[BL] 10. Genereller Leistungsauftrag im Bereich des öffentlichen Verkehrs für die Jahre 2026 – 2028

  • Buslinien sollen auf Ausbau des Bahn-Angebots abgestimmt werden

    Die fachliche Erarbeitung der ÖV-Angebotskonzepte für die Jahre 2026–2028 ist abgeschlossen. Sie erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und bildet die Grundlage für den Vernehmlassungsentwurf zum 10. Generellen Leistungsauftrag. Damit reagiert der Kanton auf den Ausbau des Bahn-Angebots Dank den neuen Infrastrukturbauten des Bundes, die Ende 2025 fertiggestellt sein werden. Die Buslinien sollen auf diese Änderungen abgestimmt werden.

    Die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) erarbeitet derzeit den Vernehmlassungsentwurf zum ÖV-Programm des Kantons Basel-Landschaft für die Jahre 2026–2028 im 10. Generellen Leistungsauftrag (GLA). Der Entwurf wird voraussichtlich im Juni 2024 abgeschlossen sein und danach bis September 2024 öffentlich aufliegen.

    Die Grundlagen für den GLA hat die BUD in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den ÖV-Anbietern erarbeitet. Dies vor dem Hintergrund, dass Ende 2025 die grossen Infrastrukturausbauten des Bundes in der Region Basel fertiggestellt sein werden. Gemeint sind der Vierspurausbau Liestal, die Doppelspur Grellingen–Duggingen, die Entflechtung Muttenz und die Leistungssteigerung im Bahnhof Basel SBB dank einem zusätzlichen Perron. Dank dieser Ausbauten entstehen in der Region neue Verbindungen, wie beispielsweise der neue Interregio IR56 Basel–Delémont–Biel, die S33 zwischen Liestal und Basel, der Halt in Gelterkinden des IR37 Basel–Liestal–Aarau–Zürich. Die Buslinien der Region werden im 10. GLA auf diese Änderungen abgestimmt.

    Von den Änderungen sind im Baselbiet vierzig Gemeinden betroffen. Diese wurden bei der Erarbeitung der verschiedenen Angebotskonzepte einbezogen. Dadurch konnten deren Bedürfnisse gezielt in die Planung einfliessen. Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Solothurn und Aargau stimmen die Konzepte sowohl inhaltlich wie auch terminlich eng aufeinander ab.

    Im Generellen Leistungsauftrag (GLA) werden Streckennetz, Linienführung, Tarifpolitik sowie Grundzüge des Betriebsangebots und des Finanzprogramms festgelegt. Ein Genereller Leistungsauftrag wird durch den Landrat nach Vernehmlassung bei den Gemeinden in der Regel alle vier Jahre beschlossen. Gestützt auf den Generellen Leistungsauftrag schliesst der Regierungsrat mit den Transportunternehmen Angebotsvereinbarungen ab.

    Die jeweiligen Konzepte, die als Grundlage für den Vernehmlassungsentwurf zum 10. GLA dienen, können auf der Website des Kantons Basel-Landschaft eingesehen werden.

    Quelle: bl.ch