Aufhebung des Fahrverbots für Oldtimerfahrzeuge

  • Durch die Anpassungen der Radprofile der Oldtimerfahrzeuge (Spurkranzabmessungen)
    und den gleichzeitigen baulichen Massnahmen (Spurerweiterungen im
    Herzstückbereich), kann das Fahrverbot für die Schlaufenanlagen Aeschenplatz und
    St-Louis Grenze für die Oldtimerfahrzeuge der BVB per sofort aufgehoben werden.
    Die Aufhebung dieses Fahrverbots gilt jedoch nur für die zur Zeit in Betrieb stehenden
    Oldtimerfahrzeuge der BVB. Für die ausser Betrieb genommenen Fahrzeuge gilt
    nach wie vor das Fahrverbot für die Schlaufenanlagen Aeschenplatz und St-Louis
    Grenze.
    Für Oldtimerfahrzeuge der BLT bleibt das Fahrverbot im Moment bestehen. Bei diesen
    Fahrzeugen werden zusammen mit der BLT entsprechende Massnahmen geprüft.
    Einschränkung:
    Das Stossen von Anhängewagen in der Schlaufe Aeschenplatz ist verboten.
    Anhängewagen dürfen in dieser Schlaufe nur gezogen werden (ist der Normalfall).

  • Ich freue mich über diese Meldung
    und dass doch noch eine vernünftige Lösung für dieses Problem gefunden wurde.

    Was lange währt wird endlich gut

  • Gestern Abend fuhr 181 mit 1303 von der Stadt kommend in die Aeschenplatzschlaufe und hielt in der ehemaligen 11er Haltestelle.

    Dort stieg eine Gesellschaft ein, die danach eine Fahrt über's Bruderholz und ins Kleinbasel genoss.

  • Schlechte Neuigkeiten:

    Untersuchungen über das Zusammenwirken von Rad und Schiene bei zwei und
    dreiachsigen Oldtimerfahrzeugen zeigen, dass es in klar definierbaren
    Situationen in zwei Schlaufenanlagen in unserem Netz zu Problemen mit der
    Spurführung kommen kann. Dies zeigt sich beim möglichen “Aufklettern“ des
    Spurkranzes des Rades an der Rillenflanke der Schiene. Trotz den Anpassungen
    an den Radprofilen (Spurkranzabmessungen), welche kürzlich bei sämtlichen
    Oldtimerfahrzeugen vorgenommen wurde, kann es leider bei diesen zwei
    Anlagen zu einer solchen Konstellation kommen.
    Um die Entgleisungssicherheit weiterhin zu gewährleisten und das Risiko einer
    Entgleisung auszuschliessen, werden die zwei Schlaufenanlagen
    St. Louis Grenze (inneres Schlaufengleis) sowie Aeschenplatz (um
    das Stationsgebäude) mit einem generellen Fahrverbot für zwei- und dreiachsige
    Schienenfahrzeuge belegt.
    Dieses Fahrverbot gilt jedoch nicht für vierachsige Drehgestellfahrzeuge.

    Es gilt daher ab sofort:

    Fahrverbot für zwei- und dreiachsige Schienenfahrzeuge
    (Be 2/2, Xe 2/2, Be 2/3, B 2 und B 3)

    -Schlaufe St. Louis Grenze, inneres Schlaufengleis
    (Das äussere Schlaufengleis kann weiterhin uneingeschränkt
    benutzt werden)

    -Aeschenplatz (Schlaufengleis um das Stationsgebäude)

  • Lieber bebbylisk, halte dich an dein Motto: "Wer hats erfunden??" -
    -- Eine Quellenangabe zum obigen Text wäre sehr Aufschlussreich........

    2 Mal editiert, zuletzt von Thomas Meyer (13. September 2007 um 15:02)

  • Zitat

    Original von Thomas Meyer

    Lieber bebbylisk, halte dich an dein Motto: "Wer hats erfunden??" -
    -- Eine Quellenangabe zum obigen Text wäre sehr Aufschlussreich........

    Wieso glaubst du mir nicht?

    Dies ist eine offizielle BVB Weisung!

  • Zitat

    Original von bebbylisk
    Schlechte Neuigkeiten:


    Wieso glaubst du mir nicht?

    Dies ist eine offizielle BVB Weisung!

    Natürlich glaube ich dir.... :)
    Aber es ist aus deinem Beitrag nicht ersichtlich auf was für Grundlagen diese Aussage beruht.
    Und es können ja nicht alle wissen, dass du einen heissen Draht zur BVB hast.... ;)

  • Jo, scho ebitz drnäbe… :rolleyes: :(

    Wäre es denn möglich, diese kritischen Stellen (Vor allem beim Aeschenplatz… Bei SLGR ists ja halb so schlimm…) zu überarbeiten (abgesehen davon, dass die BVB bestimmt überhaupt kein Interesse daran hätten :evil: X( ;() ? ?(

  • Zitat

    Original von kriminalTANGO (angepasst von Dome, für Jokurt ;) )
    Jo, scho ebitz drnäbe… :rolleyes: :(

    Wäre es denn möglich, diese kritischen Stellen (Vor allem beim Aeschenplatz… Bei LGRZ ists ja halb so schlimm…) zu überarbeiten (abgesehen davon, dass die BVB bestimmt überhaupt kein Interesse daran hätten :evil: X( ;() ? ?(

    Also bei der LGRZ wäre es eher unnötig zu verändern, denn ein Schlaufengleis ist ja befahrbar...

    und beim Aeschenplatz, es ist halt eine undankbare Kurve, früher hats geklappt, aber dieses Gleis von Damals ist ja ausgetauscht worden.

    Daher ist es umso komischer, dass es mit der neuen Anlage wieder zur Sperrung kommt.

  • Zitat

    Original von Jokurt
    Bitte benutzt doch die offiziellen Abkürzungen! Die sollten sicher bekannt sein.

    St-Louis Grenze = LGRE

    SLRG = Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft

    Danke!

    für Di doch alles :D

  • Zitat

    Original von Wrzlbrnft
    Mir persönlich war weder die eine, noch die andere bekannt. ;)

    Wenn Du die Abkürzungen mal kennen lernen willst, stellt der Tramclub Basel auf dieser Seite eine fantastische Ansammlung aller Haltestellen und deren Abkürzungen zur Verfügung.

    Hier zum Beispiel St. Louis Grenze.