Tarifgestaltung des TNW in Bezug auf Kinder unter sechs Jahren

  • Landrat Daniele Ceccarelli, FDP, hat gestern das nachfolgende Postulat im Baselbieter Parlament eingereicht:


    Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden von den im Tarifverbund Nordwestschweiz
    (TNW) zusammengeschlossenen Transportunternehmungen unentgeltlich befördert. Dies gilt
    allerdings nicht, wenn die Kinder im Rahmen von Kinderkrippen, Tagesheimen, Kindergärten etc.
    befördert werden. In diesen Fällen werden Fahrausweise benötigt.

    Diese Regelung führt in der Praxis zu stossenden Ergebnissen: Fährt zum Beispiel eine Grossmutter
    mit sechs Enkeln unter sechs Jahren von Arlesheim nach Basel und zurück, so beträgt der Fahrpreis
    für die sieben Personen CHF 7.60. Fährt eine Tagesheim-Leiterin mit den gleichen Kindern dieselbe
    Strecke, so kostet die Fahrt CHF 44.40. Dies ergab eine Anfrage bei der BLT und wurde vom CEO
    der BLT, Herrn Andreas Büttiker, in der Ausgabe von "20min" vom 25.05.09 bestätigt (vgl.
    http://www.20min.ch/news/basel/story/21263543).

    Dass der Fahrpreis für ein Kind unter sechs Jahren davon abhängen soll, welche Betreuungsperson
    das Kind begleitet, ist nicht nachvollziehbar und entspricht einer arbiträren Tarifgestaltung. Faktisch
    führt diese Regelung dazu, dass die Kinderkrippen und Tagesheime, die meist über knappe finanzielle
    Verhältnisse verfügen, in der Nutzung des öffentlichen Verkehrs eingeschränkt werden und
    damit auch in der Gestaltung eines attraktiven und vielfältigen Programms. Es ist nicht haltbar, dass
    Kinderkrippen und Tagesheime, die eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe im Rahmen der familienexternen
    Tagesbetreuung wahrnehmen, vom TNW anders behandelt werden.

    Die Sonderregelung in den Tarifbestimmungen des TNW in Bezug auf Kinder unter sechs Jahren,
    die als Angehörige einer Kinderkippe etc. befördert werden, ist daher ersatzlos zu streichen.

    Den Medien war zu entnehmen, dass an der TNW-Sitzung vom Juni über diese Tarifgestaltung
    beraten werden soll. Dies wäre allenfalls eine gute Gelegenheit für die regierungsrätliche Vertretung
    in der BL T sich für die Beendigung dieses Unterschiedes einzusetzen.

    Der Regierungsrat wird deshalb eingeladen, auf eine Streichung dieser Tarif Sonderregelung
    für Kindergärten, Kinderkrippen etc. im TNW hinzuwirken.

    Quelle: bl.ch

  • Ich kann diese Forderung nachvollziehen. Doch sollte man auch die andere Seite erkennen: Wenn Eltern mit ihren Kindern unterwegs, dann sind da meist eins, zwei oder drei Kinder dabei. Bei einem Kinderhort können schon mal gegen zehn Kinder mit drei oder vier Betreuer und oder Betreuerinnen einsteigen. Wenn diese dann noch in überfüllten Busse, Trams oder Züge einsteigen, verschärfen sie die engen Platzverhältnisse noch. (Was sie zum Glück eher selten tun)


    Hier wäre die Prüfung eines neuen U-Abo wünschenswert, dass zb. ab 8 Uhr morgens gilt (analog der 9 Uhr-Tageskarte) und dafür die Mitnahme von vier Kindern pro Erwachsenen U-Abo-Besitzer ermöglicht. Preis ev. gegen 50 Fr. im Monat, was den Effekt hätte, dass die Fahrzeuge in den schlecht ausgelastetenden Zeiten mehr Passagiere hätte - und die Kinderhorte nicht bei jeder Fahrt tief in die Tasche greifen müssten.

  • Es ist faktisch eine Gruppenreise, wenn ein ganzer Hort unterwegs ist.
    Das diese eine soziale Aufgabe erfüllen ist richtig.
    Nur: Wenn die "Erledigung" dieser Aufgabe von der Gesellschaft erwünscht ist, dann muss sie auch von dieser und nicht vom Tarifverbund bezahlt werden. Daher muss es entweder eine pauschale Abgeltung geben oder der Kindergarten muss die Fahrten tarifmässig bezahlen.