Münchenstein: Historischer Triebwagen "Churchill" versprayt - Zeugen gesucht

  • Am Mittwoch, 11. Juni 2008, in der Zeit zwischen 18.30 und 22.30 Uhr, wurde im Bahnhof Münchenstein BL der historische Triebwagen "Churchill" (roter Doppelpfeil) durch eine unbekannte Täterschaft versprayt. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 10'000 Franken.

    Der zweiteilige Triebwagen war auf dem Bahnhof Münchenstein, Gleis 3, abgestellt. Der Zug mit Jahrgang 1939 wird von den Schweizerischen Bundesbahnen für Extrafahrten auf dem öffentlichen Schienennetz eingesetzt. Die unbekannte Täterschaft sprayte das Tag "Kic" auf die vom Bahnhof abgewandte Seite des Zuges. Zur Täterschaft liegen bisher keine Hinweise vor.

    Die Polizei sucht Zeugen. Wer Angaben über die Täterschaft machen kann oder zur Tatzeit im Gebiet Bahnhof Münchenstein verdächtige Wahrnehmungen gemacht hat, wird gebeten, sich bei der Polizei Basel-Landschaft zu melden, Telefon 061 926 35 35.

    Quelle: bl.ch

  • Diese elenden Sprayer...

    Hoffe, dass sie diese Deppen erwischen und diese mal ordentlich in die Tasche greifen müssen...

  • meinst Du ich möchte solche Vögel bei mir im Zivilschutz.

    Ich wäre sowieso für eine Gefängnisstraffe.

    Der Zivilschutz wäre ohnehin eine zu geringe Strafe... Ausser jetzt bei der EM ist da ja Gemütlichkeit angesagt.

  • Vorschlag:
    Bei den SBB 1 Woche lang im Putzdienst.
    Abfallkörbe leeren.
    Wagen reinigen etc.

    Bei Nichtantritt der Strafe = hohe Geldbusse.......

  • Weil ihr vor Ideen übersprudelt, habe ich hier für diejenigen, die's interessiert, eine kleine Erhellung über die Strafen, die das schweizerische Strafgesetzbuch vorsieht:

    Eine Geldstrafe (das ist nicht das gleiche wie eine Busse!) wird nicht nur nach der Schuldbarkeit des Täters, sondern auch nach dessen Einkommen festgesetzt. Ein "armer" Täter bezahlt also weniger für das gleiche Delikt als ein "reicher" Täter. Leistet jemand seine Geldstrafe nicht, wird er betrieben und kommt nicht einfach ins Gefängnis. Besteht aber bei der Verurteilung ein begründeter Verdacht, dass eine Geldstrafe nicht geleistet werden wird, kann der Richter direkt eine Gefängnisstrafe verhängen.
    Kriegt der Täter ein Jahr oder weniger aufgebrummt, muss er meistens eine Geldstrafe leisten, das ist der Regelfall. Für Strafen bis zu einem halben Jahr kann der Richter auch eine gemeinnützige Arbeit verordnen, sofern der Täter einverstanden ist. Alles über einem Jahr gibt "Kiste", im Regelfall auf Bewährung, wenn's unter 2 Jahren liegt. Alles klar?

    PS: Für Sachbeschädigung gibt's maximal 3 Jahre.