Da kann ich nur sagen: Wer soviel für eine Dampffahrt bezahlt, ist selber schuld. Das kann man auch günstiger haben. Solche Dampfzüge fahren ja an vielen SBB Festen, wo man dann für viel weniger Geld zu so einer Fahrt kommt. Ob die Leute das Geld zurückverlangen können hängt davon ab, was in den Teilnahmebedingungen stand. Normalerweise stehen da so Sätze wie: Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung im Fall eines Lokdefektes oder ähnlichem...
Die Wucherpreise werden nicht aus Spass an der Freud verlangt, sondern weil es die Kostenstruktur der SBB nicht anders ermöglicht.
Bei den diversen Museumsbahnen arbeiten Lok- und Zugspersonal ehrenamtlich. Bei der SBB machen sie's als normale Angestellte der Bahn und werden mit vollem Lohn bezahlt. Darum können ehrenamtlich organisierte Museumsbahnen/Vereine Dampfzüge zu viel geringeren Kosten anbieten. Die SBB hingegen muss ihre hohen Kosten decken können und die Preise so kalkulieren, dass eine schwarze Null dabei herauskommt.
Der bezahlte Preis ist m. M. sekundär, entscheidend ist, dass der Betreiber so mit dem Kunden umgeht, dass er wiederkommt. Und dazu gehört auch, dass man dem Kunden entgegenkommt und nicht star auf Geschäftsbedingungen besteht a la "Nach Paragraph xy hast Du keinen Anspruch auf Entschädigung", oder "bist halt selber schuld, wenn du soviel bezahlst". Ersteres würde rechtlich zwar wahrscheinlich stimmen, aber der Kunde kommt so kaum wieder. Und SBB Historic braucht Kunden um weiterhin solche Fahrten anbieten und finanzieren zu können.
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Das Geld einfach zu behalten ohne die entsprechende Leistung erbracht zu haben ist kundenunfreundlich und schlicht dreist.
Die Leistung wurde erbracht, der Dampfzug fuhr die komplette Strecke. Die Fahrgäste sind ja nicht ausgestiegen, weil der Zug ausfiel, sondern weil sie ansonsten in Erstfeld keine Anschlüsse mehr gehabt hätten.
Abgesehen davon habe ich von Fällen gehört, welche bis Erstfeld durchgefahren sind und dort immer noch Anschluss an Züge gehabt haben. Da sind die Infos aus den Medien mit Vorsicht zu geniessen. Und wir wissen wir nicht, wie die SBB sich gegenüber den anderen Fahrgästen verhalten hat. Dass entsprechende Entschädigungen nicht kommuniziert wurden, heisst ja nicht, dass es keine gegeben hat, mit den Beschwerdeführern werden gem. Aussagen von Uri Tourismus Lösungen gesucht.
Und: Geld zurückgeben setzt voraus, dass der Veranstalter dies auch kann.
In den meisten Fällen ist das bezahlte Geld bereits für die Deckung der Kosten verwendet worden; aus welchen Mitteln soll nun eine entsprechende Entschädigung bezahlt werden? Diese Frage muss der Verantstalter zuerst intern beantworten (Reiseversicherung?), das braucht seine Zeit und bis dahin kann der Veranstalter ja schlecht entsprechende Versprechen in den Medien kommunizieren, die er vielleicht nicht einhalten kann.
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Und zudem: Ab Erstfeld einen Extrazug nach LU-BE-BS-ZH (z.B. in dieser Reihenfolge) einzusetzen, einen Personenwagen an entsprechende Güterzüge anzuhängen oder Busse ab Erstfeld aufzubieten wäre wohl schon möglich gewesen - wenn man gewollt hätte...
So einfach ist es leider nicht; bzw. die Vorlaufzeit von wenigen Stunden nach der Erkenntnis des Anschlussbruches sehr kurz.
Die wenigsten Busbetreiber können innert Stundenfrist auf der Stelle sofort mehrere Busse aufbieten; auch die SBB hat nur sehr beschränkt Reservezüge samt Personal, welche dafür eingesetzt werden könnten, entsprechende Züge müssten zudem an den Gotthard überführt werden und auch Güterzüge haben einen Fahrplan (und Kunden, die auf die Wagen warten).
Da war der kurzfristig veranlasste Extrahalt des IR mit grosser Wahrscheinlichkeit unter lauter schlechten Ersatzlösungen wohl die Beste.
Man kann der SBB Fehler bei der Abwicklung der Dampffahrt unterstellen. Aber die Unterstellung des fehlenden Willens finde ich haltlos.