7. Genereller Leistungsauftrag im Bereich des öffentlichen Verkehrs für die Jahre 2014-2017

  • man könnte die Buslinie doch mit dünnerem Fahrplan und Kleinbussen betreiben, dann gäbe es die Linie noch und Kosten werden verringert.

  • Wird der Fahrplan zu dünn bzw. unregelmässig, sinkt die Attraktivität zusätzlich und die Passagiere bleiben aus. Ein Teufelskreis wenn man so will. Daher finde ich die Entscheidung eigentlich konsequent. Einen Bedarf sehe ich nicht wirklich, einige Leute müssen halt wieder 1 mal umsteigen.

    Die Tramverbindung Jakobsberg-Bruderholz-Tellplatz ist bei Lichte betrachet eigentlich auch Luxus. Wie sieht die Wirtschaftlichkeit da aus? Damit ich richtig verstanden werde: ich plädiere NICHT für deren Abschaffung und Ersatz durch Kleinbusse! Aber die Bemerkung konnte ich mir nicht verkneifen an dieser Stelle.

  • Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat die Vorlage betreffend Anpassung des 7. Generellen Leistungsauftrags im Bereich des öffentlichen Verkehrs für die Jahre 2014–2017 verabschiedet.

    Im Rahmen der Finanzstrategie 2016–2019 schlägt der Regierungsrat Fahrplanausdünnungen bei sehr schwach frequentierten ÖV-Linien vor. Konkret sieht die Massnahme vor, das Angebot auf allen Linien mit einem Kostendeckungsgrad von unter 30 Prozent um einen Drittel zu reduzieren. Betroffen sind die Bahnlinie S9 sowie die Buslinien 63, 91, 92, 93, 104, 105 und 119.

    Die Leistungen des öffentlichen Verkehrs werden gemäss Dekret über das Angebot im öffentlichen Personennahverkehr durch den Landrat alle vier Jahre im Rahmen des Generellen Leistungsauftrags beschlossen. Der 7. Generelle Leistungsauftrag (GLA) gilt für die Jahre 2014–2017. Er muss für die Umsetzung dieser Massnahmen entsprechend angepasst werden.

    Aufgrund des bereits abgelaufenen Bundesverfahrens zum Fahrplan 2016 (Fahrplanvernehmlassung) ist eine Reduktion des Angebots per Fahrplan 2016 bundesrechtlich nicht mehr möglich. Die Sparmassnahmen können frühestens auf 2017 für das letzte Fahrplanjahr des laufenden GLAs geltend gemacht werden. Für Einsparungen nach 2017 muss der Landrat im Rahmen des nächsten 8. GLAs 2018–2021 das reduzierte Angebot wieder bestätigen.

    Der gleichlautende Sparvorschlag wurde 2012 – damals lautend für den 6. GLA und wirksam für das Jahr 2013 – vom Landrat zuerst gutgeheissen, jedoch im Rahmen einer Wiederwägung mittels Motion (2012/095) am 14. Juni 2012 abgelehnt.

    > Landratsvorlage

    Quelle: bl.ch

    Kommentar: Der Sparteufel der Baselbieter Regierung schlägt weiter um sich und man versucht Entscheides des Parlaments vorzeitig wieder rückgängig zu machen, bzw. für die darauffolgende GLA-Periode Fakten zu schaffen. Bei allem Verständnis für die finanzielle Situation des Kantons BL: Es liegt ein beschlossener GLA 2014-2017 vor, aus welchem auch entsprechende Leistungsaufträge an die Transportunternehmen erteilt wurden. Somit müssen diese Verträge vorzeitig abgeändert werden, was unter Umständen entsprechende finanzielle/personelle Veränderungen innerhalb dieser Unternehmen auslöst (ich habe nicht nachgeschaut, ob eine solche vorgängige vertragliche Änderung möglich ist). Die Folgen der Sparmassnahmen müssen somit wieder einmal andere ausbaden. Anstelle von Sparmassnahmen muss deshalb richtigerweise von "Kostenverlagerungsmassnahmen" gesprochen werden (so z.B. die angestrebte Reduktion der Prämienverbilligungsbeiträge im Jahr 2016 -> die Folge davon ist, dass in vielen Fällen die Gemeinden über zusätzliche Beiträge an die Ergänzungsleistungen oder höhere Sozialhilfekosten den Entscheid der Regierung ausbaden werden -> aber jetzt wird es politisch: Ich lasse es bleiben, sonst werde ich noch <X).


  • Quelle: Basellandschaftliche Zeitung, 28.10.2015