Ich denke nicht, dass die Länge ein Kriterium sein sollte. Ausserdem wird ja nicht unbedingt der Haltestellenname als solches länger. Es ist für uns vielleicht einfach eine Umgewöhnung an das sonst in der ganzen Schweiz oder sogar ganz Europa übliche Konzept:
- Ein HaltestellenNAME bezeichnet den Haltepunkt innerhalb EINES Ortes eindeutig. ("Schloss", "Bahnhof", "Zentrum", "Dorf", "Post", "Sowiesostrasse")
- Eine (landesweit) eindeutige Haltestellenbezeichnung besteht aus dem Ortsnamen UND dem Haltestellennamen, also z.B. "Binningen Schloss", "Bottmingen Schloss" oder "Bottmingen Batteriestrasse".
Bisher war das in der Region Basel immer sehr verworren und uneinheitlich und historisch gewachsen.
Klar kann die Bezeichnung so recht lange werden ("La Chaux-de-Fonds Promenade de la Dingsbums"). Aber: solange der Ort vom Kontext her klar ist, kann man diesen auch weglassen (z.B. Zielschild oder DFI bei Innerortslinien, Umgangssprache). Und umgekehrt reicht es auch, nur den Ort zu erwähnen, wenn die genaue Haltestelle innerhalb des Ortes nicht so entscheidend ist, z.B. Zielanzeige bei Überlandlinien in kleinere Ortschaften (Der 70er z.B. ist ja wahrscheinlich nur mit "Reigoldswil" und nicht mit "Reigoldswil Dorfplatz" beschriftet). Dadurch entschärft sich die Längenproblematik etwas.
Dafür müssen die Leute nicht mehr die Haltestellennamen fremder Orte auswendig wissen (klar weiss ein Ettinger wohl, dass "Wiesenplatz" in Basel ist, aber wie viele Basler wissen etwa, dass z.B. "Letten" in Allschwil ist? Ich glaube, das verwirrt mehr als die Länge). Zudem ist es kein Problem mehr, wenn der selbe Name in mehreren Ortschaften vorkommt (man stelle sich mal vor, die Haltestelle "Post" oder "Bahnhof" oder "Dorf" dürfte es in der Schweiz nur einmal geben).
Schade ist aber, dass die BVB da nicht mitziehen ("Pratteln", "Allschwil").
Bei den BLT-Haltestellentafeln scheint das Konzept zu sein, dass immer nur die Ortschaften stehen, während nur bei der Endstation zusätzlich auch die genaue Endstation steht. Das mag soweit sinnvoll sein, jedoch hätte man es sich sparen können, den letzten Ort seperat aufzuführen, wenn der Ortsname auch schon bei der Endstation steht (also z.B. nur "...-Therwil-Ettingen Bahnhof" statt "...Therwil-Ettingen-Ettingen Bahnhof"). Und bei sehr grossen Orten und wichtigen Haltestellen hätte man eine Ausnahme machen können, so dass z.B. der Bahnhof SBB beim 10er hätte aufgeführt werden können.