Mitarbeiter lässt Münz vom BVB-Automat mitlaufen

  • Ein BVB-Mitarbeiter bediente sich beinahe zwölf Jahre lang ungehindert am Münz der geleerten Automaten.
    Der Schaden beträgt rund 360'000 Franken.

    "Dass s'ganzi Münz im Kässeli wär, das wünscht sich unsre BVBär",
    ist man angesichts der nahen Fasnacht beinahe versucht zu sagen.
    Der BVBär mag grosse Wünsche haben, doch kontrolliert hatte er die letzten Jahre nicht so richtig:

    In der sogenannten Münzwerkstatt der Basler Verkehrs-Betriebe an der Klybeckstrasse hatte ein Mitarbeiter über mehr als zehn Jahre hinweg
    insgesamt rund 360'000 Franken an Münz abgezweigt.

    "Es ist ein grosser Blödsinn gewesen", sagte der 58-jährige Mann am Donnerstag vor Gericht, zuckte mit den Schultern und schüttelte
    über sich selbst den Kopf. Nach gesundheitlichen Problemen wechselte er von seinem Beruf als Trämler in den frühen 1990er Jahren zur Münzwerkstatt,
    wo nebst dem Geld der BVB-Billettautomaten auch die Münzen der Basler Parkuhren landen.

    "Es hat mit einem oder zwei Franken angefangen, dann hat es sich gesteigert", erzählte er am Donnerstag.
    Die Münzen brachte er vorübergehend in seinem Spind unter, nach Feierabend wechselte er das Geld auf verschiedenen Poststellen jeweils in Noten.
    Die Beträge sind saftig: Waren es im Jahr 2002 rund 3000 Franken an "Zusatzeinkommen", steigerten sich die Zahlen danach auf jährlich 20-40'000 Franken.

    Von 2002 bis zum März 2014 kam so die Summe von 360'000 Franken zusammen.

    Sowohl jede Parkuhr wie auch jeder Billettautomat erzeugt zwar bei der Leerung einen entsprechenden Beleg,
    und auch die maschinelle Münzzählung in der Münzwerkstatt wurde durchgehend quittiert.
    Während die Abrechnung der BVB-Automaten stets aufging, zeigten sich bei den städtischen Parkuhren massive Differenzen.

    Gekümmert hat dies indes jahrelang niemanden. "Man hat es ihm relativ einfach gemacht.
    Die bestehenden Kontrollmechanismen wurden während Jahren nicht benutzt.
    Die Verlockung war gross und die Kontrolle klein", sagte Staatsanwalt Camilo Cabrera dazu am Donnerstag vor Gericht.

    Als die Differenzen auffielen, installierten die BVB eine versteckte Videoüberwachung des Arbeitsplatzes:
    Der 58-jährige Angestellte wurde daraufhin vor knapp einem Jahr entlassen.
    Heute ist er arbeitslos und nimmt derzeit an einem Beschäftigungsprogramm teil.

    In einem abgekürzten Verfahren einigte sich der Mann in einem Deal mit der Staatsanwaltschaft auf eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt wegen gewerbsmässigen Diebstahls.
    Das Dreiergericht unter dem Vorsitz von Susanne Nese genehmigte diesen Deal am Donnerstag:
    Das Strafmass sei angemessen, zumal der Mann von Anfang an vollumfänglich geständig und bislang auch nicht vorbestraft war.
    Dazu kommt eine Busse von 3000 Franken, die der Mann abarbeiten möchte.

    Das gestohlene Geld gab der Mann vor allem für teure Reisen und Motorräder aus, über 40'000 Franken floss bislang durch die Verwertung wieder zurück.
    Wie die Schuld gegenüber der BVB von über 300'000 Franken reguliert wird war am Donnerstag nicht zu erfahren.

    bz 12.02.2015

  • «Wie Dagobert Duck im Geldspeicher»

    Bis zu 4000 Franken im Monat Zehn Jahre ging alles gut, doch dann tauchte er ins Münzbad ein.

    «Ich befand mich alleine im Raum mit dem vielen Münz – pro Tag waren das bis zu 120'000 Franken und ich wusste,
    dass die Kontrollen lasch sind», sagte S. gestern beim Prozess vor dem Strafgericht.

    Bis zu 4000 Franken zwackte er monatlich vom Geld aus den Billett- und Parkscheinautomaten ab, schreibt die «Basler Zeitung».
    Über die Jahre klaute er sich so rund 360'000 Franken zusammen.

    In einem abgekürzten Verfahren erhielt der Ex-Trämler eine bedingte Gefängnisstrafe von zwei Jahren.
    Daneben muss er die Verfahrenskosten in der Höhe von knapp 18'000 Franken berappen.
    Der Geldspeicher von Dagobert Duck leert sich langsam.

    Blick 13.02.2015

  • An dieser Stelle frage ich mich, wie es sein kann, dass zehn Jahre lang niemand geprüft hat, das Einnahme mit den Protokollen der Geräte übereingestimmt haben.
    Normalerweise prüft man doch, zumindest stichprobenartig, ob die Abrechnung stimmt.

  • Wie oben erwähnt bestand eine Sicherheitslücke bei der Abrechnung der Parkuhren.
    Dort gab es keine maschinelle Protokollierung - also war hier eine Manipulation möglich.