Baselbieter Sparpaket: Finanzstrategie 2016-2019 (u.a. U-Abo-Subvention und Senkung ÖV-Angebot)

  • Das ist genau die Frage, die ich mir schon weiter oben gestellt habe und auf die ich noch keine Antwort gefunden habe: Kann ein einzelner Kanton bestimmen, die Subvention zu streichen? In der vorgestellten Massnahmeliste steht in der Spalte "Kompetenz" = "TNW". Für mich heisst dies, dass einen TNW-Beschluss braucht. Andererseits war heute in einer dieser "Provinzzeitung" zu lesen, dass es eine 4/5-Mehrheit im Landrat braucht und somit in jedem Fall das obligatorische Referendum gilt; das BL-Stimmvolk müsste dann ander Urne darüber abstimmen. Vielleicht lichten sich bald einmal diese Fragen.

  • So: Ich hab zumindest einmal die gesetzliche Grundlage für die Ausrichtung der Beiträge gefunden.

    Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs
    § 5a Beiträge an Abonnemente
    1 Um die Benützung des öffentlichen Verkehrs zu fördern, kann der Kanton Beiträge an Tarifverbund-Abonnemente gewähren.

    Dieses Gesetz kann nur durch das Parlament und, falls keine 4/5-Mehrheit aller Parlamentarier der Gesetzesänderung zustimmen, kann das Volk noch seine Meinung dazu abgeben.

    Dies erklärt immer noch nicht, weshald diese Massnahme in die Kompetenz des TNW fallen soll ... ?(

  • Und hier noch ein weiteres Puzzlestück:

    Gemäss eidgenössischem Transportgesetz (TG, SR 742.40) haben die Kantone den Transportunternehmen
    für verlangte Tariferleichterungen die volle Entschädigung abzugelten (Artikel
    11 TG). Dies geschieht durch die Entrichtung eines Beitrages für jedes verkaufte Tarifverbundabonnement.
    Zurzeit beträgt dieser Beitrag CHF 25.-- pro Monatsabonnement.

    Preisänderungen werden vom TNW vorgeschlagen und auf entsprechendes Gesuch hin
    durch die beiden Basler Regierungen geprüft. Im Kanton Basel-Landschaft ist für die Genehmigung von Preisänderungen
    im TNW-Tarif der Regierungsrat zuständig (§ 13 ÖVG).

    Quelle: https://www.tramforum-basel.ch/www.baselland.…005-196_6-3.pdf

    Somit sind die Ausrichtung von Beiträgen gesetzlich festgelegt und könnten theoretisch gestrichen werden; aber gleichzeitig werden Tarife durch den TNW vorgeschlagen und müssen durch die beiden Kantone BS + BL genehmigt werden. Das wird kompliziert.


  • Quelle: BZ Basel, 10.7.2015

  • Gemäss der nach wie vor gültigen Vereinbarung über den TNW vom 1. Januar 1990 können Vertragsänderungen nur dann vorgenommen werden, wenn alle beteiligten Kantone, also neben den beiden Basel auch Aargau, Solothurn, und Jura, sowie sämtliche beteiligten Transportunternehmen einstimmig ihren Segen dazu geben. Stellt sich nur ein Kanton, nur eine Transportgesellschaft gegen die Subventionskürzung aus dem Baselbiet, ist der Änderungsantrag vom Tisch.

    Würde Baselland in der Folge aus dem TNW austreten, müsste der Landkanton gemäss Artikel 102 sämtliche «dadurch bei den Transportunternehmen entstehenden Folgekosten übernehmen».


    Danke fürs Einstellen. Damit bestätigen sich meine gestrigen Recherchen ... und mein Fazit: "Das wird kompliziert." ;(

  • Und hier noch der Vollständigkeit halber die Haltung des Aargaus im Artikel vom vergangenen Dienstag (also 1 Tag vor der offiziellen Präsentation des Sparpakets):


    Quelle: Aargauer Zeitung, 7.7.2015

  • Haben die überhaupt eine Strategie? Irgendwie erinnert mich das an die Diskussionen über den Grexit bzw. das Verhalten der schweizer Politik in Sachen Personenfreizügigkeit gegenüber der EU.

    Oder BL - das Seldwyla der Schweiz?

  • Zitat

    1150 Unterschriften «zur Rettung des U-Abo»
    Bis am Donnerstagabend haben 1150 Personen die Juso-Petition gegen die Streichung der U-Abo-Subvention unterschrieben. In ein bis zwei Wochen soll sie dem Landrat übergeben werden.

    Der Widerstand gegen die Streichung der U-Abo-Subvention als Massnahme des Baselbieter Sparpakets hat eine Zahl: Bereits 1150 Personen haben die Online-Petition «zur Rettung des U-Abo» der Baselbieter Jungsozialisten (Juso) bis am Donnerstagabend unterschrieben. Und auf mindestens 1500 soll die Anzahl Unterschriften noch anwachsen, bevor die Petition in ein bis zwei Wochen dem Landrat übergeben wird, wie Juso-Co-Präsidentin Julia Baumgartner gegenüber der bz sagt.

    Gestartet hatte die Unterschriftensammlung am 8. Juli. Rund 1000 der bisher gesammelten Unterschriften stammen laut Baumgartner von Baselbietern, der Rest von Ausserkantonalen. Aber nicht nur aus dem Speckgürtel mit dem gut ausgebauten öV-Netz - auch in Oberbaselbieter Gemeinden findet das Anliegen Anklang, sagt die Jungpolitikerin.

    Neben der Juso unterstützen auch die Baselbieter SP, die Grünen, das Junge Grüne Bündnis, der Verkehrs-Club VCS sowie Pro Natura die Petition gegen die Subventionskürzung von 15,4 Millionen Franken. Fällt der kantonale Zuschuss trotz der Gegenwehr weg, müssen U-Abo-Besitzer aus dem Kanton für ihr Billet künftig 25 Franken pro Monat mehr bezahlen.

    Quelle: BZ Basel, 16.07.2015

  • Tja, es bleibt nur eines zu sagen: Die Bürgerliche Misswirtschaft erreicht langsam ihren Höhepunkt. Wobei die neuste (Monilein) noch nicht mal wirklich angefangen hat ;) Wartet nur ab, das werden mühsame Zeiten... Wie kann man solche Holzköpfe nur wählen? Ich werds nie verstehen... Es tut weh, wenn der eigene Heimatkanton so schlecht geführt wird, dass man das Gefühl hat, man selbst würde ohne jegliche Ausbildung einen besseren Job machen...

  • Ich bin mir sicher, dass bei einer Volksabstimmung die Streichung der U-Abo Subventionen mit mehr als 70% abgelehnt würde.

  • Ich habe einmal ausgerechnet, dass das U-Abo für ca. Fr. 100.- für mich immer noch günstiger käme, als jeweils eine Einzelfahrt mit 1/2 Tax zu lösen.

  • U-Abo-Subvention soll erzwungen werden

    Mit einer Volksinitiative reagiert ein überparteiliches Komitee auf die von der Baselbieter Regierung vorgesehene Streichung der Subventionen für das U-Abo.

    Das Volksbegehren will den Kanton Baselland zu Beiträgen an Tarifverbund-Abonnemente verpflichten.
    Konkret verlangt die am Donnerstag in Liestal den Medien vorgestellte formulierte Gesetzesinitiative «Ja zum U-Abo»
    eine Änderung des kantonalen Gesetzes über den öffentlichen Verkehr.

    Darin soll die bisherige Kann-Formulierung über Beiträge des Kantons an Tarifverbund-Abonnemente durch eine Muss-Formulierung ersetzt werden.

    Lanciert wurde das Volksbegehren von der SP und den Grünen sowie vom jungen grünen Bündnis Nordwest und den JUSO Baselland.
    Auch der VCS beider Basel und Pro Natura Baselland gehören zu den Initianten.

    Auslöser der Initiative ist das von der Baselbieter Regierung Anfang Juli vorgestellte umstrittene 188-Millionen-Sparpaket für den Staatshaushalt.
    Davon entfallen 15,4 Millionen Franken auf die Aufhebung der Subvention für das vor 30 Jahren eingeführte, erfolgreiche U-Abo des Tarifverbunds Nordwestschweiz.

    Für die Initianten ist diese Sparmassnahme inakzeptabel. Das U-Abo werde dadurch im Baselbiet pro Monat auf einen Schlag 25 Franken teurer.
    Der Preis für ein Jahresabonnement steige um 250 Franken.
    Überproportional belastet würden dabei Jugendliche und Familien, geben die Initianten zu bedenken.
    Sie befürchten zudem, dass die Sparmassnahme zu Lasten der Umwelt geht und Pendler aufs Auto umsteigen.

    BaZ 26.08.2015

  • http://www.bzbasel.ch/basel/baselbie…erung-130041003
    "Konkret schlägt die BPK einen Abbau auf drei Buslinien im Oberbaselbiet und bei der S9 ("Läufelfingerli") vor: Namentlich will sie den Betrieb auf den Buslinien 91, 92 und 93 am Wochenende streichen und bei der S9 jeweils die drei letzten drei Kurspaare zwischen Sissach und Läufelfingen durch Busse ersetzen."

    Mein Kommentar dazu:
    - Letzte drei Kurse Abends auf dem Läufelfingerli durch Bus ersetzen finde ich nicht weiter dramatisch. Allerdings zeigt es auch auf, dass die Finanzierungsmodelle nicht immer perfekt sind. Für den Kanton Baselland kommt es wohl günstiger, aber die tatsächlichen Gesamtkosten für die Strecke Sissach-Olten steigen dadurch eigentlich an und der Personal- und Fahrzeugbedarf wird verdoppelt: Sofern der weiterhin spätabends zwischen Läufelfingen und Olten verkehrende Zug nicht in Olten in einen anderen Umlauf eingebunden werden kann, steht er nur die halbe Zeit rum, statt dass er in dieser Zeit gleich die ganze Strecke bis Sissach bedienen könnte. Für das gleiche Taktangebot wird somit statt nur ein Zug ein Zug und ein Bus benötigt.
    - Bei Streichung der Linien 91-93 am Wochenende werden trotzdem ganze Ortschaften vom ÖV nicht mehr bedient.
    Um eine minimale Bedienung von Liedertswil und Lauwil sicherzustellen und trotzdem zu sparen, könnte man doch auch zwar den 91er streichen, aber dafür den 71er zwischen Titterten und Reigoldswil via Liedertswil verkehren lassen und ab Reigoldswil nach Lauwil oder Bretzwil verlängern. Da der 71er am Sonntag ja nur vier mal verkehrt, wäre das umlauftechnisch wohl problemlos machbar und würde die Effizienz der Fahrzeugnutzung verbessern.

  • Hier noch die amtliche Mitteilung:

    BPK verabschiedet geänderte Vorlage zur Anpassung des 7. Generellen Leistungsauftrags

    Geringere Reduktion des ÖV-Angebots im Oberbaselbiet beantragt

    Statt bei sechs soll das ÖV-Angebot im Oberbaselbiet nur bei vier Linien reduziert und im Laufental sowie zwischen Dornach und Muttenz soll gänzlich auf eine Reduktion verzichtet werden. Mit dieser Änderung hat die Bau- und Planungskommission (BPK) des Landrats heute Donnerstag der Anpassung des 7. Generellen Leistungsauftrags im Bereich des öffentlichen Verkehrs für die Jahre 2014 – 2017 zugestimmt. Die Vorlage geht nun zum Entscheid an den Landrat.

    In ihrer Finanzstrategie zur Erreichung eines nachhaltig ausgeglichenen Staatshaushaltes hatte die Regierung beantragt, auf Linien mit einem Kostendeckungsgrad unter 30 Prozent das Angebot generell um 33 Prozent zu kürzen. Von dieser Massnahme wären betroffen gewesen:

    S9 Sissach – Olten: Kostendeckungsgrad 20%
    Buslinie 63 Dornach – Muttenz: Kostendeckungsgrad 27%
    Buslinie 91 Waldenburg – Bretzwil: Kostendeckungsgrad 18%
    Buslinie 92 Bennwil – Hölstein: Kostendeckungsgrad 14%
    Buslinie 93 Lampenberg – Lausen: Kostendeckungsgrad 14%
    Buslinie 104 Gelterkinden – Zeglingen: Kostendeckungsgrad 28%
    Buslinie 105 Sissach – Gelterkinden: Kostendeckungsgrad 24%
    Buslinie 119 Laufen - Zwingen – Nenzlingen: Kostendeckungsgrad 24%

    Nach eingehender Diskussion hat die BPK heute Donnerstag entschieden, das Angebot nur bei wirklich gering nachgefragten Kursangeboten (mit Kostendeckungsgrad von 20% und darunter) zu kürzen. Konkret schlägt eine Mehrheit der BPK dem Landrat folgende Anpassungen vor:

    S9 Sissach – Olten: Busersatz für drei letzte Kurspaare (nur Sissach - Läufelfingen)
    Buslinie 91 Waldenburg – Bretzwil: kein Betrieb am Samstag und Sonntag
    Buslinie 92 Bennwil – Hölstein: kein Betrieb am Samstag und Sonntag
    Buslinie 93 Lampenberg – Lausen: kein Betrieb am Samstag und Sonntag

    Eine Mehrheit der Kommission hält an den Sparzielen im Bereich ÖV fest. Deshalb beauftragt die Kommission die BUD für die Ausarbeitung des generellen Leistungsauftrags 2018-2021, in Zusammenarbeit mit allen Leistungserbringern und den Gemeinden weitere Kostenoptimierungen im Angebot vorzunehmen, so dass die ursprünglich gemäss Vorlage 2015-386 festgelegten jährlichen Einsparungen von 0.9 Mio. CHF erreicht oder übertroffen werden.

    Zusätzlich wird die BUD beauftragt, die Ertragsseite ab 2018 zu verbessern, indem eine Erhöhung des U-Abo-Tarifs und eine Wiedereinführung eines Nachtzuschlags angestrebt werden.

    Quelle: bl.ch

  • Nun hat auch ein BaZ-Journalist offensichtlich Zeit gefunden, sich mit der Thematik weiter zu befassen. Interessant ist auch die Aussage: "... hätte dies ... eine minimale Verteuerung von 15 Franken (pro U-Abo) zur Folge." Das sind immerhin auch gut 1.6% mehr ... und ob schon die nächste U-Abo-Erhöhung damit eingeleitet werden soll, dürfte sicherlich stark umstritten sein.

    Quelle: BaZ vom 18.02.2016