Das ist genau die Frage, die ich mir schon weiter oben gestellt habe und auf die ich noch keine Antwort gefunden habe: Kann ein einzelner Kanton bestimmen, die Subvention zu streichen? In der vorgestellten Massnahmeliste steht in der Spalte "Kompetenz" = "TNW". Für mich heisst dies, dass einen TNW-Beschluss braucht. Andererseits war heute in einer dieser "Provinzzeitung" zu lesen, dass es eine 4/5-Mehrheit im Landrat braucht und somit in jedem Fall das obligatorische Referendum gilt; das BL-Stimmvolk müsste dann ander Urne darüber abstimmen. Vielleicht lichten sich bald einmal diese Fragen.
Baselbieter Sparpaket: Finanzstrategie 2016-2019 (u.a. U-Abo-Subvention und Senkung ÖV-Angebot)
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So: Ich hab zumindest einmal die gesetzliche Grundlage für die Ausrichtung der Beiträge gefunden.
Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs
§ 5a Beiträge an Abonnemente
1 Um die Benützung des öffentlichen Verkehrs zu fördern, kann der Kanton Beiträge an Tarifverbund-Abonnemente gewähren.Dieses Gesetz kann nur durch das Parlament und, falls keine 4/5-Mehrheit aller Parlamentarier der Gesetzesänderung zustimmen, kann das Volk noch seine Meinung dazu abgeben.
Dies erklärt immer noch nicht, weshald diese Massnahme in die Kompetenz des TNW fallen soll ...
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Und hier noch ein weiteres Puzzlestück:
Gemäss eidgenössischem Transportgesetz (TG, SR 742.40) haben die Kantone den Transportunternehmen
für verlangte Tariferleichterungen die volle Entschädigung abzugelten (Artikel
11 TG). Dies geschieht durch die Entrichtung eines Beitrages für jedes verkaufte Tarifverbundabonnement.
Zurzeit beträgt dieser Beitrag CHF 25.-- pro Monatsabonnement.Preisänderungen werden vom TNW vorgeschlagen und auf entsprechendes Gesuch hin
durch die beiden Basler Regierungen geprüft. Im Kanton Basel-Landschaft ist für die Genehmigung von Preisänderungen
im TNW-Tarif der Regierungsrat zuständig (§ 13 ÖVG).Quelle: https://www.tramforum-basel.ch/www.baselland.…005-196_6-3.pdf
Somit sind die Ausrichtung von Beiträgen gesetzlich festgelegt und könnten theoretisch gestrichen werden; aber gleichzeitig werden Tarife durch den TNW vorgeschlagen und müssen durch die beiden Kantone BS + BL genehmigt werden. Das wird kompliziert.
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Zitat
Baselbieter U-Abo-Besitzer müssen auf Basel-Stadt hoffen
Die von Baselland angekündigte Subventionsstreichung fürs beliebte U-Abo sorgt für ordentlich Stunk. Dabei ist ausgerechnet diese Massnahme, jene die aus Sicht der Baselbieter Regierung am schwierigsten zu realisieren sein wird.
von Bojan Stula und Hans-Martin JermannAuch am Tag nach der Präsentation der neuen Baselbieter Finanzstrategie wollte sich die Aufregung nicht legen. Für besondere Kritik sorgt noch immer jene Sparmassnahme, die bereits vor dem Regierungsauftritt durchgesickert ist und viele Menschen in der Region empört hat: die Streichung der Baselbieter Subventionen an das U-Abo.
Fällt der kantonale Zuschuss von jährlich 22,5 Millionen Franken an den Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) weg, verteuern sich die beliebten U-Abos für alle Besitzer mit Wohnort im Baselbiet um monatlich 25 Franken. Dass die erwachsenen U-Abo-Besitzer dann aber auch in ihrer Steuererklärung einen höheren Abzug vornehmen könnten, hat bisher kaum jemanden trösten können. SP, Juso und Grüne haben angekündigt, die Subventionsstreichung «mit allen Mitteln zu bekämpfen».
Dabei ist ausgerechnet die Massnahme mit dem bisher grössten Empörungspotenzial jene, die aus Sicht der Baselbieter Regierung vermutlich am schwierigsten zu realisieren ist. Gemäss der nach wie vor gültigen Vereinbarung über den TNW vom 1. Januar 1990 können Vertragsänderungen nur dann vorgenommen werden, wenn alle beteiligten Kantone, also neben den beiden Basel auch Aargau, Solothurn, und Jura, sowie sämtliche beteiligten Transportunternehmen einstimmig ihren Segen dazu geben. Stellt sich nur ein Kanton, nur eine Transportgesellschaft gegen die Subventionskürzung aus dem Baselbiet, ist der Änderungsantrag vom Tisch.
Würde Baselland in der Folge aus dem TNW austreten, müsste der Landkanton gemäss Artikel 102 sämtliche «dadurch bei den Transportunternehmen entstehenden Folgekosten übernehmen». Die für die Einsparung bei der Basler Universität angedachte Strategie, zuerst den Vertrag aufkündigen und dann bessere Konditionen aushandeln, funktioniert beim TNW also kaum – obschon der Basler Regierungsrat Hans-Peter Wessels offenlässt, was die Ausstiegsklausel in diesem Fall konkret bedeuten würde.
Weder an- noch ausdiskutiert
«Grundsätzlich wehre ich mich nicht dagegen, wenn nach 25 Jahren die Struktur des Tarifverbunds einer vertieften Überprüfung und Neubeurteilung unterzogen wird», sagt TNW-Präsident Andreas Flury. Anderseits sei es für ihn offensichtlich, dass bei gleichbleibenden Kosten ein wegbrechender Einnahmenposten irgendwie kompensiert werden müsse, um das bisherige TNW-Angebot aufrechterhalten zu können. Auch der von der Baselbieter Verkehrsdirektorin Sabine Pegoraro am Mittwoch eingebrachte Gedanke, bei den Subventionen vom Giesskannenprinzip abzurücken und dafür die wirklich Bedürftigen zu unterstützen, sei innerhalb des TNW «weder an- noch je ausdiskutiert» worden. «Diese Möglichkeit müsste zuerst im Rahmen eines Projekts vertieft überprüft werden», stellt TNW-Präsident Flury fest.Am Mittwoch kündigte Pegoraro an, nach der bereits erfolgten Vorinformation die Partnerkantone im persönlichen Gespräch von ihrem Vorhaben überzeugen zu wollen. Ihr Basler Kollege Wessels bestätigte gestern, dass er «die Diskussion mit Sabine Pegoraro und unseren Kollegen in Aargau, Solothurn und Jura suchen» werde. Wie sich Kantone und Transportunternehmen gegenüber dem Baselbieter Vorhaben stellen, konnte Wessels gestern nicht sagen: «Mir ist noch keine Position bekannt. Eine vergleichbare Situation hat es in der 25-jährigen Geschichte des TNW noch nie gegeben.»
Quelle: BZ Basel, 10.7.2015 -
Gemäss der nach wie vor gültigen Vereinbarung über den TNW vom 1. Januar 1990 können Vertragsänderungen nur dann vorgenommen werden, wenn alle beteiligten Kantone, also neben den beiden Basel auch Aargau, Solothurn, und Jura, sowie sämtliche beteiligten Transportunternehmen einstimmig ihren Segen dazu geben. Stellt sich nur ein Kanton, nur eine Transportgesellschaft gegen die Subventionskürzung aus dem Baselbiet, ist der Änderungsantrag vom Tisch.
Würde Baselland in der Folge aus dem TNW austreten, müsste der Landkanton gemäss Artikel 102 sämtliche «dadurch bei den Transportunternehmen entstehenden Folgekosten übernehmen».
Danke fürs Einstellen. Damit bestätigen sich meine gestrigen Recherchen ... und mein Fazit: "Das wird kompliziert." -
Und hier noch der Vollständigkeit halber die Haltung des Aargaus im Artikel vom vergangenen Dienstag (also 1 Tag vor der offiziellen Präsentation des Sparpakets):
ZitatSparen beim Erfolgsmodell TNW? «Regierung erweist sich einen Bärendienst»
Die Baselbieter Regierung will den Beitrag ans U-Abo des Tarifverbundes Nordwestschweiz (TNW) streichen und damit Millionen einsparen. Im Fricktal hält man nichts davon, schliesslich habe man schon die Aargauer Regierung zurückgepfiffen.
von Thomas WehrliDie Baselbieter Regierung muss sparen und will, so sickerte letzten Freitag durch, dazu die Beiträge an die U-Abos des Tarifverbundes Nordwestschweiz (TNW) streichen. Sparpotenzial: 15 bis 25 Millionen Franken. Ob es so kommt, wird sich morgen Mittwoch weisen, wenn die Regierung ihre Sparvorschläge präsentiert.
Sparen beim U-Abo? War da nicht was? Richtig. Im letzten Herbst wartete die Aargauer Regierung mit dem gleichen Vorschlag auf – und löste im Fricktal, das an den TNW angeschlossen ist, einen Proteststurm sondergleichen aus. Herbert Lützelschwab sammelte innert weniger Wochen 6546 Unterschriften für die Beibehaltung des Kantonbeitrags von 900 000 Franken. Die 17 Fricktaler Grossräte lobbyierten in ihren Parteien für den «Sonderzug» – mit Erfolg: Im Grossen Rat fiel die Sparmassnahme mit 81 gegen 53 Stimmen durch.
Wenig Verständnis haben die Fricktaler denn auch dafür, dass sich die Diskussion nun im Baselbiet wiederholt, frei nach dem Film: «Und täglich grüsst der TNW-Fresser». Sein erster Gedanke sei gewesen: «Die spinnen», sagt SP-Grossrat Peter Koller frank und frei. Er könne nicht nachvollziehen, dass man das Erfolgsmodell TNW infrage stelle. Koller ist überzeugt: «Die Regierung erweist sich einen Bärendienst, wenn sie wirklich beim TNW sparen will.»
Für CVP-Grossrätin Regula Bachmann-Steiner ist klar: «Man würde am falschen Ort sparen. Denn die Beiträge wurden gerade dazu eingeführt, um die Pendler zum Umsteigen auf den öV zu bewegen.» SVP-Grossrat Daniel Vulliamy spricht von einem «völlig falschen Weg», denn der TNW sei «eine Erfolgsmaschine, die nicht mehr wegzudenken ist».
Gesucht: neuer Mister TNW-Petition
Und auch «Mister TNW-Petition», Herbert Lützelschwab, kann ob der Sparmeldung nur den Kopf schütteln. «Das wird enormen Widerstand geben», ist er überzeugt. Diesen brauche es auch, um die Regierung zur Vernunft zu bringen. «Politiker und Bevölkerung müssen auf die Barrikaden steigen», sagt er und fügt schmunzelnd hinzu: «Vielleicht gibt es ja im Baselbiet auch einen Herbert Lützelschwab.» Koller rät den Baselbietern: «Unterschriften sammeln und so ein Zeichen setzen, dass man die Kürzung nicht goutiert». Dieses Signal aus der Bevölkerung muss für Grüne-Grossrat Andreas Fischer «umgehend kommen», falls sich die Sparmassnahme bewahrheitet.Dass die Streichung der Subventionen im Baselbiet eine Chance hat, glauben die wenigsten. «Die Leute hängen sehr am U-Abo», sagt Fischer und auch Koller hat «nicht das Gefühl, dass das durchkommt». Nicht ganz so sicher ist sich Vulliamy. Im Fricktal und im Aargau verspürt er «mehr Pfupf», wenn es darum geht, sich für etwas zu wehren. GLP-Grossrat Roland Agustoni indes hofft, «dass die Baselbieter genau so weise sein werden, wie es der Aargauer Grosse Rat war.»
TNW gefährdet?
Sollte dem nicht so sein und das Baselbiet streicht die Subventionen, ist dies für Lützelschwab «ein absolut schlechtes Signal» an die anderen TNW-Kantone. Bei einem Ausstieg «müssen alle über die Bücher», glaubt auch Koller. Für Fischer stehen in diesem Fall mittel- bis langfristig Preiserhöhungen im Raum und Bachmann sieht im Worst Case gar den TNW gefährdet. Sie schüttelt den Kopf. «Es ist falsch und gefährlich, etwas, das so gut funktioniert infrage zu stellen. -
Haben die überhaupt eine Strategie? Irgendwie erinnert mich das an die Diskussionen über den Grexit bzw. das Verhalten der schweizer Politik in Sachen Personenfreizügigkeit gegenüber der EU.
Oder BL - das Seldwyla der Schweiz?
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Zitat
1150 Unterschriften «zur Rettung des U-Abo»
Bis am Donnerstagabend haben 1150 Personen die Juso-Petition gegen die Streichung der U-Abo-Subvention unterschrieben. In ein bis zwei Wochen soll sie dem Landrat übergeben werden.
Der Widerstand gegen die Streichung der U-Abo-Subvention als Massnahme des Baselbieter Sparpakets hat eine Zahl: Bereits 1150 Personen haben die Online-Petition «zur Rettung des U-Abo» der Baselbieter Jungsozialisten (Juso) bis am Donnerstagabend unterschrieben. Und auf mindestens 1500 soll die Anzahl Unterschriften noch anwachsen, bevor die Petition in ein bis zwei Wochen dem Landrat übergeben wird, wie Juso-Co-Präsidentin Julia Baumgartner gegenüber der bz sagt.Gestartet hatte die Unterschriftensammlung am 8. Juli. Rund 1000 der bisher gesammelten Unterschriften stammen laut Baumgartner von Baselbietern, der Rest von Ausserkantonalen. Aber nicht nur aus dem Speckgürtel mit dem gut ausgebauten öV-Netz - auch in Oberbaselbieter Gemeinden findet das Anliegen Anklang, sagt die Jungpolitikerin.
Neben der Juso unterstützen auch die Baselbieter SP, die Grünen, das Junge Grüne Bündnis, der Verkehrs-Club VCS sowie Pro Natura die Petition gegen die Subventionskürzung von 15,4 Millionen Franken. Fällt der kantonale Zuschuss trotz der Gegenwehr weg, müssen U-Abo-Besitzer aus dem Kanton für ihr Billet künftig 25 Franken pro Monat mehr bezahlen.
Quelle: BZ Basel, 16.07.2015
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Tja, es bleibt nur eines zu sagen: Die Bürgerliche Misswirtschaft erreicht langsam ihren Höhepunkt. Wobei die neuste (Monilein) noch nicht mal wirklich angefangen hat Wartet nur ab, das werden mühsame Zeiten... Wie kann man solche Holzköpfe nur wählen? Ich werds nie verstehen... Es tut weh, wenn der eigene Heimatkanton so schlecht geführt wird, dass man das Gefühl hat, man selbst würde ohne jegliche Ausbildung einen besseren Job machen...
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Ich bin mir sicher, dass bei einer Volksabstimmung die Streichung der U-Abo Subventionen mit mehr als 70% abgelehnt würde.
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Ich habe einmal ausgerechnet, dass das U-Abo für ca. Fr. 100.- für mich immer noch günstiger käme, als jeweils eine Einzelfahrt mit 1/2 Tax zu lösen.
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U-Abo-Subvention soll erzwungen werden
Mit einer Volksinitiative reagiert ein überparteiliches Komitee auf die von der Baselbieter Regierung vorgesehene Streichung der Subventionen für das U-Abo.
Das Volksbegehren will den Kanton Baselland zu Beiträgen an Tarifverbund-Abonnemente verpflichten.
Konkret verlangt die am Donnerstag in Liestal den Medien vorgestellte formulierte Gesetzesinitiative «Ja zum U-Abo»
eine Änderung des kantonalen Gesetzes über den öffentlichen Verkehr.
Darin soll die bisherige Kann-Formulierung über Beiträge des Kantons an Tarifverbund-Abonnemente durch eine Muss-Formulierung ersetzt werden.Lanciert wurde das Volksbegehren von der SP und den Grünen sowie vom jungen grünen Bündnis Nordwest und den JUSO Baselland.
Auch der VCS beider Basel und Pro Natura Baselland gehören zu den Initianten.Auslöser der Initiative ist das von der Baselbieter Regierung Anfang Juli vorgestellte umstrittene 188-Millionen-Sparpaket für den Staatshaushalt.
Davon entfallen 15,4 Millionen Franken auf die Aufhebung der Subvention für das vor 30 Jahren eingeführte, erfolgreiche U-Abo des Tarifverbunds Nordwestschweiz.Für die Initianten ist diese Sparmassnahme inakzeptabel. Das U-Abo werde dadurch im Baselbiet pro Monat auf einen Schlag 25 Franken teurer.
Der Preis für ein Jahresabonnement steige um 250 Franken.
Überproportional belastet würden dabei Jugendliche und Familien, geben die Initianten zu bedenken.
Sie befürchten zudem, dass die Sparmassnahme zu Lasten der Umwelt geht und Pendler aufs Auto umsteigen.BaZ 26.08.2015
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Dann wird die Gebühr frühestens per 01.01.2017 geändert?
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Dann wird die Gebühr frühestens per 01.01.2017 geändert?
Ob und wann ..., das steht noch völlig in den Sternen ... und bei einem erzwungenen Volksentscheid dürfte es fpr die krampfhaft nach "Einsparungen" suchende Regierung erst recht schwer werden ... -
Weshalb haben SIe das U-Abo erfunden? - Herr Messmer
Paul Messmer
Erfinder des U-Abos
«Weshalb kämpfen Sie für das U-Abo?» -
Quelle: BaZ vom 10.11.2015
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Quelle: BaZ vom 03.02.2016
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http://www.bzbasel.ch/basel/baselbie…erung-130041003
"Konkret schlägt die BPK einen Abbau auf drei Buslinien im Oberbaselbiet und bei der S9 ("Läufelfingerli") vor: Namentlich will sie den Betrieb auf den Buslinien 91, 92 und 93 am Wochenende streichen und bei der S9 jeweils die drei letzten drei Kurspaare zwischen Sissach und Läufelfingen durch Busse ersetzen."Mein Kommentar dazu:
- Letzte drei Kurse Abends auf dem Läufelfingerli durch Bus ersetzen finde ich nicht weiter dramatisch. Allerdings zeigt es auch auf, dass die Finanzierungsmodelle nicht immer perfekt sind. Für den Kanton Baselland kommt es wohl günstiger, aber die tatsächlichen Gesamtkosten für die Strecke Sissach-Olten steigen dadurch eigentlich an und der Personal- und Fahrzeugbedarf wird verdoppelt: Sofern der weiterhin spätabends zwischen Läufelfingen und Olten verkehrende Zug nicht in Olten in einen anderen Umlauf eingebunden werden kann, steht er nur die halbe Zeit rum, statt dass er in dieser Zeit gleich die ganze Strecke bis Sissach bedienen könnte. Für das gleiche Taktangebot wird somit statt nur ein Zug ein Zug und ein Bus benötigt.
- Bei Streichung der Linien 91-93 am Wochenende werden trotzdem ganze Ortschaften vom ÖV nicht mehr bedient.
Um eine minimale Bedienung von Liedertswil und Lauwil sicherzustellen und trotzdem zu sparen, könnte man doch auch zwar den 91er streichen, aber dafür den 71er zwischen Titterten und Reigoldswil via Liedertswil verkehren lassen und ab Reigoldswil nach Lauwil oder Bretzwil verlängern. Da der 71er am Sonntag ja nur vier mal verkehrt, wäre das umlauftechnisch wohl problemlos machbar und würde die Effizienz der Fahrzeugnutzung verbessern. -
Hier noch die amtliche Mitteilung:
BPK verabschiedet geänderte Vorlage zur Anpassung des 7. Generellen Leistungsauftrags
Geringere Reduktion des ÖV-Angebots im Oberbaselbiet beantragtStatt bei sechs soll das ÖV-Angebot im Oberbaselbiet nur bei vier Linien reduziert und im Laufental sowie zwischen Dornach und Muttenz soll gänzlich auf eine Reduktion verzichtet werden. Mit dieser Änderung hat die Bau- und Planungskommission (BPK) des Landrats heute Donnerstag der Anpassung des 7. Generellen Leistungsauftrags im Bereich des öffentlichen Verkehrs für die Jahre 2014 – 2017 zugestimmt. Die Vorlage geht nun zum Entscheid an den Landrat.
In ihrer Finanzstrategie zur Erreichung eines nachhaltig ausgeglichenen Staatshaushaltes hatte die Regierung beantragt, auf Linien mit einem Kostendeckungsgrad unter 30 Prozent das Angebot generell um 33 Prozent zu kürzen. Von dieser Massnahme wären betroffen gewesen:
S9 Sissach – Olten: Kostendeckungsgrad 20%
Buslinie 63 Dornach – Muttenz: Kostendeckungsgrad 27%
Buslinie 91 Waldenburg – Bretzwil: Kostendeckungsgrad 18%
Buslinie 92 Bennwil – Hölstein: Kostendeckungsgrad 14%
Buslinie 93 Lampenberg – Lausen: Kostendeckungsgrad 14%
Buslinie 104 Gelterkinden – Zeglingen: Kostendeckungsgrad 28%
Buslinie 105 Sissach – Gelterkinden: Kostendeckungsgrad 24%
Buslinie 119 Laufen - Zwingen – Nenzlingen: Kostendeckungsgrad 24%Nach eingehender Diskussion hat die BPK heute Donnerstag entschieden, das Angebot nur bei wirklich gering nachgefragten Kursangeboten (mit Kostendeckungsgrad von 20% und darunter) zu kürzen. Konkret schlägt eine Mehrheit der BPK dem Landrat folgende Anpassungen vor:
S9 Sissach – Olten: Busersatz für drei letzte Kurspaare (nur Sissach - Läufelfingen)
Buslinie 91 Waldenburg – Bretzwil: kein Betrieb am Samstag und Sonntag
Buslinie 92 Bennwil – Hölstein: kein Betrieb am Samstag und Sonntag
Buslinie 93 Lampenberg – Lausen: kein Betrieb am Samstag und SonntagEine Mehrheit der Kommission hält an den Sparzielen im Bereich ÖV fest. Deshalb beauftragt die Kommission die BUD für die Ausarbeitung des generellen Leistungsauftrags 2018-2021, in Zusammenarbeit mit allen Leistungserbringern und den Gemeinden weitere Kostenoptimierungen im Angebot vorzunehmen, so dass die ursprünglich gemäss Vorlage 2015-386 festgelegten jährlichen Einsparungen von 0.9 Mio. CHF erreicht oder übertroffen werden.
Zusätzlich wird die BUD beauftragt, die Ertragsseite ab 2018 zu verbessern, indem eine Erhöhung des U-Abo-Tarifs und eine Wiedereinführung eines Nachtzuschlags angestrebt werden.
Quelle: bl.ch
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Nun hat auch ein BaZ-Journalist offensichtlich Zeit gefunden, sich mit der Thematik weiter zu befassen. Interessant ist auch die Aussage: "... hätte dies ... eine minimale Verteuerung von 15 Franken (pro U-Abo) zur Folge." Das sind immerhin auch gut 1.6% mehr ... und ob schon die nächste U-Abo-Erhöhung damit eingeleitet werden soll, dürfte sicherlich stark umstritten sein.
Quelle: BaZ vom 18.02.2016
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