieses Fahrverbot gilt jedoch nicht für vierachsige Drehgestellfahrzeuge.Es gilt daher ab sofort:
Fahrverbot für zwei- und dreiachsige Schienenfahrzeuge
(Be 2/2, Xe 2/2, Be 2/3, B 2 und B 3)-Schlaufe St. Louis Grenze, inneres Schlaufengleis
(Das äussere Schlaufengleis kann weiterhin uneingeschränkt
benutzt werden)-Aeschenplatz (Schlaufengleis um das Stationsgebäude)
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Zitat
Original von bebbylisk
Schlechte Neuigkeiten:Untersuchungen über das Zusammenwirken von Rad [....]
Dieses Fahrverbot gilt jedoch nicht für vierachsige Drehgestellfahrzeuge.Es gilt daher ab sofort:
Fahrverbot für zwei- und dreiachsige Schienenfahrzeuge
(Be 2/2, Xe 2/2, Be 2/3, B 2 und B 3)-Schlaufe St. Louis Grenze, inneres Schlaufengleis
(Das äussere Schlaufengleis kann weiterhin uneingeschränkt
benutzt werden)-Aeschenplatz (Schlaufengleis um das Stationsgebäude)
Lieber bebbylisk, halte dich an dein Motto: "Wer hats erfunden??" -
-- Eine Quellenangabe zum obigen Text wäre sehr Aufschlussreich........ -
Zitat
Original von Thomas Meyer
Lieber bebbylisk, halte dich an dein Motto: "Wer hats erfunden??" -
-- Eine Quellenangabe zum obigen Text wäre sehr Aufschlussreich........Wieso glaubst du mir nicht?
Dies ist eine offizielle BVB Weisung!
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Zitat
Original von bebbylisk
Schlechte Neuigkeiten:Wieso glaubst du mir nicht?
Dies ist eine offizielle BVB Weisung!
Natürlich glaube ich dir....
Aber es ist aus deinem Beitrag nicht ersichtlich auf was für Grundlagen diese Aussage beruht.
Und es können ja nicht alle wissen, dass du einen heissen Draht zur BVB hast.... -
Zitat
Original von bebbylisk
Fahrverbot für zwei- und dreiachsige Schienenfahrzeuge
(..... Be 2/3........)Das Fahrverbot gillt auch für den Birseckbahn-Oldtimer????
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Jo, scho ebitz drnäbe…
Wäre es denn möglich, diese kritischen Stellen (Vor allem beim Aeschenplatz… Bei SLGR ists ja halb so schlimm…) zu überarbeiten (abgesehen davon, dass die BVB bestimmt überhaupt kein Interesse daran hätten ;() ?
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Zitat
Original von kriminalTANGO (angepasst von Dome, für Jokurt )
Jo, scho ebitz drnäbe…Wäre es denn möglich, diese kritischen Stellen (Vor allem beim Aeschenplatz… Bei LGRZ ists ja halb so schlimm…) zu überarbeiten (abgesehen davon, dass die BVB bestimmt überhaupt kein Interesse daran hätten ;() ?
Also bei der LGRZ wäre es eher unnötig zu verändern, denn ein Schlaufengleis ist ja befahrbar...
und beim Aeschenplatz, es ist halt eine undankbare Kurve, früher hats geklappt, aber dieses Gleis von Damals ist ja ausgetauscht worden.
Daher ist es umso komischer, dass es mit der neuen Anlage wieder zur Sperrung kommt.
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Bitte benutzt doch die offiziellen Abkürzungen! Die sollten sicher bekannt sein.
St-Louis Grenze = LGRE
SLRG = Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft
Danke!
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Zitat
Original von Jokurt
Bitte benutzt doch die offiziellen Abkürzungen! Die sollten sicher bekannt sein.St-Louis Grenze = LGRE
SLRG = Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft
Danke!
für Di doch alles
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Mir persönlich war weder die eine, noch die andere bekannt.
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Zitat
Original von Wrzlbrnft
Mir persönlich war weder die eine, noch die andere bekannt.Wenn Du die Abkürzungen mal kennen lernen willst, stellt der Tramclub Basel auf dieser Seite eine fantastische Ansammlung aller Haltestellen und deren Abkürzungen zur Verfügung.
Hier zum Beispiel St. Louis Grenze.