ÖV 2.0: Anpassung Angebotsdekret für mehr Spielraum bei den regionalen Bedürfnissen

  • Motion der FDP-Fraktion

    Die Diskussionen rund um den 8.GLA zeigen, dass das bestehende Angebotsdekret in gewissen Punkten zu Unsicherheiten und starken politischen Diskussionen führt. So regelt § 2, dass Ange-bote, die über das Grundangebot (§ 5 Absatz 3) hinausgehen und nicht einen Kostendeckungs-grad von 25–30% erreichen, nicht in den generellen Leistungsauftrag aufgenommen werden. § 5 wiederum regelt klar, dass mit dem Grundangebot (B) für jede Gemeinde eine Minimalerschlies-sung durch den öffentlichen Verkehr sichergestellt werden soll. Diese besteht aus 9 Kurspaaren pro Tag. Es ist jedoch im Dekret nicht festgehalten, ob dies für Arbeitstage oder auch für das Wo-chenende gilt. Gemäss § 13 soll mit dem Grundangebot (B) das Siedlungsgebiet je zweimal in den Spitzenverkehrszeiten und je einmal in den Zwischenverkehrszeiten bedient werden (9 Kurspaare pro Tag). Angebotsverdichtungen und der Betrieb in Nebenverkehrszeiten richten sich nach den örtlichen Bedürfnissen. Bei kleiner Nachfrage sind Betriebsformen zu wählen, bei denen ein Angebot nur auf bestimmte Anschlüsse oder nur auf Bestellung erbracht wird. Es stellt sich somit die Frage, wie örtliche Bedürfnisse definiert sind und auch wann das Angebot auf Bestellung konkret umgesetzt wird. Bis anhin sind der FDP-Fraktion keine Angebote auf Bestellung bekannt. Ein wei-terer Punkt: Kommt für schlecht frequentierte Linien das Grundangebot zum Tragen oder ent-scheidet der Landrat entgegen den Zahlen für ein grösseres Angebot auf den schlecht frequentier-ten Linien, wird wieder alles über einen Kamm geschoren. So bemängeln dann kleine Gemeinden zum Beispiel, dass ihr Angebot mit grossen Bussen gefahren wird, was aus Kosten-Nutzen-Sicht wiederum Fragen bei der Bevölkerung aufwirft. Es gilt somit dort, wo die Nachfrage nicht ausreicht, um gemäss Angebotsdekret seitens des Kantons mehr als das Grundangebot anbieten zu können, eine konstruktive Lösungssuche zwischen Kanton und Gemeinden zu ermöglichen. Statt jedoch alles über einen Kamm zu schären, sollen auch Möglichkeiten wie zum Beispiel Globalbudgets an kleine Gemeinden/Gemeindezusammenschlüsse statt des Grundangebots geprüft werden, so dass diese das für sie bestmögliche Angebot definieren können.

    Weiter ist das Angebotsdekret dahingehend zu ergänzen, dass auch für Angebote mit einem Kos-tendeckungsgrad > 30% eine Handlungskaskade aufgezeigt wird, wie der Kostendeckungsgrad weiter gesteigert werden kann. Es ist dabei auch zu prüfen, ob der Kostendeckungsgrad pro An-gebotselement festgeschrieben werden kann, beispielsweise:
    Bus Land mind. 35-40%
    Bus Agglo mind. 50-55%
    Tram mind. 80%
    S-Bahn mind. 50-60%

    Der Regierungsrat wird beauftragt, einen Vorschlag zur Überarbeitung des Angebots-dekrets vorzulegen, um die heute bestehenden Unsicherheiten zu klären. Dabei sollen auch neue Ansätze wie Globalbudgets für Gemeinden statt des Grundangebots und eine klare Definition des Angebots auf Bestellung als Lösungsmöglichkeiten für das Grundangebot von schlecht frequentierten ÖV-Linien in das Angebotsdekret integriert werden. Weiter soll auch mittels einer Handlungskaskade aufgezeigt werden, wie der Kostendeckungsgrad für Angebote mit einem Kostendeckungsgrad > 30 % weiter gesteigert werden kann.

    Geschäft 2017-117 vom 23.03.2017

    Quelle bl.ch

  • Der Bericht des Regierungsrates liegt nun vor. Die zwei Vorstösse zum Thema Revision Angebotsdekret: Bericht zum Postulat 2017/117 von Rolf Richterich: «ÖV 2.0: Anpassung Angebotsdekret für mehr Spielraum bei den regionalen Bedürfnissen» und Bericht zum Postulat 2017/122 von Rolf Richterich: «ÖV 2.0: Kostendeckungsgrad OeV steigern und festschreiben» wurden als Sammelvorlage zusammengefasst.

    https://baselland.talus.ch/de/politik/cdw…4&r=PDF&typ=pdf

    Quelle: bl.ch