In Rodersdorf hat es keinen Prellbock. Die EBV enthält keinen Hinweis, wie ein Gleisabschluss zu gestalten ist, jedenfalls in dem zitierten Abschnitt nicht. Auch die Ausführungsbestimmungen zur EBV (AB-EBV) enthalten zum Abschnitt 35 nichts.
Ein Gleisabschluss kann ja zB auch eine Markierung, zB eine weisse Querlinie oder eine Signaltafel sein.
Da das Gleis offensichtlich eher für das Abstellen einer Baumaschine dient, braucht es auch keine Fahrleitung.
Betriebsstörungen 2011
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750 mm -
24. Januar 2011 um 13:36 -
Geschlossen
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also gemäss Wikipedia ist ein Gleisabschluss folgendes:
ZitatGleisabschluss ist der Oberbegriff für verschiedene Bauarten fester Einrichtungen, die das Abrollen von Eisenbahnfahrzeugen über ein Gleisende hinaus verhindern sollen. Es gibt permanente und vorübergehende Gleisabschlüsse, letztere findet man vor allem dort, wo an den Gleisen gebaut wird.
Die Bauarten sind:
- Prellbock (permanent)
- Gleisendschuh (permanent)
- Schwellenkreuz (vorübergehend)
- Aufgeklammerte Schwellen (vorübergehend)
Allen Formen der Gleisabschlüsse ist gemeinsam, dass sie nicht zum Aufhalten von Fahrzeugen dienen, sondern lediglich dem Schutz der dahinter liegenden Anlagen (Gebäude, Verkehrswege usw.).Somit bräuchte es schon eine bauliche Einrichtung, eine Tafel oder eine Linie würde wohl nicht genügen.
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Einverstanden. Nur ist Wikipedia nicht Teil des eidgenössischen Rechtswesens
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okay, vielleicht glaubst du eher ThyssenKrupp (http://www.tkgftgleistechnik.de/oberbauhandbuc…_allgemein.html)
oder MuR Stahlbau (http://www.mur-stahlbau.de/images/pdf/ds_…XXbyiPUrMVU8HX6)
Und einverstanden, die beziehen sich auf das Regelwerk der DB. Aber die Vermutung liegt nahe, dass das in der Schweiz nicht wirklich anders ist...
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Interessehalber würde ich trotzdem gerne wissen, wo diese Bestimmung steht. Leider habe ich ja wie oben geschrieben nichts weiter gefunden. Vorallem wüsste ich gerne, wo die angeblichen unterschiedlichen Regelungen bzgl. eines Gleisendes bei Strassen- und Eisenbahnen stehen.
Nichtsdestotrotz: sehr interessante Links...
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zu den angebl. unterschiedlichen Regelungen betr. Gleisenden: Das war nur eine Vermutung (die sich offensichtlich nicht bestätigte), basierend auf der Hypothese, dass evtl. Gleisenden bei Strassenbahnen weniger geschützt werden müssen als bei (anderen) Eisenbahnen.
Wie ein Gleisabschluss in der Schweiz beschaffen sein muss, habe ich auch nicht herausgefunden. In den Fahrdienstvorschriften steht jedoch in Ziff. 2.2.1, dass Haltsignale verwendet werden zur Kennzeichnung von Gleisabschlüssen, wobei Abschlüsse von Kopfgleisen durch rote Scheiben bzw. rotes Licht und solche von Stumpengleisen nur durch rote Scheiben gekennzeichnet sind.
Aber entsprechend dem Sinn und Zweck der FDV steht in den FDV natürlich nicht, wie ein Gleisabschluss (ansonsten) beschaffen sein muss.
Jedenfalls erscheint mir das fragliche Stumpengleis den gesetzlichen Anforderungen nicht zu genügen (wenn der Gleisabschluss analog deutschem Recht zu erfolgen hat), jedenfalls dürfte eine Haltscheibe fehlen.
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Gut, denke schon, dass das Gleis noch gültigen Bestimmungen gemäss noch beschildert, o.ä. wird.
Die Baustelle in diesem Bereich ist noch nicht fertig.
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Aber abgesehen vom fehlenden Abschluss (welcher Art auch immer) ist der fehlende Fahrdraht ein weiterer Punkt. Ausser einem B4 oder der Krampmaschine sehe ich so keinen Sinn für dieses Gleis (Und eine Schutzweiche ist es sicher auch nicht :D)
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Aber ein Rawie-Bremsprellbock wäre doch auch was für das Gleis in Flüh, am besten die schwerste Ausführung für 1000t schwere Züge
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wenn ich im Tram sitze, benötigst Du den für 1000t schwere Züge...
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da wieder mal so ein glatter Vogel auf ein Dach (Clarakirche) gestiegen ist, ist momentan die Strecke Wettsteinplatz - Claraplatz nicht befahrbar.
Quelle: Streckensperrung: BVB.ch
Quelle: Glatter Vogel: diverse online Medien. -
Störung ist behoben.
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ein umgefallener Baum (vermutlich "Züriberg") hat die Stromleitung der Linie 3 beschädigt...
Ersatzbusse unterwegs.
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... vermutlich "Züriberg" ...
Du meinst bestimmt den "Sägeberg", Dort hat es vom Magnolienpark her einen Baum auf die Zürcherstrasse geworfen.
Die Steigung zwischen Waldenburgestrasse und St. Alben-Tor heisst zwar offiziell auch Zürcherstrasse, ist aber immer noch als "Sägeberg" bekannt, weil dort unten, wo die Tankstelle ist, einmal eine Riesen-Sägerei sich befand. Daher kam diese Steigung den Namen "Sägeberg". -
tja, ist mer gerade nicht eingefallen, daher Züriberg in ""
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Laut dem Loeffelplan (GeoViewer Kanton Basel-Stadt –> Thema –> Historische Kartenwerke –> Historische Vermessungspläne –> Situationsplan Loeffel 1857-59 (1:2000)) heisst die Steigung jedoch "Brückliberg". Davor und danach kommen die "Breite-Strasse" und der "St. Albanthorgraben".
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Meinetwegen. Aber im Volksmund der Breitlemer und der Dalbanesen und vieler anderer Basler auch ist und bleibt es der Sägeberg. Das schleckt keine Geiss weg.
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