Landrat Daniele Ceccarelli, FDP, hat gestern das nachfolgende Postulat im Baselbieter Parlament eingereicht:
Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden von den im Tarifverbund Nordwestschweiz
(TNW) zusammengeschlossenen Transportunternehmungen unentgeltlich befördert. Dies gilt
allerdings nicht, wenn die Kinder im Rahmen von Kinderkrippen, Tagesheimen, Kindergärten etc.
befördert werden. In diesen Fällen werden Fahrausweise benötigt.
Diese Regelung führt in der Praxis zu stossenden Ergebnissen: Fährt zum Beispiel eine Grossmutter
mit sechs Enkeln unter sechs Jahren von Arlesheim nach Basel und zurück, so beträgt der Fahrpreis
für die sieben Personen CHF 7.60. Fährt eine Tagesheim-Leiterin mit den gleichen Kindern dieselbe
Strecke, so kostet die Fahrt CHF 44.40. Dies ergab eine Anfrage bei der BLT und wurde vom CEO
der BLT, Herrn Andreas Büttiker, in der Ausgabe von "20min" vom 25.05.09 bestätigt (vgl.
http://www.20min.ch/news/basel/story/21263543).
Dass der Fahrpreis für ein Kind unter sechs Jahren davon abhängen soll, welche Betreuungsperson
das Kind begleitet, ist nicht nachvollziehbar und entspricht einer arbiträren Tarifgestaltung. Faktisch
führt diese Regelung dazu, dass die Kinderkrippen und Tagesheime, die meist über knappe finanzielle
Verhältnisse verfügen, in der Nutzung des öffentlichen Verkehrs eingeschränkt werden und
damit auch in der Gestaltung eines attraktiven und vielfältigen Programms. Es ist nicht haltbar, dass
Kinderkrippen und Tagesheime, die eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe im Rahmen der familienexternen
Tagesbetreuung wahrnehmen, vom TNW anders behandelt werden.
Die Sonderregelung in den Tarifbestimmungen des TNW in Bezug auf Kinder unter sechs Jahren,
die als Angehörige einer Kinderkippe etc. befördert werden, ist daher ersatzlos zu streichen.
Den Medien war zu entnehmen, dass an der TNW-Sitzung vom Juni über diese Tarifgestaltung
beraten werden soll. Dies wäre allenfalls eine gute Gelegenheit für die regierungsrätliche Vertretung
in der BL T sich für die Beendigung dieses Unterschiedes einzusetzen.
Der Regierungsrat wird deshalb eingeladen, auf eine Streichung dieser Tarif Sonderregelung
für Kindergärten, Kinderkrippen etc. im TNW hinzuwirken.
Quelle: bl.ch