Betriebsstörungen 2011

  • In Rodersdorf hat es keinen Prellbock. Die EBV enthält keinen Hinweis, wie ein Gleisabschluss zu gestalten ist, jedenfalls in dem zitierten Abschnitt nicht. Auch die Ausführungsbestimmungen zur EBV (AB-EBV) enthalten zum Abschnitt 35 nichts.
    Ein Gleisabschluss kann ja zB auch eine Markierung, zB eine weisse Querlinie oder eine Signaltafel sein.
    Da das Gleis offensichtlich eher für das Abstellen einer Baumaschine dient, braucht es auch keine Fahrleitung.

  • also gemäss Wikipedia ist ein Gleisabschluss folgendes:

    Zitat

    Gleisabschluss ist der Oberbegriff für verschiedene Bauarten fester Einrichtungen, die das Abrollen von Eisenbahnfahrzeugen über ein Gleisende hinaus verhindern sollen. Es gibt permanente und vorübergehende Gleisabschlüsse, letztere findet man vor allem dort, wo an den Gleisen gebaut wird.

    Die Bauarten sind:

    • Prellbock (permanent)
    • Gleisendschuh (permanent)
    • Schwellenkreuz (vorübergehend)
    • Aufgeklammerte Schwellen (vorübergehend)


    Allen Formen der Gleisabschlüsse ist gemeinsam, dass sie nicht zum Aufhalten von Fahrzeugen dienen, sondern lediglich dem Schutz der dahinter liegenden Anlagen (Gebäude, Verkehrswege usw.).


    Somit bräuchte es schon eine bauliche Einrichtung, eine Tafel oder eine Linie würde wohl nicht genügen.

  • Interessehalber würde ich trotzdem gerne wissen, wo diese Bestimmung steht. Leider habe ich ja wie oben geschrieben nichts weiter gefunden. Vorallem wüsste ich gerne, wo die angeblichen unterschiedlichen Regelungen bzgl. eines Gleisendes bei Strassen- und Eisenbahnen stehen.

    Nichtsdestotrotz: sehr interessante Links...

    Einmal editiert, zuletzt von Renntrabi (18. Oktober 2011 um 13:06)

  • zu den angebl. unterschiedlichen Regelungen betr. Gleisenden: Das war nur eine Vermutung (die sich offensichtlich nicht bestätigte), basierend auf der Hypothese, dass evtl. Gleisenden bei Strassenbahnen weniger geschützt werden müssen als bei (anderen) Eisenbahnen.

    Wie ein Gleisabschluss in der Schweiz beschaffen sein muss, habe ich auch nicht herausgefunden. In den Fahrdienstvorschriften steht jedoch in Ziff. 2.2.1, dass Haltsignale verwendet werden zur Kennzeichnung von Gleisabschlüssen, wobei Abschlüsse von Kopfgleisen durch rote Scheiben bzw. rotes Licht und solche von Stumpengleisen nur durch rote Scheiben gekennzeichnet sind.

    Aber entsprechend dem Sinn und Zweck der FDV steht in den FDV natürlich nicht, wie ein Gleisabschluss (ansonsten) beschaffen sein muss.

    Jedenfalls erscheint mir das fragliche Stumpengleis den gesetzlichen Anforderungen nicht zu genügen (wenn der Gleisabschluss analog deutschem Recht zu erfolgen hat), jedenfalls dürfte eine Haltscheibe fehlen.

    Einmal editiert, zuletzt von 750 mm (18. Oktober 2011 um 13:48)

  • Gut, denke schon, dass das Gleis noch gültigen Bestimmungen gemäss noch beschildert, o.ä. wird.

    Die Baustelle in diesem Bereich ist noch nicht fertig.

  • Aber abgesehen vom fehlenden Abschluss (welcher Art auch immer) ist der fehlende Fahrdraht ein weiterer Punkt. Ausser einem B4 oder der Krampmaschine sehe ich so keinen Sinn für dieses Gleis (Und eine Schutzweiche ist es sicher auch nicht :D)

    Einmal editiert, zuletzt von Guggumere (18. Oktober 2011 um 14:33)

  • da wieder mal so ein glatter Vogel auf ein Dach (Clarakirche) gestiegen ist, ist momentan die Strecke Wettsteinplatz - Claraplatz nicht befahrbar.

    Quelle: Streckensperrung: BVB.ch
    Quelle: Glatter Vogel: diverse online Medien.

  • ein umgefallener Baum (vermutlich "Züriberg") hat die Stromleitung der Linie 3 beschädigt...

    Ersatzbusse unterwegs.

  • ... vermutlich "Züriberg" ...
    Du meinst bestimmt den "Sägeberg", Dort hat es vom Magnolienpark her einen Baum auf die Zürcherstrasse geworfen.
    Die Steigung zwischen Waldenburgestrasse und St. Alben-Tor heisst zwar offiziell auch Zürcherstrasse, ist aber immer noch als "Sägeberg" bekannt, weil dort unten, wo die Tankstelle ist, einmal eine Riesen-Sägerei sich befand. Daher kam diese Steigung den Namen "Sägeberg".