Von Seiten der SVP-Fraktion wurde gestern folgende Interpellation im Landrat eingereicht:
Im Frühjahr dieses Jahres konnte die Waldenburgerbahn mit dem historischen Dampfzug die
publizierten sowie die verkauften Fahrten nicht durchführen. Grund dafür waren Sicherheitsmängel.
Ich bitte die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:
- Wer ist Eigentümer des historischen Rollmaterials?
- Ist der Eigentümer für den Unterhalt verantwortlich?
- Welche Massnahmen hat der Eigentümer ergriffen, dass in Zukunft der Dampfzug im Frühjahr
gewartet und fahrbereit ist?
- Gem. dem Personenbeförderungsgesetz muss der Eigentümer eine getrennte Spartenrechnung
für historisches Rollmaterial führen. Das heisst u.a. die anstehenden Unterhaltsarbeiten dürften
nicht über den Leistungsauftrag abgerechnet werden.
Falls der Kanton (WB) als Eigentümer für die anstehenden Unterhaltsarbeiten verantwortlich ist,
wird er den anstehenden Betrag ins Budget 2015 aufnehmen?
Immer wieder Interessant zu sehen, womit sich gewisse politische Kreise befassen und den Parlaments- und Verwaltungsbetrieb beschäftigen ...
Quelle: bl.ch