Interpellation von Rolf Richterich, FDP-Fraktion
Der Kanton Basel-Landschaft hält 43.1% die weitaus grösste Beteiligung an der BLT. Weitere Ei-gentümer sind Gemeinden BL mit 21.8 %, der Bund mit 16%, die Kantone SO und BS mit 9.0%, resp. 7.9%, Gemeinden SO mit 1.1% sowie Private mit 0.8%.
Gemäss der Public Corporate Governance-Richtlinie handelt es sich entsprechend dem Zweikreis-Modell bei der BLT um eine strategisch wichtige Beteiligung.
Hierzu ergeben sich folgende Fragen an den Regierungsrat:
1. Wie kommt der Regierungsrat zur Auffassung, dass die kantonale Beteiligung strategisch wichtig ist?
2. Wie wird bei der Beteiligung an der BLT die Aufgabenteilung zwischen den Organisations-einheiten gemäss der PCG-Richtlinie sichergestellt?
3. Wieso werden Infrastruktur und Betrieb nicht konsequent getrennt?
4. Was wären die Folgen einer (teilweisen) Veräusserung der Beteiligung des Kantons an der BLT?
Geschäft 2017-134 vom 23. März 2017
Quelle: bl.ch