Fahrplanstabilität versus durch das Personal selber verursachte Verspätungen

  • Folgende, heute um halb 12 Uhr erlebte Situation: ich warte am Bankverein auf das Tram 11 in Richtung Schifflände. Zuerst kommt der 14er gefolgt vom 11er. Der Aufenthalt des 14er dauert länger, da ein Rollstuhlfahrer mit dem Tram mitfahren will. Wir (der 14er und 11er) warten so rund 1 1/2 Minuten bis es weitergeht. 14er und 11er fahren hintereinander den Steinenberg runter; vom Barfüsserplatz sehe ich den 11er in Richtung Bahnhof in den Steinenberg einbiegen. Weiter sehe ich, wie ein 16er sich von der Haltestelle "Theater" der Kreuzung Steinenberg nähert. Wir halten an, weil der 14er vor uns angehalten hat. Der bergwärtsfahrende 11er befindet sich jetzt mit der Spitze auf der Höhe der Weiche (Abzweigung zur Heuwaage); Wir warten... Nun der Clou der ganzen Geschichte: Nach Durchfahrt des 11er fährt der 16er vor den 14er und an der Haltestelle "Barfüsserplatz" fährt der 16er logischerweise in die vordere Halteposition; der 14er und wir im 11er warten hintendran. Gemäss Display im 11er haben wir durch die Denk- und Fahrweise des Wagenführers des 14er eine Verspätung von 2 Minuten 40 Sekunden eingefahren. Meiner Meinung nach hätte der 14er durchfahren müssen, da ja der 11er bergwärts die Weiterfahrt des 16er verunmöglichte: der 11er hätte den 16 er einfädeln lassen; der 14er hätte sofort an seinem ordentlichen Halteort am Barfüsserplatz anhalten können, der 16er hintendran ebenfalls. Ich bin überzeugt, die selbstverursachte Verspätung hätte so vermieden werden können. Leider habe ich solche Fahrweisen nicht zum ersten Mal beobachtet und es stellt sich die Frage, ob die Wagenführern entsprechende Instruktionen erhalten.

  • ich kenne mich nicht mit dem ganzen Fahrreglement von BVB und BLT aus, aber es gibt Vortrittsregeln, die müssen eingehalten werden.
    Dann gibt es aber auch noch von Ort zu Ort speziele Regeln.

    Ich gehe jetzt mal davon aus, dass reglementarisch jeder der WGF richtig gehandelt hat.

    Was sagen die Profis?

  • Ja, die Sache mit dem Konjunktiv...

    Nun denn: Es gibt tatsächlich auch im Trambereich interne Fahrvorrechte, welche die Wagenführerinnen und Wagenführer zu beachten haben. Ob diese bei konsequenter Handhabung in jedem Fall für den nicht kundigen Beobachter Sinn machen, sei dahingestellt. Da die besagte Stelle im Netz nicht unbedingt mit Übersichtlichkeit glänzt, lassen sich selbst bei vorausschauender Fahrweise diese unglücklichen, aber dennoch korrekten Situationen manchmal leider nicht vermeiden.

  • Nun denn: Es gibt tatsächlich auch im Trambereich interne Fahrvorrechte, welche die Wagenführerinnen und Wagenführer zu beachten haben.

    Einverstanden, ich bin froh, dass es solche betriebliche Regelungen gibt, ich denke da auch an die Vorschrift mit den spitz befahrenen Weichen. Ich meine aber, die Regelungen müssten so formuliert sein, dass wenn es nicht möglich ist das Vorfahrtsrecht zu gewähren (siehe Schilderung meines Beispiels) auf dieses verzichtet werden kann.

  • ich kenne mich nicht mit dem ganzen Fahrreglement von BVB und BLT aus, aber es gibt Vortrittsregeln, die müssen eingehalten werden.
    Dann gibt es aber auch noch von Ort zu Ort speziele Regeln.

    Ich gehe jetzt mal davon aus, dass reglementarisch jeder der WGF richtig gehandelt hat.

    Was sagen die Profis?


    Am Theater gibt es ganz spezielle Fahrvorrechte.
    Falls es immer noch so ist, hat tatsächlich der 16er Vortritt vor dem 14er. Die ganze Angelegenheit ist allerding nie statisch, d. h. der WGF muss oft sehr komplexe Situationen in Sekundenbruchteilen beurteilen und danach handeln.
    Es gibt an dieser auf den ersten Blick unverständlichen Situation auch noch einen anderen Aspekt.
    Der 16er ist in diesem Falle die Linie mit dem frühesten Endpunkt. Daher kann es durchaus Sinn machen, dass dieser aus umsteigetechnischen Gründen zuerst fährt, will heissen Fahrgäste aus dem 16er können ohne Hetze in die folgenden Linien 14 und 11 umsteigen. Ausserdem wird der 16er mit seiner kurzen Komposition die Haltestellen relativ zügig bedienen können.
    Soviel aus der Ferne von einem ehemaligen.

  • Wenn ich den Erläuterungen von Stephan richtig gefolgt bin, haben alle Wagenführer richtig gehandelt. An der Theaterkreuzung gelten Sonderregelungen.

    Der bergwärts fahrende 11er hat Vortritt vor dem 16er, der von der Heuwaage her kommt, korrekt. :thumbup:

    Dann hat der 16er von der Heuwaage her Vortritt vor dem 14er und 11er die vom Bankverein her kommen, korrekt. :thumbup:

    Dannach ist die Kreuzung frei für den 14er und den 11er, auch korrekt. :thumbup:

    In diesem Fall hat der 11er den schwarzen Peter gezogen :pinch:

    Jetzt wäre nur noch die Frage zu klären, ob der bergwäts fahrende 11er oder der abwärtsfahrende 14/11er die Kreuzung zuerst hätten passieren dürfen. Aber dazu müsste man wirklich wissen, wann welcher Zug sich genau wo befunden hat. Wie schon gesagt, hier muss die Situation z.T. in Sekundenschnelle gefällt werden.

    Beispiel: Wenn sich bei einer (sich feindlich stehenden) Weiche zwei Tramzüge begegnen, hat der Zug der die Weiche spitz befährt den Vortritt und der Gegenzug muss vor dem Gefahrenpunkt (wäre hier die Kreuzung) warten. Befindet sich der Gegenkurs aber schon im Gefahrenbereich so muss logischerweise der andere (die Weiche spitz befahrende) Zug vor der Weiche anhalten. Fist come, first serve! ^^


    Abschliesend kann die Frage so beantwortet werden, dass die Situation zwar blöd, aber nicht wegen dem Unvermögen der Wagenführer entstanden ist.

  • Am Theater gilt generell Linksvortritt. Somit haben sich alle Wagenführer korrekt verhalten.

    Dann müssen die Fahrdienstverantwortlichen der BVB über die Bücher. So wird natürlich eine Fahrplanstabilität verunmöglicht.

  • Nun, eine Vortrittsregelung, die allen Situationen gerecht wird, lässt sich wohl kaum finden. Auch können Ausnahmen bzw. zu komplizierte Regelungen ("wenn, dann") zu Missverständnissen/Unklarheiten führen. Mir fällt momentan gerade kein Verbesserungsvorschlag ein, ausser dass das zielreine Halten an der Doppelhaltestelle Barfi ev. aufgehoben werden könnte (verschiebt die Behinderung dann aber unter Umständen einfach an die Schifflände).

  • Am Freitagnachmittag, 17.5.13 folgendes beobachtet:

    An der Haltestelle "Messeplatz" fährt ein 15er ab; Mitten auf Kreuzung hält er an, weil er einen 14er, der sich zu diesem Zeitpunkt auf Höhe des Clarapostens befindet, sich nähern sieht. der 15er wartet, bis dieser 14er in den Riehenring abgebogen ist. Auswirkungen dieser Verhaltensweise des 15er-Wagenführers; ein 2er in Richtung in Bahnhof SBB ist blockiert, da der 15er ihm den Weg versperrt; ein 2er in Richtung Bad. Bahnhof ist blockiert, da der 15er ihm den Weg in die Haltestelle "Messeplatz" versperrt...

  • Sofern der 14er die Haltestelle im Riehenring bedient (bin bezüglich Bauerei nicht Uptodate), ist das Verhalten durchaus korrekt.
    Meines Wissens gehört dies zu den Grundregeln des internen Fahrvorrechts: In die Haltestelle einfahrende Kurse haben Vortritt.

  • Haltestellen sind momentan normal bedient.

    Kenne nicht alle Vorschriften, aber wenn ich nicht falsch informiert bin, gibt es sogar zwei Vorschriften, die den 15er Wgf. zum warten zwingen:

    - einfahrender Tramkurs vor ausfahrendem Tramkurs

    - Spitz zu befahrende Weiche (14er) vor Stumpf befahrener Weiche (15er)

    Korrigiert mich wenn ich Quatsch erzaehle.

    Das grösste Problem an der Sache ist, dass der 15er Wgf. keine Chance hst, vor abfahren aus der Haltestelle zu sehen ob ein 14er rsp. 6er kommt.


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