Grund dafür ist eine verunglückte Bestimmung im PBG
Bundesgericht: Schwarzfahrer können nicht strafrechtlich verfolgt werden
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Das Urteil ist schlampig abgefasst und die Interpretation des gesetzgeberischen Willens in Erwägung 1.4 schlecht nachvollziehbar. Nur: Der Gesetzestext ist dermassen abstrus und unverständlich, dass überhaupt keine auch nur einigermassen brauchbare wörtliche Interpretation möglich ist. Art. 57 Abs. 1 Bst. a) so zu interpretieren, dass sich strafbar macht, wer ohne gültigen Fahrausweis in einem unbedienten Kurs unterwegs ist, ist ohne Verletzung des Prinzips "keine Strafe ohne Gesetz" nicht möglich. Insofern ist das Urteil nicht zu beanstanden. Das Bundesgericht kann nicht, wie dies die NZZ implizit fordert, nur aus Angst vor den Konsequenzen einen misslungen Artikel im Strafrecht "retten". Ausserdem hat das BGer die Schweiz vor einer Blamage gerettet, denn wie der EMRG in Strassburg eintschieden hätte, will ich mir nicht ausdenken...
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Schwarzfahrer werden immer aggressiver – News Basel: Land – bazonline.ch
Was soll diese doofe Umfrage? Natürlich habe ich Verständnis für Schwarzfahrer, die das Kontrollpersonal verprügeln.
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Fortsetzung…
«Mein Dackel nimmt niemandem den Platz weg» – News Basel: Land – bazonline.ch
Gut, also darüber, ob ein schreiendes Baby auch ein Billett haben sollte oder nicht, wenn es schon beim ruhigen Dackel unter dem Sitz der Fall ist, kann man diskutieren. Fakt ist aber, dass mir der Dackel später nie die Rente bezahlen wird.
D.h. man sollte schon eher Familien fördern als Hündeler.