Suva muss nicht für geschockten Lokführer zahlen

  • Ein Lokführer fährt einen Menschen tot und bleibt deswegen zwei Wochen lang arbeitsunfähig. Die Unfall-Versicherung zahlt aber nicht, weil der Mann den Unfall nicht sofort bemerkt hatte.

    Ein Lokführer erhält nach seinem Schock über den Tod eines Menschen keine Suva-Taggelder. Laut Bundesgericht liegt kein Schreckereignis vor, weil ihm erst nachträglich mitgeteilt worden ist, dass er eine auf dem Gleis liegende Person überfahren hat.

    Der Lokführer hatte 2011 um vier Uhr früh auf der Bahnstrecke vor sich einen länglichen Gegenstand wahrgenommen, den er für ein Rohr hielt. Er spürte anschliessend ein leichtes Rumpeln. Später wurde er von der Bahnleitung aufgefordert, auf einem Nebengeleis zu halten.

    Zwei Wochen arbeitsunfähig

    Dort wurde er darüber informiert, dass er eine am Boden liegende Person überfahren habe. Der Lokführer war anschliessend wegen psychischen Problemen zwei Wochen arbeitsunfähig. Die Suva als seine Unfallversicherung weigerte sich, ihm dafür Taggelder auszurichten. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt.

    Das Gericht erinnerte zunächst daran, dass auch ein sogenanntes Schreckereignis rechtlich als Unfall gelten kann, der zum Bezug von SUVA-Leistungen berechtigt. Bei einem solchen Schreckereignis handle es sich um einen aussergewöhnlichen gewaltsamen Vorfall, der unmittelbar mit einem psychischen Schock verbunden sei.

    Kein direktes Erleben

    Ein Schreckereignis habe das Bundesgericht etwa bejaht bei einem Lokführer, der eine Person mit Suizidabsichten auf den Schienen zwar noch erkannt, aber nicht mehr rechtzeitig habe bremsen können. Hier liege der Fall aber etwas anders: Der Betroffene habe nicht unmittelbar durch den Vorfall selber einen Schock erlitten.

    Er habe das schreckliche Ereignis nicht als solches wahrgenommen. Dass es sich um eine Person gehandelt habe, sei ihm erst durch die Information der Betriebsleitung klargeworden. Der Schrecken sei allein durch die Vorstellung und das nachträgliche Bewusstsein ausgelöst worden, einen Menschen überfahren zu haben.