Baselbieter Sparpaket: Finanzstrategie 2016-2019 (u.a. U-Abo-Subvention und Senkung ÖV-Angebot)

  • Der Kanton Basel-Landschaft spart beim ÖV: 2017 wird das Angebot von drei Buslinien im Oberbaselbiet und der Bahnlinie S9 gekürzt. Der Landrat stimmte am Donnerstag nach engagierter Debatte einem Sparvorschlag der Regierung zu, den die vorberatende Kommission abgeändert hatte.

    Der Rat verabschiedete die Sparmassnahme in der Schlussabstimmung mit 47 Ja gegen 38 Nein-Stimmen. Neben Ratslinken lehnten die Grünliberalen, die Grünen-Unabhängigen sowie vereinzelte FDP- und SVP-Landräte die Vorlage ab.

    Mit der Anpassung des generellen Leistungsauftrags wird 2017 auf den Oberbaselbieter Buslinien 91, 92 und 93 der Betrieb am Wochenende ganz gestrichen. Bei der S9, dem "Läufelfingerli", sollen täglich die spätesten drei Kurspaare zwischen Sissach und Läufelfingen durch Busse ersetzt werden.

    Milder als Regierung

    Zusammen soll das zwischen 150'000 und 220'000 Franken einsparen. Dies sei jedoch nur eine grobe Schätzung, sagte der Präsident der Bau- und Planungskommission im Rat. Die betroffenen Linien haben einen Kostendeckungsgrad von unter 20 Prozent.

    Die Regierung wollte das ÖV-Angebot deutlich stärker kürzen, nämlich auf insgesamt sieben Buslinien sowie auf der Strecke der S9, da gleich um einen Drittel, und so 900'000 Franken pro Jahr einsparen. Ihr Argument: Die Linien seien schwach frequentiert und würden einen Kostendeckungsgrad von weniger als 30 Prozent aufweisen.

    Gegen diesen aus der Schublade geholten Sparvorschlag, den der Landrat bereits 2012 versenkt hatte, hatte sich auch nun heftiger Widerstand gebildet. Die vorberatende Bau- und Planungskommission nahm deshalb Anpassungen vor. Im Laufental sowie zwischen Dornach und Muttenz wird daher gänzlich auf eine Reduktion verzichtet.

    Nicht-Eintreten abgelehnt

    Die Ratslinke wollte in der Debatte erst gar nicht auf die Vorlage eintreten. Dieses Vorgehen wurde jedoch nur von der Fraktion der Grünliberalen und den Grünen-Unabhängigen mitgetragen. Der Landrat lehnte den Antrag der SP mit 45 Nein- gegen 38 Ja-Stimmen knapp ab.

    Einig waren sich die Parteien indes, dass der Vorschlag der Regierung "inspirationslos" sei, wie die SVP monierte. Die FDP verlangte von der Bau- und Umweltschutzdirektion endlich zukunftsfähige Lösungen.

    Bemängelt wurde ebenso, dass für nur ein Jahr noch am aktuellen Leistungsauftrag geschraubt wird; dies sei ein "Gemurkse". Die SP kritisierte ferner, dass der Kanton laufend abgeschlossene Verträge abändere.

    Spardruck bleibt

    Die Befürworter des Kompromissvorschlages der Kommission argumentierten mit der schlechte Auslastung der betroffenen Linien. Mit dem Gegenvorschlag könne auch ein Signal gesetzt werden, wo in Zukunft beim Sparen angesetzt werden soll.

    Künftig werde der Kanton nicht um weitere Sparmassnahmen beim ÖV herumkommen, warnte Regierungsrätin Sabine Pegoraro. Knapp 100 Millionen Franken gebe der Kanton derzeit für den ÖV aus. Jedes Ticket werde zu 60 Prozent subventioniert. Linien mit einen Kostendeckungsgrad unter 20 Prozent müssten daher aus dem Leistungsauftrag "eliminiert" werden.

    An den Spar-Zielen im ÖV-Bereich wollen Kommission und Landrat indes festhalten. Deshalb wurde die Bau- und Umweltschutzdirektion mit dem Beschluss beauftragt, im nächsten generellen Leistungsauftrags für die Jahre 2018 bis 2021 Einsparungen umsetzen.

    Kooperativeres Vorgehen verlangt

    Dazu sei jedoch ein frühzeitiger konstruktiver Austausch nötig, mahnten Parlamentarier. Kostenoptimierungen sollten zusammen mit den Transportunternehmen und den Gemeinden angestrebt werden.

    Zusätzlich soll ab 2018 auch die Ertragsseite verbessert werden, etwa mit der Erhöhung des U-Abo-Tarifs sowie der Wiedereinführung des Nachtzuschlags.

    Diesen Teil des Landratsbeschlusses kritisierte die Ratslinke. Einen SP-Antrag, den entsprechenden Abschnitt zu ändern, lehnte der Rat mit 45 gegen 38 Stimmen bei 1 Enthaltung aber ab.

    Quelle: bluewin.ch

  • Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Volksbegehren «Ja zum U-Abo!» für rechtsgültig zu erklären. Er hat die entsprechende Vorlage verabschiedet.

    Die Initiative «Ja zum U-Abo!» ist mit 3884 gültigen Unterschriften zustande gekommen (Verfügung der Landeskanzlei, publiziert im Amtsblatt vom 12. November 2015). Das Begehren lautet wie folgt: «Um die Benützung des öffentlichen Verkehrs zu fördern, gewährt der Kanton Beiträge an Tarifverbund-Abonnemente.»

    > Landratsvorlage


    Quelle: bl.ch

  • Quelle: BZ Basel, 25.2.2016

  • Quelle: BZ Basel, 9.3.2016

  • Quelle: BZ Basel, 6.4.2016

  • Quelle: BZ Basel, 20.04.2016

  • Mag sein, dass das U-Abo im Verhältnis zu günstig ist.
    Sollte man diese Form abschaffen, rechne ich jedoch mit einer Zunahme an IV und dann würde es dem ÖV verm. schlechter gehen als jetzt. Für mich nicht gerade vorausschauendes Denken...


    Zum Bericht...
    Ich weiss ja nicht ob die Vergleiche sinnvoll sind, da ja nicht alle Verbunde gleich gross sind, rsp. gleiches Angebot anbieten.

    Einmal editiert, zuletzt von Dome (20. April 2016 um 10:01)

  • Richtig. Der ZVV bspw. ist einiges teurer. Aber er bietet halt auch viel mehr als der TNW. Letzterer hat etwa keine S-Bahn, die diesen Namen verdient.

    Zonen beim ZVV sind nichts als logisch, da es nicht viele Leute geben dürfte, welche täglich von Eglisau nach Bonstetten oder von Dietikon nach Hinwil fahren. Ausserdem käme dann bald einmal ein GA in Frage.

    Der TNW ist hingegen viel kleiner. Und da dürften Zonen - im Klartext eine massive Preiserhöhung - viel an Attraktivität kosten.

  • Quelle: BZ Basel, 20.04.2016

  • Der Kanton Solothurn lehnt die vom Baselbieter Landrat beschlossene Umstellung der drei letzten Kurspaare der S9 auf Busbetrieb ab.
    Damit bleibt vorerst alles wie bishe
    r.

    Die vom Baselbieter Parlament beschlossene Sparmassnahme, 2017 drei Spätkurse der S-Bahn S9 alias «Läufelfingerli» zu streichen, ist gestrichen:
    Der Kanton Solothurn als Mitbesteller lehnt die Teilumstellung auf Busbetrieb ab 21 Uhr aus wirtschaftlichen Gründen ab.
    Wegen dem Veto aus Solothurn bleibe das «Läufelfingerli«-Bahnangebot zwischen Sissach und Olten auch 2017 unverändert bestehen,
    teilten die beiden Kantone am Donnerstag gemeinsam mit.
    Der Baselbieter Landrat hatte beim Beschluss der Sparmassnahme am 25. Februar festgehalten, dass dafür eine Zustimmung von Solothurn nötig sei.

    Mit dem nächsten 8. Generellen ÖV-Leistungsauftrag ab 2018 will die Baselbieter Regierung die S9 ganz auf Busbetrieb umstellen.
    Solothurn hat sich zwar bereit erklärt, ein durchgehendes Busangebot Sissach-Läufelfingen-Olten als Ersatz gemeinsam zu prüfen,
    doch entschieden ist laut einem Sprecher der Baselbieter Baudirektion noch nichts.

    Vors Kantonsgericht

    Zunächst hatte Solothurn laut dem Sprecher die Teilumstellung schon 2017 akzeptiert, in der Folge aber hohe eigene Kosten festgestellt:
    Solothurn müsste 110'000 Franken drauflegen, hiess es mit Verweis auf Bus-Offerten für die Strecke Läufelfingen-Olten.
    Kurzfristig auf diesen Abschnitt zu verzichten sei für Solothurn «nicht zweckmässig».

    Die Baselbieter Regierung bedauert, mit dem S9-Status Quo erhoffte Einsparungen von 90'000 Franken nicht realisieren zu können.
    Ihre Vorlage zum laufenden 7. ÖV-Leistungsauftrag hatte Sparmassnahmen im Gesamtumfang von 0,9 Millionen Franken umfasst.
    Daran hatte schon der Landrat Abstriche gemacht.
    Mit dem Beibehalt der S9 im Jahr 2017 bleiben nun noch ein paar Bus-Einsparungen von 170'000 Franken übrig.

    Gegen die nächtliche Einstellung des «Läufelfingerli» 2017 hatte die Gemeinde Läufelfingen zudem den Rechtsweg beschritten:
    Sie reichte eine Klage gegen den Landratsbeschluss mit dieser Sparmassnahme ein.
    Der Fall ist am kommenden Mittwoch beim Kantonsgericht traktandiert, wobei der Kanton auf einen Rückzug durch die Gemeinde hofft.

    S9-Streichung vor zehn Jahren abgelehnt

    Obwohl die Verhandlung punkto S9 obsolet geworden ist, prüft die Gemeinde laut einem Sprecher nun, die Klage nicht zurückzuziehen.
    Ziel wäre dann ein Grundsatzentscheid über die Zulässigkeit einer vorzeitigen Änderung eines laufenden Leistungsauftrages;
    dazu komme der Formfehler der versäumten Vernehmlassung.

    Mit einem Antrag, das «Läufelfingerli» durch Busse zu ersetzen, war die Baselbieter Regierung vor zehn Jahren im Landrat gescheitert.
    Gegen die Einstellung der S9 hatten sich damals vor allem SP, Grüne und eine Mehrheit der SVP gewehrt.
    Grossen Widerstand hat es auch aus den betroffenen Gemeinden im Homburgertal gegeben.

    BaZ 23.06.2016

  • Obwohl die Verhandlung punkto S9 obsolet geworden ist, prüft die Gemeinde laut einem Sprecher nun, die Klage nicht zurückzuziehen.
    Ziel wäre dann ein Grundsatzentscheid über die Zulässigkeit einer vorzeitigen Änderung eines laufenden Leistungsauftrages;
    dazu komme der Formfehler der versäumten Vernehmlassung.


    Finde ich gut: Eine solche Frage muss definitiv geklärt werden, damit der Kanton endlich mal merkt, dass er mit uns Gemeinden (und mit seinen Mitarbeitern) nicht einfach wie mit einem unmündigen Kleinkind umgehen kann.

  • So, ..., die bz hat das in ihrem Artikel vom 22.07.2016 richtigt geahnt: Die Regierung BL hat in der Tat einen Gegenvorschlag zur U-Abo-Initaitive "gebastelt". Hier die heutige Medienmitteilung:

    Der Regierungsrat lehnt die Gesetzesinitiative «Ja zum U-Abo» ab und beantragt dem Landrat einen Gegenvorschlag. Dieser sieht vor, die U-Abo-Subvention auf Junioren-Abonnemente unverändert aufrechtzuerhalten.

    Die eingereichte Gesetzesinitiative «Ja zum U-Abo» verlangt, die Subvention von Tarifverbund-Abonnementen gesetzlich als Muss-Bestimmung zu verankern. Heute enthält das «Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs» nur eine Bestimmung, wonach der Kanton Basel-Landschaft Beiträge an Tarifverbund-Abonnemente gewähren kann.

    Die am 8. Juli 2015 vom Regierungsrat verabschiedete Finanzstrategie zur Erreichung eines nach­haltig ausgeglichenen Staatshaushalts enthält als wichtigste Massnahme im Bereich des öffent­lichen Verkehrs die Aufhebung der U-Abo-Subvention. Damit sollen Einsparungen in Höhe von 15,4 Mio. Franken pro Jahr erzielt werden.

    Bei Annahme der Gesetzesinitiative kann die Strategiemassnahme «Aufhebung U-Abo-Subvention» und damit die Entlastung von rund 15,4 Mio. Franken nicht umgesetzt werden. Es bliebe bei der Subventionierung nach dem Giesskannensystem. Sofern weiterhin eine Entlastung im öffentlichen Verkehr erzielt werden soll, hätte dies deutlich spürbare Verschlechterungen beim ÖV-Angebot zur Folge. Dies würde alle Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Verkehrs betreffen, nicht nur diejenigen mit einem U-Abo.

    Die Regierung schlägt dagegen vor, die Beiträge künftig auf Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre in Ausbildung zu beschränken. Bei Bedarf kann der Regierungsrat die Beiträge auf weitere Personen ausdehnen. Bei Annahme des regierungsrätlichen Gegenvorschlags beträgt die Entlastung des Staatshaushalts rund 11,6 Mio. Franken. Voraussetzung ist, dass der
    Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) dieser Lösung zustimmt.

    > Landratsvorlage

    Quelle: MM bl.ch

  • Quelle: BZ Basel, 21.09.2016

  • Quelle: BZ Basel, 14.12.2016

  • Quelle: BZ Basel, 20.12.2016