Quelle: bz (MZ) vom 24.02.2016
Baselbieter Sparpaket: Finanzstrategie 2016-2019 (u.a. U-Abo-Subvention und Senkung ÖV-Angebot)
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Der Kanton Basel-Landschaft spart beim ÖV: 2017 wird das Angebot von drei Buslinien im Oberbaselbiet und der Bahnlinie S9 gekürzt. Der Landrat stimmte am Donnerstag nach engagierter Debatte einem Sparvorschlag der Regierung zu, den die vorberatende Kommission abgeändert hatte.
Der Rat verabschiedete die Sparmassnahme in der Schlussabstimmung mit 47 Ja gegen 38 Nein-Stimmen. Neben Ratslinken lehnten die Grünliberalen, die Grünen-Unabhängigen sowie vereinzelte FDP- und SVP-Landräte die Vorlage ab.Mit der Anpassung des generellen Leistungsauftrags wird 2017 auf den Oberbaselbieter Buslinien 91, 92 und 93 der Betrieb am Wochenende ganz gestrichen. Bei der S9, dem "Läufelfingerli", sollen täglich die spätesten drei Kurspaare zwischen Sissach und Läufelfingen durch Busse ersetzt werden.
Milder als Regierung
Zusammen soll das zwischen 150'000 und 220'000 Franken einsparen. Dies sei jedoch nur eine grobe Schätzung, sagte der Präsident der Bau- und Planungskommission im Rat. Die betroffenen Linien haben einen Kostendeckungsgrad von unter 20 Prozent.Die Regierung wollte das ÖV-Angebot deutlich stärker kürzen, nämlich auf insgesamt sieben Buslinien sowie auf der Strecke der S9, da gleich um einen Drittel, und so 900'000 Franken pro Jahr einsparen. Ihr Argument: Die Linien seien schwach frequentiert und würden einen Kostendeckungsgrad von weniger als 30 Prozent aufweisen.
Gegen diesen aus der Schublade geholten Sparvorschlag, den der Landrat bereits 2012 versenkt hatte, hatte sich auch nun heftiger Widerstand gebildet. Die vorberatende Bau- und Planungskommission nahm deshalb Anpassungen vor. Im Laufental sowie zwischen Dornach und Muttenz wird daher gänzlich auf eine Reduktion verzichtet.
Nicht-Eintreten abgelehnt
Die Ratslinke wollte in der Debatte erst gar nicht auf die Vorlage eintreten. Dieses Vorgehen wurde jedoch nur von der Fraktion der Grünliberalen und den Grünen-Unabhängigen mitgetragen. Der Landrat lehnte den Antrag der SP mit 45 Nein- gegen 38 Ja-Stimmen knapp ab.Einig waren sich die Parteien indes, dass der Vorschlag der Regierung "inspirationslos" sei, wie die SVP monierte. Die FDP verlangte von der Bau- und Umweltschutzdirektion endlich zukunftsfähige Lösungen.
Bemängelt wurde ebenso, dass für nur ein Jahr noch am aktuellen Leistungsauftrag geschraubt wird; dies sei ein "Gemurkse". Die SP kritisierte ferner, dass der Kanton laufend abgeschlossene Verträge abändere.
Spardruck bleibt
Die Befürworter des Kompromissvorschlages der Kommission argumentierten mit der schlechte Auslastung der betroffenen Linien. Mit dem Gegenvorschlag könne auch ein Signal gesetzt werden, wo in Zukunft beim Sparen angesetzt werden soll.Künftig werde der Kanton nicht um weitere Sparmassnahmen beim ÖV herumkommen, warnte Regierungsrätin Sabine Pegoraro. Knapp 100 Millionen Franken gebe der Kanton derzeit für den ÖV aus. Jedes Ticket werde zu 60 Prozent subventioniert. Linien mit einen Kostendeckungsgrad unter 20 Prozent müssten daher aus dem Leistungsauftrag "eliminiert" werden.
An den Spar-Zielen im ÖV-Bereich wollen Kommission und Landrat indes festhalten. Deshalb wurde die Bau- und Umweltschutzdirektion mit dem Beschluss beauftragt, im nächsten generellen Leistungsauftrags für die Jahre 2018 bis 2021 Einsparungen umsetzen.
Kooperativeres Vorgehen verlangt
Dazu sei jedoch ein frühzeitiger konstruktiver Austausch nötig, mahnten Parlamentarier. Kostenoptimierungen sollten zusammen mit den Transportunternehmen und den Gemeinden angestrebt werden.Zusätzlich soll ab 2018 auch die Ertragsseite verbessert werden, etwa mit der Erhöhung des U-Abo-Tarifs sowie der Wiedereinführung des Nachtzuschlags.
Diesen Teil des Landratsbeschlusses kritisierte die Ratslinke. Einen SP-Antrag, den entsprechenden Abschnitt zu ändern, lehnte der Rat mit 45 gegen 38 Stimmen bei 1 Enthaltung aber ab.
Quelle: bluewin.ch
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Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Volksbegehren «Ja zum U-Abo!» für rechtsgültig zu erklären. Er hat die entsprechende Vorlage verabschiedet.
Die Initiative «Ja zum U-Abo!» ist mit 3884 gültigen Unterschriften zustande gekommen (Verfügung der Landeskanzlei, publiziert im Amtsblatt vom 12. November 2015). Das Begehren lautet wie folgt: «Um die Benützung des öffentlichen Verkehrs zu fördern, gewährt der Kanton Beiträge an Tarifverbund-Abonnemente.»
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Streichungen im öV: Baselbieter Gemeinden drohen mit Verfassungsklage
Der Baselbieter Landrat beschliesst, öV-Kurse zu streichen. Nun wehren sich betroffene Gemeinden.
Der Aufstand der Vertreter des Oberbaselbiets blieb bei der Landratsdebatte um die Ausdünnung im öffentlichen Verkehr aus. Die Fraktionstreue war gross, weswegen einmal mehr der Graben zwischen den politischen Polen deutlich wurde. Mit 47 zu 38 Stimmen brachte der Block aus SVP, FDP und CVP/BDP die Änderung des 7. Generellen Leistungsauftrags (GLA) im öV durch. Dagegen waren SP, Grüne, EVP, GLP und Grüne-Unabhängige. Somit werden für das letzte Jahr des von 2014 bis 2017 laufenden GLA noch Angebotskürzungen vorgenommen, obwohl bereits die Verhandlungen zum 8. GLA (2018–2021) kurz bevorstehen. Der Landrat stützte dabei den Vorschlag der Bau- und Planungskommission (BPK) und nicht jenen der Regierung.
Forter: «Es gab keine Anhörung»
Somit werden ab 2017 die Oberbaselbieter Buslinien 91, 92 und 93 an den Wochenenden ihren Betrieb komplett einstellen. Und beim Läufelfingerli (S9) fallen täglich die letzten drei Kurspaare nach 20 Uhr weg. Sie sollen zwischen Sissach und Läufelfingen durch Busse ersetzt werden. Voraussichtlich kann der Kanton dadurch zwischen 150 000 und 220 000 Franken pro Jahr sparen. Weitere 700 000 Franken soll die Regierung dann im 8. GLA einsparen. Auch beauftragt der Landrat mit dem gestrigen Entscheid den Kanton, ab 2018 die Erhöhung des U-Abo-Tarifs und die Wiedereinführung des Nachtzuschlags «anzustreben».Einen Strohhalm gibt es aber noch, an den sich die betroffenen Gemeinden der Bezirke Waldenburg und Sissach klammern. In einem Brief, der der bz vorliegt, wandten sich zwölf Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten noch vor der gestrigen Sitzung an die Landräte, mit der Bitte, gar nicht erst auf die Vorlage einzutreten. Da aber ein entsprechender Antrag der SP mit 45 zu 38 Stimmen abgelehnt wurde, werden sie nun aktiv.
«Das gewählte Vorgehen ist ungesetzlich», steht im Schreiben. Die Baselbieter Verfassung verlange, «dass bei der Vorbereitung von Erlassen und Beschlüssen des Landrats und des Regierungsrats die betroffenen Gemeinden rechtzeitig anzuhören sind». Zudem sei im Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs festgehalten, «dass jede Beschlussfassung zu einem Generellen Leistungsauftrag eine vorgängige Vernehmlassung bei den Gemeinden voraussetzt». Dies habe nicht stattgefunden. Die Konsequenz: «Wir behalten uns eine Verfassungsklage vor.»
Den Lead hat Läufelfingens Gemeindepräsident Dieter Forter (FDP). Auf Anfrage macht er deutlich, dass die Drohung ernstzunehmen sei: «Der Gemeinderat hat eigentlich schon vorgängig entschieden, im Falle eines entsprechenden Landratsentscheids die Klage vorzubereiten.» Es fehlten lediglich noch ein paar Abklärungen beim Anwalt. Forter zeigt sich zuversichtlich und hält nochmals fest: «Es gab keine Anhörung für die Änderung des 7. GLA.»
Pegoraro: «Es gab Anhörungen»
Von der bz darauf angesprochen, hält die zuständige Regierungsrätin Sabine Pegoraro dagegen: «Wir haben die Gemeinden sogar zu zwei Anhörungen eingeladen.» Diese hätten am 19. und am 26. November 2015 stattgefunden und die anwesenden Gemeindevertreter hätten sich ausführlich einbringen können. «Damit wurden wir der Anforderung einer Anhörung mehr als gerecht», sagt Pegoraro. Und: Auch Dieter Forter sei eingeladen worden. Ob aber sogar eine Vernehmlassung nötig gewesen wäre, konnte Pegoraro am Donnerstag nicht mehr abklären.Dies ist allerdings fraglich, wie der Blick in den genauen Wortlaut des Gesetzes zeigt. Anders als im Brief der Gemeinden heisst es da nämlich, dass der Landrat «nach Vernehmlassung bei den Gemeinden einen Generellen Leistungsauftrag beschliesst». Die Frage ist nun, ob damit auch die Änderung eines GLA gemeint ist oder nur ein jeweils neuer. Hört man, was für kämpferische Töne Forter anschlägt, ist der Gang vors Gericht allerdings programmiert: «Ich werde nie aufgeben. Es geht um zu viel.»
Mitunterzeichnet hat den Brief auch Landrätin Andrea Kaufmann (FDP). Die Gemeindepräsidentin von Waldenburg stimmte dementsprechend gegen die öV-Ausdünnung, stand bei den bürgerlichen Vertretern des Oberbaselbiets im Parlament aber alleine da. Nur noch die Laufentaler Georges Thüring (SVP, Grellingen) und Jacqueline Wunderer (SVP, Röschenz) taten es ihr gleich. Kaufmanns Reaktion: «Es ist nicht einfach, gegen die eigene Fraktion zu stimmen. Aber man muss auch so selbstbewusst sein können und die Meinung des Bezirkes vertreten, der einen gewählt hat.»
Quelle: BZ Basel, 25.2.2016
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Bürgerbus soll Lücke im öffentlichen Verkehr stopfen
In Bennwil sollen die Buskurse am Wochenende weggespart werden. Die Gemeinde möchte nun eine eigene Buslinie einführen - die Kantonsregierung reagiert positiv auf die Pläne.
Nun kommt Bewegung in die Diskussion um den öffentlichen Verkehr (öV) im Baselbiet: In Bennwil denkt man über einen Bürgerbus nach. Der Sparbeschluss des Landrats, die Buslinie 92 am Wochenende zu streichen, brachte den Gemeinderat auf die alte Idee einer eigenen Buslinie.
Bereits der frühere Gemeindepräsident Erich Geiser hatte beim damaligen Regierungsrat Adrian Ballmer interveniert, ob man nicht die Konzession für die Buslinie zugunsten einer Gemeindelösung aufheben könnte. Und als jetzt das Spardiktat aus Liestal kam, schrieb die Gemeindepräsidentin Verena Scherrer mit dem gleichen Ansinnen der Regierungsrätin Sabine Pegoraro. Ergebnis: Beim Kanton hat man ein offenes Ohr und zeigt sich bereit, einen Bürgerbus als innovative Lösung «vertieft zu prüfen».
Klassische lokale Selbsthilfe
Bürgerbusse werden in Deutschland seit den 80er-Jahren als Selbsthilfe von Bürgern betrieben. Organisatorisch gibt es dafür unterschiedliche Modelle. Allen gemeinsam ist: Die Gestaltung des Fahrplans, die Routen und die Haltstellen werden von unten her geplant und den Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung angepasst.Diesen Wunsch hegt auch Bennwil. Unzufrieden ist man schon lange. Das 650-Seelen-Dorf liegt auf der Höhe zwischen dem Diegter- und dem Waldenburgertal. Der Bus der Linie 92 verbindet Bennwil – werktags mit 19 Kursen – mit der Station Hölstein der Waldenburgerbahn. Dort müssen die Schüler in die Bahn umsteigen, um nach Oberdorf in die Schule zu gelangen. Die Gemeinde erreichte zwar zu Beginn des Jahrzehnts, dass einige Kurse statt nach Hölstein direkt nach Oberdorf fuhren. Doch bewährte sich dies nicht; heute machen die Schüler wieder den Umweg über Hölstein.
Ursprünglich habe der Kanton unter der Woche täglich sechs, am Samstag drei und am Sonntag einen Kurs streichen wollen, berichtet Gemeindepräsidentin Verena Scherrer. Dann stellte sich heraus, dass dies zu keinen namhaften Einsparungen führt und so habe der Kanton – anstatt den Fahrplan allgemein auszudünnen – die Wochenendkurse vollständig gestrichen. «Wir haben hier ein tolles Wandergebiet, das auch am Wochenende erreichbar sein muss», ist Scherrer überzeugt. «Und wenn wir selbst fahren, können wir auch mal eine Wandergruppe in Diegten abholen.» Noch sei eine Umsetzung in weiter Ferne, betont Scherrer. Positiv sei erst einmal, dass man in Liestal den Gedanken aufgenommen habe.
Suche nach dem Nutzen für alle
Dort sieht man sich, wenn’s konkret werden soll, unter Zeitdruck: «Wir prüfen vertieft, ob wir einen Probebetrieb für eine neue Bennwiler Lösung in den 8. Leistungsauftrag aufnehmen können», erklärt öV-Planer Dominic Wyler. Und dieser Leistungsauftrag geht im Mai in die Vernehmlassung.Wyler hat sich deshalb im Kanton Bern, wo mehrere Bürgerbuslinien von Gemeinden betreiben werden, informiert. Ein entscheidender Punkt wird die Finanzierung sein. «Im Kanton Bern bezahlen die Gemeinden mit an den öV, im Baselbiet ist dies seit 2010 nicht mehr der Fall», weist Wyler auf einen Unterschied hin. Man müsste ein Finanzierungsmodell für Baselbieter Bürgerbusse entwickeln. Klar ist: «Wünsche von Gemeinden, die über den vom Landrat beschlossenen Leistungsauftrag hinausgehen, werden von den Gemeinden finanziert, steht im Gesetz.»
Weiter müsste man die Anforderungen für den Erhalt einer Bundeskonzession klären. Dies entscheidet unter anderem, ob man in einem Bürgerbus auch Stehplätze anbieten darf. Nicht zuletzt stellt sich die Frage, ob und wie man eine solche Buslinie ins U-Abo einbinden könnte: Oft sind Bürgerbusse Insellösungen, in denen nur die eigenen Billette verkauft und anerkannt werden. Das Baselbieter öV-Gesetz schreibt aber vor, dass alle vom Kanton abgegoltenen öV-Linien einem Tarifverbund angeschlossen sein müssen.
Bei der BLT ist man über die laufenden Diskussionen und Abklärungen informiert und erachtet den Bürgerbus Bennwil als «einen möglichen Ansatz» für den 8. Leistungsauftrag.
In Bennwil ist sich Gemeindepräsidentin Scherrer bewusst, dass viele Fragen noch offen sind. «Wichtig ist aber: Es bewegt sich etwas. Schliesslich suchen wir eine Lösung, die für uns Sinn macht und dem Kanton trotzdem die erwünschte Einsparung bringt.»
Quelle: BZ Basel, 9.3.2016
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Läufelfingerli: Bus ersetzt ab 2017 abends die S-Bahn
Ab 2017 verkehren auf der Linie S9 abends keine Züge mehr. Dafür wird die Verbindung zwischen Sissach und Olten mit dem Bus gewährleistet. Mit der Umstellung von Bahn auf Bus kann Baselland sparen – Solothurn hingegen nicht.
Auf der Linie S 9 zwischen Sissach und Olten, dem Läufelfingerli, verkehren 2017 abends ab 21 Uhr keine Züge mehr. Dies hat der Landrat am 25. Februar beschlossen. Grund sind die Sparbemühungen des Kantons. Unklar war zunächst, wie das Ersatzangebot im Homburgertal aussehen soll. Mittlerweile haben sich die Kantone Baselland und Solothurn im Grundsatz geeinigt: Anstelle der drei wegfallenden Kurspaare auf der Schiene sollen Busse die Verbindung zwischen Sissach und Olten aufrechterhalten. Dies geben die öV-Planer der Kantone auf Anfrage der bz bekannt.
Umsteigen in Läufelfingen
Allerdings wird der Fahrgast umsteigen müssen, wenn er über die Kantonsgrenze fährt. Dies sowohl aus konzessions- als auch fahrplantechnischen Gründen, wie Dominic Wyler, öV-Planer in der Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion festhält. So sollen zu den Abendstunden zwischen Sissach und Läufelfingen Busse der BLT zirkulieren. Von der anderen Seite des Hauensteins ist geplant, die Buslinie 506 (Olten–Wisen) des Busbetriebes Olten–Gösgen–Gäu nach Läufelfingen weiterzuziehen.Die Abendfahrt von Olten nach Läufelfingen wird im Bus künftig zwölf Minuten länger dauern als heute im Zug; von Sissach nach Läufelfingen sind es fünf Minuten. Umgekehrt werden gewisse Verbindungen sogar schneller: So spart der öV-Nutzer zwischen Basel und Läufelfingen fünf Minuten – dank einer Schnellzugverbindung zwischen Basel und Sissach sowie kürzerer Umsteigezeiten am Bahnhof Sissach.
Mit der Vereinbarung kann der Kanton Baselland auf der Läufelfingerli-Linie unter dem Strich Geld sparen. Der Busersatz zwischen Sissach und Läufelfingen war in der landrätlichen Sparvorlage bereits eingerechnet. Noch unklar ist hingegen, wie teuer das zusätzliche Busangebot zwischen Wisen und Läufelfingen den Kanton Solothurn zu stehen kommt. Bei den Transportunternehmen sind Offerten verlangt worden; Angebote liegen noch keine vor. Im Gegensatz zu Baselland dürfte für Solothurn durch die Umstellung von Bahn auf Bus kein Spareffekt resultieren, sagt Ludwig Dünbier, Abteilungsleiter Öffentlicher Verkehr im Solothurner Bau- und Justizdepartement. Das ist nicht ohne Brisanz: Stellt sich heraus, dass für Solothurn Mehrkosten resultieren, dann hat Baselland auf Kosten des Partners gespart.
Diesen Plänen einen Strich durch die Rechnung machen könnte noch die Verfassungsklage der Gemeinde Läufelfingen: Diese moniert, bei der Erarbeitung der Sparvorlage vom Kanton nicht angehört worden zu sein. Wird die Klage gutgeheissen, so ist der Beschluss zur Kürzung der drei Zugspaare infrage gestellt, wie Dominic Wyler einräumt. Spätestens am 9. August, der Eingabefrist des Bundes für den Fahrplan 2017, muss der Gerichtsbeschluss vorliegen.
Quelle: BZ Basel, 6.4.2016
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Pegoraro zu ÖV-Reform: «Das U-Abo ist ein Auslaufmodell»
Der öffentliche Verkehr in der Region steht vor der grössten Reform seit Einführung des Umweltschutzabonnements im Jahr 1984: Eine Einführung von Zonen für den Tarifverbund Nordwestschweiz ist bei den beteiligten Kantonen wieder ein Thema - die Nutzung des öV wird damit wohl auch teurer werden.
Hinter den Kulissen arbeiten die Kantone Basel-Stadt, Baselland, Aargau, Solothurn und Jura an einer «Bestellerstrategie» für den Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW). Wie diese aussehen wird, ist noch unklar. Der federführende Kanton Baselland stellt für Sommer Ergebnisse in Aussicht. Alles deutet aber auf höhere Preise im regionalen öV ein.
Die Bestellerstrategie sei kein Sparprogramm, betont die Baselbieter öV-Beauftragte Eva Juhasz. Schliesslich seien die finanziellen Voraussetzungen der Kantone unterschiedlich. Dennoch sei es ein Ziel, den Kostendeckungsgrad zu verbessern. Der Hebel wird auf zwei Seiten angesetzt: Einerseits werden die beteiligten Transportunternehmen (SBB, BVB, BLT, Postauto und Autobus AG Liestal) aufgefordert, ihre Kosten zu senken. Das kann geschehen, indem etwa Buslinien verknüpft, Standzeiten verkürzt oder Tramtrassees vom Autoverkehr entkoppelt werden. Anderseits würde der Kostendeckungsgrad mit höheren Preisen verbessert. «Allfällige Erhöhungen sollen aber in verträglichem Ausmass ausfallen», versichert Juhasz.Das günstigste Abo der Schweiz
«Das U-Abo ist in seiner heutigen Ausgestaltung ein Auslaufmodell, unsere öV-Finanzierung ist antiquiert», kommentiert die Baselbieter Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP). Das U-Abo des TNW war das erste Verbundabo in der Schweiz und ist noch immer das mit Abstand günstigste. Zu günstig, finden viele – zumal das Einheitsabo, das eine beliebige Anzahl Fahrten auf dem gesamten TNW-Streckennetz zulässt, dem Prinzip der Kostenwahrheit widerspricht. Diese zumindest besser abbilden würde die Einführung von Zonen im Tarifverbund. «Das ist im Rahmen der Diskussionen über die Bestellerstrategie sicher ein Thema», sagt Pegoraro.Mit dieser Aussage vollzieht sie eine 180-Grad-Wende: Noch Ende 2012, als der TNW die Forderung aus Basel zur Einführung eines Mehrzonenmodells abgelehnt hatte, sagte Pegoraro: «Das U-Abo ist dank seines einfachen Prinzips ein Erfolgsmodell.» Just dieses «einfache Modell», das für alle Nutzer gleich hohe Kosten bringt– egal, ob sie nur innerhalb der Stadt unterwegs sind oder täglich von Laufen nach Liestal pendeln –, ist Pegoraro nun ein Dorn im Auge.
Ein Auslaufmodell ist das U-Abo für die Regierungsrätin auch deshalb, weil im TNW als einzigem Schweizer Verbund die Abos subventioniert werden. Baselland steckt fast 100 Millionen Franken pro Jahr in den öV, davon sind 27 Prozent Abgeltungen an die Transportunternehmen, 40 Prozent direkte Abo-Subventionen. Die Baselbieter Regierung kündigte im vergangenen Juli an, die Subvention von 25 Franken pro Monats-U-Abo zu streichen. Damit könnte der Kanton 15,4 Millionen pro Jahr netto einsparen. Ein Jahres-U-Abo für Erwachsene würde demnach 1010 statt wie bisher 760 Franken kosten. Dagegen wehrt sich eine Volksinitiative aus dem rot-grünen Lager. Pegoraro könnte sich vorstellen, das im Rahmen der Bestellerstrategie ausgearbeitete Finanzierungsmodell der Initiative als Gegenvorschlag gegenüberzustellen, wie sie gegenüber der bz ausführt.
So viel zahlt man anderswo für ein ÖV-Abo
© bzBasler Kritik an Streichungs-Idee
Beim Stadtkanton hält man sich zumindest in der Frage der Zonierung auffallend zurück. Zur 2012 von Baudirektor Hans-Peter Wessels (SP) noch forsch formulierten Forderung gibts derzeit keine Aussage. Hingegen macht Wessels deutlich, dass Basel-Stadt von der Streichung der U-Abo-Subventionen nicht viel hält: Dadurch würde die Attraktivität des regionalen öV vermindert und die Stausituation auf den Strassen verschärft: «Basel-Stadt erwartet, dass Alternativen zur Streichung der U-Abo-Subvention aufgezeigt werden», sagt Wessels. Zumindest die Streichung der Subvention ist damit wohl vom Tisch: Einer solchen Änderung im TNW-Vertrag müssen jeweils sämtliche Bestellerkantone und Transportunternehmen zustimmen.Quelle: BZ Basel, 20.04.2016
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Dass die Pegoraro immer mal wieder ihre Meinung ändert, ist ja nicht wirklich etwas neues. Höchste Zeit zum Abtreten, meine Dame.
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Mag sein, dass das U-Abo im Verhältnis zu günstig ist.
Sollte man diese Form abschaffen, rechne ich jedoch mit einer Zunahme an IV und dann würde es dem ÖV verm. schlechter gehen als jetzt. Für mich nicht gerade vorausschauendes Denken...Zum Bericht...
Ich weiss ja nicht ob die Vergleiche sinnvoll sind, da ja nicht alle Verbunde gleich gross sind, rsp. gleiches Angebot anbieten. -
Richtig. Der ZVV bspw. ist einiges teurer. Aber er bietet halt auch viel mehr als der TNW. Letzterer hat etwa keine S-Bahn, die diesen Namen verdient.
Zonen beim ZVV sind nichts als logisch, da es nicht viele Leute geben dürfte, welche täglich von Eglisau nach Bonstetten oder von Dietikon nach Hinwil fahren. Ausserdem käme dann bald einmal ein GA in Frage.
Der TNW ist hingegen viel kleiner. Und da dürften Zonen - im Klartext eine massive Preiserhöhung - viel an Attraktivität kosten.
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Der U-Abo-Umbau bringt Pegoraro ins Abseits
Die beabsichtigte Subventions-Streichung für den Tarifverbund Nordwestschweiz provoziert Widerstand von allen Seiten. Sabine Pegoraros Kritik am U-Abo kommt bei regionalen Politikerinnen und Politiker nicht gut an - sogar ihr Rücktritt wird gefordert.
Da könnte die Baselbieter Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) mit ihrem Tesla voll in eine Mauer des Widerstands rasseln: Dass sie das U-Abo «zu günstig» findet, als «Auslaufmodell» bezeichnet und dass sie für die neue Bestellerstrategie der Kantone die Auftrennung des Tarifverbunds Nordwestschweiz (TNW) in mehrere Zonen favorisiert, kommt schlecht an.
«Wirtschaftlich schadet sich das Baselbiet damit selbst», meint Michael Wüthrich (GB). Der Präsident der Basler Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (Uvek) rechnet vor: «90 Prozent der TNW-Einnahmen stammen aus der Stadt und der Agglomeration. Dies sind alles Kunden, die im Alltag kurze Strecken fahren, also in einem Zonenmodell ein günstiges Abo kaufen können. Für jene, die aus dem Baselbiet zur Arbeit in die Stadt pendeln, wird’s dagegen teurer.» Finanziell profitieren würden also die Stadtbewohner. Trotzdem befürworte er als Städter das heutige U-Abo: «Sonst haben wir noch mehr Autopendler.»
Auch das liberale Uvek-Mitglied Heiner Vischer (LDP) betont: «Das U-Abo ist ein Riesenerfolg mit immer noch steigender Akzeptanz, da möchte ich nicht daran herumschrauben.» Dass die Baselbieter Regierung die Subventionen hinterfragt, kommentiert er: «Der öffentliche Verkehr ist nie selbsttragend. Da gibts nichts gratis. Und wenn man ihn verteuert, lässt die Lenkungswirkung nach.»
Bürgerliche: laue Unterstützung
«Das U Abo finde ich gut und es soll kein Auslaufmodell sein», betont Susanne Strub. Die SVP-Landrätin aus Häfelfingen ist Mitglied der Bau- und Planungskommission. Zwar findet sie es «ok, dass der Finanzierungsschlüssel zwischen Abo-Benützern, Kanton und Gemeinden überprüft wird.» Doch möchte sie im Gegenzug, dass man in den Oberbaselbieter Randregionen das öV-Angebot nicht ausdünnt – im Gegenteil: «Das U-Abo sollte gerade in unserer Region bis nach Olten gültig sein.»Unterstützung erfährt Pegoraro von ihrem Parteikollegen Rolf Richterich: «Es geht um Kostenwahrheit», erklärt der Laufner. Der Kostendeckungsgrad durch das U-Abo sei heute «erschreckend tief, es wird durch die Subventionen viel zu viel auf die Allgemeinheit abgewälzt». Für Einzelfahrten müsse man die Tickets schon heute nach Zonen lösen.
Richterich favorisiert ein Modell, das auch Pegoraro gestern an der Finanz-Pressekonferenz ins Spiel brachte: «Das Baselbiet hätte die ideale Grösse für ein schweizweites Pilotprojekt, nämlich dass man einfach einsteigt und fährt und am Monatsende die Rechnung für die effektiv gefahrene Strecke bekommt. Das wäre ein Gewinn an Fairness» Ein solches Modell wird derzeit in den Postautos im Wallis erprobt – allerdings nur für Besitzer von Smartphones.
U-Abo-Initiative sofort vors Volk
Auch der Liestaler Stadtpräsident Lukas Ott (Grüne) ist bereit, Subventionen zu diskutieren: «Da stellt sich immer die Frage, ob sie Fehlwirkungen auslösen.»Dies sei aber gerade beim U-Abo nicht der Fall: «Hier führen die Subventionen fadengerade zum Ziel und erfüllen die vorgesehene Lenkungsfunktion: Anreiz, auf den öV umzusteigen.» Als Präsident des Initiativkomitees «Ja zum U-Abo» fordert er, die im Herbst in kürzester Zeit zustande gekommene Initiative der Grünen, der SP, Jungparteien und Umweltverbänden müsse nun im September vors Volk. «Es braucht einen klaren Entscheid, bevor Pegoraro alles zertrümmert und irreversible Fakten schafft.» Einen Schritt weiter geht die grüne Parteipräsidentin Florence Brenzikofer: «Mit ihrem Angriff auf das beliebte Erfolgsmodell hat Pegoraro das Fass zum Überlaufen gebracht. Sie muss zurücktreten.»
Bisher erfolgreich verteidigt
Die Linke kann ihre Zuversicht auf noch nicht lange zurückliegende Erfolge stützen: Im März 2012 stimmte der Landrat einstimmig ohne Enthaltungen einer von Felix Keller (CVP) eingereichten dringlichen Resolution der Landratsfraktionen zu: «Für den Erhalt des Einheitspreises beim TNW-Abo.»Im gleichen Monat beauftragte auch der Solothurner Kantonsrat die Regierung «alles zu unternehmen, um die Zukunft des U-Abos des TNW ohne Zonierung mit dem Einheitspreis zu sichern».
Die Zonierung wurde dann aufgrund eines Berichts des Büros Rapp beerdigt. Dieser zeigte auf, dass der Netto-Mehrertrag durch eine Aufspaltung in Zonen nur 6,1 Millionen betragen würde, wie Pegoraro gestern selbst bekannt gab.
Der Bericht ist nicht publiziert worden. Er sei nicht mehr ganz aktuell, denn die Fragestellung sei heute anders, erklärt Daniel Hofer, Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt: «Es geht nicht mehr darum, welche zusätzliche Einnahmen mit einer Zonierung möglich sind, sondern wie der TNW das Finanzloch stopfen könnte, das durch die geplante Streichung der U-Abo-Subvention im Kanton Basel-Landschaft zu entstehen droht.»
Diese Absicht hegte 2014 auch die Aargauer Regierung. Doch auf Initiative einer Einzelperson kamen im Fricktal in kurzer Zeit 6546 Unterschriften unter eine Petition zustande, was den Grossen Rat überzeugte: Die Subventionen wurden nicht gestrichen.
Quelle: BZ Basel, 20.04.2016
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Der Kanton Solothurn lehnt die vom Baselbieter Landrat beschlossene Umstellung der drei letzten Kurspaare der S9 auf Busbetrieb ab.
Damit bleibt vorerst alles wie bisher.Die vom Baselbieter Parlament beschlossene Sparmassnahme, 2017 drei Spätkurse der S-Bahn S9 alias «Läufelfingerli» zu streichen, ist gestrichen:
Der Kanton Solothurn als Mitbesteller lehnt die Teilumstellung auf Busbetrieb ab 21 Uhr aus wirtschaftlichen Gründen ab.
Wegen dem Veto aus Solothurn bleibe das «Läufelfingerli«-Bahnangebot zwischen Sissach und Olten auch 2017 unverändert bestehen,
teilten die beiden Kantone am Donnerstag gemeinsam mit.
Der Baselbieter Landrat hatte beim Beschluss der Sparmassnahme am 25. Februar festgehalten, dass dafür eine Zustimmung von Solothurn nötig sei.Mit dem nächsten 8. Generellen ÖV-Leistungsauftrag ab 2018 will die Baselbieter Regierung die S9 ganz auf Busbetrieb umstellen.
Solothurn hat sich zwar bereit erklärt, ein durchgehendes Busangebot Sissach-Läufelfingen-Olten als Ersatz gemeinsam zu prüfen,
doch entschieden ist laut einem Sprecher der Baselbieter Baudirektion noch nichts.Vors Kantonsgericht
Zunächst hatte Solothurn laut dem Sprecher die Teilumstellung schon 2017 akzeptiert, in der Folge aber hohe eigene Kosten festgestellt:
Solothurn müsste 110'000 Franken drauflegen, hiess es mit Verweis auf Bus-Offerten für die Strecke Läufelfingen-Olten.
Kurzfristig auf diesen Abschnitt zu verzichten sei für Solothurn «nicht zweckmässig».Die Baselbieter Regierung bedauert, mit dem S9-Status Quo erhoffte Einsparungen von 90'000 Franken nicht realisieren zu können.
Ihre Vorlage zum laufenden 7. ÖV-Leistungsauftrag hatte Sparmassnahmen im Gesamtumfang von 0,9 Millionen Franken umfasst.
Daran hatte schon der Landrat Abstriche gemacht.
Mit dem Beibehalt der S9 im Jahr 2017 bleiben nun noch ein paar Bus-Einsparungen von 170'000 Franken übrig.Gegen die nächtliche Einstellung des «Läufelfingerli» 2017 hatte die Gemeinde Läufelfingen zudem den Rechtsweg beschritten:
Sie reichte eine Klage gegen den Landratsbeschluss mit dieser Sparmassnahme ein.
Der Fall ist am kommenden Mittwoch beim Kantonsgericht traktandiert, wobei der Kanton auf einen Rückzug durch die Gemeinde hofft.S9-Streichung vor zehn Jahren abgelehnt
Obwohl die Verhandlung punkto S9 obsolet geworden ist, prüft die Gemeinde laut einem Sprecher nun, die Klage nicht zurückzuziehen.
Ziel wäre dann ein Grundsatzentscheid über die Zulässigkeit einer vorzeitigen Änderung eines laufenden Leistungsauftrages;
dazu komme der Formfehler der versäumten Vernehmlassung.Mit einem Antrag, das «Läufelfingerli» durch Busse zu ersetzen, war die Baselbieter Regierung vor zehn Jahren im Landrat gescheitert.
Gegen die Einstellung der S9 hatten sich damals vor allem SP, Grüne und eine Mehrheit der SVP gewehrt.
Grossen Widerstand hat es auch aus den betroffenen Gemeinden im Homburgertal gegeben.BaZ 23.06.2016
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Obwohl die Verhandlung punkto S9 obsolet geworden ist, prüft die Gemeinde laut einem Sprecher nun, die Klage nicht zurückzuziehen.
Ziel wäre dann ein Grundsatzentscheid über die Zulässigkeit einer vorzeitigen Änderung eines laufenden Leistungsauftrages;
dazu komme der Formfehler der versäumten Vernehmlassung.
Finde ich gut: Eine solche Frage muss definitiv geklärt werden, damit der Kanton endlich mal merkt, dass er mit uns Gemeinden (und mit seinen Mitarbeitern) nicht einfach wie mit einem unmündigen Kleinkind umgehen kann. -
Ach so ... hab erst jetzt gesehen, dass es sich um einen alten Artikel vom 23.06.2016 handelt. Die Gemeinde Läufelfingen und der Kanton BL haben gestern bereits beim Kantonsgericht beantragt, die Verfassungsbschwerde als gegenstandslos abzuschreiben (siehe heutiger BaZ-Artikel.
Quelle: BaZ vom 28.06.2016
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Quelle: bz (MZ) vom 22.07.2016
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So, ..., die bz hat das in ihrem Artikel vom 22.07.2016 richtigt geahnt: Die Regierung BL hat in der Tat einen Gegenvorschlag zur U-Abo-Initaitive "gebastelt". Hier die heutige Medienmitteilung:
Der Regierungsrat lehnt die Gesetzesinitiative «Ja zum U-Abo» ab und beantragt dem Landrat einen Gegenvorschlag. Dieser sieht vor, die U-Abo-Subvention auf Junioren-Abonnemente unverändert aufrechtzuerhalten.
Die eingereichte Gesetzesinitiative «Ja zum U-Abo» verlangt, die Subvention von Tarifverbund-Abonnementen gesetzlich als Muss-Bestimmung zu verankern. Heute enthält das «Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs» nur eine Bestimmung, wonach der Kanton Basel-Landschaft Beiträge an Tarifverbund-Abonnemente gewähren kann.
Die am 8. Juli 2015 vom Regierungsrat verabschiedete Finanzstrategie zur Erreichung eines nachhaltig ausgeglichenen Staatshaushalts enthält als wichtigste Massnahme im Bereich des öffentlichen Verkehrs die Aufhebung der U-Abo-Subvention. Damit sollen Einsparungen in Höhe von 15,4 Mio. Franken pro Jahr erzielt werden.
Bei Annahme der Gesetzesinitiative kann die Strategiemassnahme «Aufhebung U-Abo-Subvention» und damit die Entlastung von rund 15,4 Mio. Franken nicht umgesetzt werden. Es bliebe bei der Subventionierung nach dem Giesskannensystem. Sofern weiterhin eine Entlastung im öffentlichen Verkehr erzielt werden soll, hätte dies deutlich spürbare Verschlechterungen beim ÖV-Angebot zur Folge. Dies würde alle Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Verkehrs betreffen, nicht nur diejenigen mit einem U-Abo.
Die Regierung schlägt dagegen vor, die Beiträge künftig auf Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre in Ausbildung zu beschränken. Bei Bedarf kann der Regierungsrat die Beiträge auf weitere Personen ausdehnen. Bei Annahme des regierungsrätlichen Gegenvorschlags beträgt die Entlastung des Staatshaushalts rund 11,6 Mio. Franken. Voraussetzung ist, dass der
Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) dieser Lösung zustimmt.Quelle: MM bl.ch
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Harsche Kritik am U-Abo-Gegenvorschlag
Auch Basel-Stadt ist empört über die Baselbieter «Zwischenlösung», die eine Streichung jeglicher Subventionen für Erwachsene vorsieht. Es wird befürchtet, dass durch diesen Vorschlag öV Benutzer auf die Strasse zurückflüchten.
Dass die Baselbieter Regierung für ihren Gegenvorschlag zur rot-grünen Gesetzesinitiative «Ja zum U-Abo» keine Jubelstürme ernten würde, dürfte ihr von Anfang an klar gewesen sein. In die harschen Reaktionen aus dem Lager des Initiativkomitees mischt sich aber auch eine regierungsrätliche Schelte aus dem Partnerkanton Basel-Stadt: «Wir bedauern, dass wir aus den Medien vom Gegenvorschlag der Basellandschaftlichen Regierung erfahren haben. Weder der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt noch das Bau- und Verkehrsdepartement wurden vorinformiert», ärgert sich der Basler Verkehrsminister Hans-Peter Wessels über den Baselbieter Vorstoss.
Auch inhaltlich kritisiert der mitten im Wahlkampf steckende Basler SP-Regierungsrat den Gegenvorschlag: «Die Streichung der U-Abo-Subventionen für Erwachsene droht zu einem erheblichen Mehrverkehr auf den Strassen und einer massiven Verschärfung der Stausituation in der Region zu führen.» Dem hält die Baselbieter Regierung entgegen, dass bei einer Annahme der Initiative die durch die Aufhebung der U-Abo-Subvention vorgesehene Sparmassnahme von 15,4 Millionen Franken nicht umsetzbar wäre. Die «Subventionierung nach dem Giesskannensystem» beim U-Abo bliebe unangetastet, was letztlich bedeutete, dass finanzielle Einsparungen nur über eine «deutlich spürbare» Angebotsverschlechterung für alle öV-Kunden erzielt werden könnten.
Subventionierung funktioniert
Mit demselben Argument setzt sich die Baselbieter Regierung für die Umstellung auf Busbetrieb bei der S-Bahn-Linie des «Läufelfingerli» (S 9) ein. In der Beantwortung einer Interpellation von Grünen-Präsidentin Florence Brenzikofer, die ebenfalls am Mittwoch publiziert wurde, betont die Regierung, dass die beschlossene Einsparung von mindestens 900 000 Franken jährlich beim kommenden 8. Generellen Leistungsauftrag (GLA) nur erreicht werden kann, wenn öV-Linien, die über das Grundangebot hinausgehen und keinen Kostendeckungsgrad von 25 bis 30 Prozent erreichen, nicht in den GLA 2018 bis 2021 aufgenommen werden. Dies würde auch das Läufelfingerli betreffen, bei dem die Regierung aber das angepeilte Sparvolumen über die Umstellung auf Busbetrieb mit eher besseren Verbindungen erreichen will.Die öV-Lobby betont indes den Nutzen der bisherigen Subventionsregelung: Laut Lukas Ott, Liestals grüner Stadtpräsident und Präsident des Initiativkomitees, stellen die Beiträge ans U-Abo nach wie vor «ein wichtiges Steuerungsinstrument des Kantons» beim Umstieg auf den öffentlichen Verkehr dar. «Ein Zurückfluten von öV-Benutzern auf die Strasse gilt es zu verhindern», fordert Ott und ergänzt: «Es bestehen nach wie vor keinerlei Hinweise, dass die bestehende Subventionierung des U-Abos ihre Lenkungswirkung verfehlen würde.» In der Vergangenheit hatte die Baselbieter Verkehrsdirektorin Sabine Pegoraro mehrmals argumentiert, dass das U-Abo den Umsteige-Effekt längst bewirkt habe und deshalb die Zeit gekommen sei, vom zu teuren Giesskannenprinzip wegzukommen. Mit der Beschränkung der Kantonssubvention auf Kinder und Jugendliche in Ausbildung bis 25 Jahren könnte Baselland seinen Staatshaushalt mit immerhin 11,6 Millionen Franken entlasten.
Nutzer gegeneinander ausgespielt
Dass es je so weit kommt, erscheint allerdings ziemlich unwahrscheinlich. Für Lukas Ott ist der Gegenvorschlag des Regierungsrates «eine untaugliche Antwort und kommt einer Lösungsverweigerung gleich». Darum werde es «immer wahrscheinlicher, dass die Antwort der Bevölkerung auf die Abbau-Pläne an der Urne erfolgen muss». Auch SP-Präsident Adil Koller schäumt und prophezeit dem regierungsrätlichen Versuch, die verschiedenen Nutzergruppen gegeneinander auszuspielen, Schiffbruch: «Der Regierungsrat versucht, die Jugendlichen zu kaufen. Das wird nicht funktionieren, weil die tiefen und mittleren Einkommen sowie die Rentnerinnen und Rentner weiterhin stark von der Kürzung betroffen sind.»Quelle: BZ Basel, 21.09.2016
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Widerstand gegen die Abbaupläne der Baselbieter Regierung beim U-Abo
Die Bau- und Planungskommission zerzaust den regierungsrätlichen Gegenvorschlag zur U-Abo-Initiative. Sogar Bürgerliche wollen bei den Subventionen weniger sparen als die Regierung.
«Ungerecht», «chancenlos», «eine Katastrophe»: Der Gegenvorschlag der Baselbieter Regierung zur Initiative «Ja zum U-Abo!» steht bei vielen Mitgliedern der landrätlichen Bau- und Planungskommission (BPK) nicht hoch im Kurs.
Schon seit mehr als sechs Wochen berät das Gremium den Gesetzesentwurf, den die Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) Ende September verabschiedet hat. Das ist ungewöhnlich lange – hat aber einen gewichtigen Grund: Wie Recherechen der bz zeigen, brütet die Kommission über einem neuen Gegenvorschlag, der weiter gehen soll als die Regierungsvariante. Er müsste also für die U-Abos höhere Subventionen vorsehen und diese auch konkret benennen, also ein «Preisschild» enthalten. Gegenwärtig steuert der Kanton zu jedem Monatsabonnement des Tarifverbunds Nordwestschweiz (TNW) 25 Franken bei. Der Regierungsrat schlägt vor, nur noch die Abos von Jugendlichen bis 25 Jahre, die sich in Ausbildung befinden, zu subventionieren – alle anderen Abos würden 25 Franken teurer.
Solch einen Aufschlag würden die Stimmbürger niemals akzeptieren, sagen sogar bürgerliche BPK-Mitglieder hinter vorgehaltener Hand. Sie fürchten, dass der Gegenvorschlag keine Chance hat gegen die von links-grünen Kreisen lancierte Initiative «Ja zum U-Abo!». Sie verlangt, dass die Subventionierung der Abonnemente gesetzlich bindend festhalten wird.
Der Regierungsrat gab im Juli vergangenen Jahres bekannt, die Beiträge ganz einsparen zu wollen; im Oktober 2015 wurde «Ja zum U-Abo!» eingereicht.
Alternativvorschlag Road Pricing
Zum Inhalt der Diskussionen in den Sitzungen der BPK will sich niemand äussern, mit Hinweis auf das Kommissionsgeheimnis. BPK-Präsident Hannes Schweizer (SP) bestätigt, dass Varianten zum Gegenvorschlag diskutiert würden, spruchreif sei aber noch nichts. Wie die bz weiss, sind auch bizarre Ideen im Umlauf, welche die Einheit der Materie auf einen harten Prüfstand stellen würden. So steht etwa der Vorschlag im Raum, Road Pricing einzuführen. Mit diesem müssten sowohl öV-Benutzer wie Autofahrer künftig tiefer ins Portemonnaie greifen – dann wäre, das war wohl die Absicht der Urheber, die Opfersymmetrie zwischen den beiden Mobilitätsformen wieder hergestellt.Die bürgerlichen BPK-Mitglieder halten sich mit ihrer Kritik am Gegenvorschlag zurück, stammt er doch aus der Küche «ihrer» Regierungsrätin und BUD-Direktorin Sabine Pegoraro (FDP). Kein Blatt vor den Mund nehmen aber die Vertreter von Rot-grün. «Ich lehne diesen unbrauchbaren Gegenvorschlag ab. Er spielt die Generationen gegeneinander aus. Das ist eines Regierungsrats nicht würdig», sagt SP-Landrat Jan Kirchmayr. Für seine Grüne Kommissionskollegin Lotti Stokar wäre jeglicher Abbau beim U-Abo «total daneben». Sie befürchtet, dass die öV-Benützer auf die Strasse zurückwechseln würden.
CVP-Vertreter Felix Keller sagt, er wisse um die Beliebtheit des U-Abos. «Doch solche Modelle, bei denen einfach pauschal ein Angebot subventioniert wird, sind überholt.» Es müsse jetzt darum gehen, neue, innovative Modelle zu finden. Den Umsteigeeffekt, wie ihn Stokar prognostiziert, fürchtet er nicht.
Falls das Stimmvolk eine Reduktion der U-Abo-Subventionen beschliesst, wartet auf die Regierung eine weitere Knacknuss. Für eine Anpassung der Beiträge braucht es einen einstimmigen Beschluss der TNW-Versammlung, welche die beiden Basel, Solothurn, Aargau und Jura sowie fünf Transportunternehmen umfasst. Ob die Versammlung Kürzungen einzelner Mitglieder portieren würde, ist zumindest fraglich.
Quelle: BZ Basel, 14.12.2016
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Nach dem Fahrplanwechsel: Lauwiler fühlen sich wie die «letzten Yetis im Niemandsland»
Fünf Baselbieter Dörfer sind nun an Wochenenden vom öV abgehängt – in Lauwil ist die Empörung gross. Die Bevölkerung fühlt sich vom Kanton stark vernachlässigt, und kann die Einsparungen in diesem Bereich nicht nachvollziehen.
Mit dem Fahrplanwechsel vom 11. Dezember sind fünf Baselbieter Dörfer ins öV-Steinzeitalter katapultiert worden: Bennwil, Lauwil, Liedertswil, Ramlinsburg und Lampenberg sind an Wochenenden bezüglich Angebot beim öffentlichen Verkehr tot, weil der Kanton die Busverbindungen in diese Dörfer gekappt hat. Sparpotenzial: 170 000 Franken pro Jahr. Das vergangene Wochenende war nun das erste, in dem das neue Regime voll spielte. Wie lebt es sich in einem Ort ohne öV? Wir hörten uns in Lauwil um.
Beispiel Marceline und Alfred Schmid, beide 61 Jahre alt, ohne Führerschein und in Basel berufstätig, sie als Musikbibliothekarin, er als Uni-Dozent. Und schon hier beginnt das Problem. Alfred Schmid: «Ich arbeite ab und zu am Samstag. Ich gehe nun den rund halbstündigen Weg nach Reigoldswil und zurück zu Fuss.» Das sei aber nicht das Hauptproblem – Schmids wandern etwa nach einem Theaterbesuch oder einem Vortrag schon bisher oft zu Fuss nach Hause, weil der letzte Bus um 19.30 Uhr nach Lauwil fährt. Gravierender sei, dass Bekannte ohne Auto, die nicht mehr so gut zu Fuss seien, übers Wochenende nicht mehr zu ihnen zu Besuch kommen könnten. Lauwil liegt 100 Meter höher als Reigoldswil; das nächste Taxi aus Liestal kostet gegen 80 Franken.
Erst der Anfang der «Tragödie»
Am schlimmsten sei aber etwas anderes, fügt Marceline Schmid an: «Die Streichung des Busangebots an Wochenenden ist erst der Anfang der Tragödie. Wirklich schockierend ist, dass die Regierung das Busangebot in einem Jahr aufs Minimum reduzieren will. Je nachdem, welche Kurse dann wegfallen, wird das zur Katastrophe für uns.» Tatsächlich will die Regierung beim nächsten Fahrplanwechsel Ende 2017 die drei Oberbaselbieter Buslinien 91, 92 und 93 auf das gesetzliche Minimalangebot von neun Kurspaaren pro Tag zusammenstreichen. Sparpotenzial: 430 000 Franken pro Jahr. Alfred Schmid meint dazu: «Wir haben das Gefühl, die Regierung hat unser Dorf aufgegeben.»Schmids zogen vor zwölf Jahren nach Lauwil, weil ihnen die Landschaft hier gut gefällt. Zuvor hätten sie das öV-Angebot abgecheckt. «Wir waren so naiv zu glauben, dass dieses so bleibt», sagt Marceline Schmid. Was mit zu ihrem Entscheid beitrug, war die gute Infrastruktur mit Laden, Beiz und Post; heute existiert nichts mehr davon. So lange sie gut zu Fuss seien, sähen sie ihre Zukunft in Lauwil, sagen die Schmids übereinstimmend. Danach sähen sie schwarz.
Beispiel Marianne Vogt, 72, ohne Führerschein, in Lauwil aufgewachsen und vor eineinhalb Jahrzehnten wieder hierher zurückgekommen. Vogt sagt zu ihrer Situation: «Wenn es keinen Bus hat, laufe ich noch nach Reigoldswil hinunter. Herauf aber kaum mehr, schon gar nicht mit Einkäufen.» Sie sei noch oft unterwegs, auch an Wochenenden, und fühle sich jetzt eingeschränkt in ihrer Lebensqualität. Vogt: «Ich habe eine Wut auf die Regierung. Es ist arrogant von ihr, uns als Bürger zweiter Klasse zu behandeln, obwohl wir auch Steuern zahlen.»
Es gehe doch nicht, den Strassenbau zu vergolden und dann beim öV so einschneidend zu sparen. Vogt hat schon daran gedacht, aus Lauwil wegzuziehen. Aber ein Hausverkauf sei jetzt mit eingeschränkten Busverbindungen schwierig.
Versuch mit Privat-Chauffeuren
Beispiel Thomas Mosimann, 65, Vizegemeindepräsident, Autobesitzer und regelmässiger Busbenutzer. Der emeritierte Geografie-Professor, der vor zehn Jahren mit seiner Frau nach Lauwil zog, bemängelt vor allem die Konsequenzen für das Dorf als Ganzes. Personen ohne Auto seien für die Befriedigung «elementarster Lebensbedürfnisse» wie Arztbesuche, Einkäufe oder Teilnahme am sozialen Leben auf andere angewiesen; ältere Leute von auswärts könnten ohne Auto am Wochenende nicht mehr nach Lauwil kommen; und Eltern würden noch mehr Taxi-Dienst für ihre Kinder leisten.Dazu komme: «Wir haben ein echtes Problem mit Veranstaltungen an Wochenenden, die wichtig sind fürs Dorfleben. Die Organisatoren müssen jetzt teure Shuttle-Busse organisieren.» Das Dorf verliere deshalb an Attraktivität. Und Mosimann weiter: «Die Leute sind zutiefst enttäuscht vom Kanton. Er behandelt uns beim öV wie die letzten Yetis im Niemandsland.» Er wirft der Regierung vor, dass sie sich nie neue Konzepte zur Erschliessung von kleinen Gemeinden überlegt habe und jetzt auch noch erwarte, dass diese eigene Lösungen bezahlten.
Der Lauwiler Gemeinderat habe wenig Spielraum. Dank der Solidarität der Dorfbevölkerung habe er aber für eine Testphase einen Fahrdienst organisieren können, so Mosimann. Dieser funktioniert so, dass ehrenamtliche Autofahrer jeden Samstag zu drei fixen Zeiten nach Voranmeldung Einwohner nach Reigoldswil respektive zurück fahren.
Quelle: BZ Basel, 20.12.2016
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