Hier mal ein Rhy Taxi bei der mittleren Brücke, Ufer Kleinbasel und eine Frage dazu.
Müssen sich die Rhy Taxis eigentlich nicht an die Schifffahrtsregeln halten???
Die fahren kreuz und quer über den Rhein, durchfahrtsregelen an den Brücke werden hier nicht beachtet.
Kommt mir bald so vor wie einige Taxis auf der Strasse...
28.09.2016
Rhy Taxi
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Das Schiffachtsgesetz gilt natürlich für alle Teilnehmer ....
Der Anbieter ist bereits 15 Jahre in Aktion.
Man hatte nie was aussergewöhniches gehört, bez. Regelmissachtung etc. -
Na dann fahren die Taxis aber nicht nach den Regeln... durch diesen Brückendurchlass dürfen sie schon mal gar nicht...
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Hallo Grenzacher
Da bist Du aber völlig falsch gewickelt!
Das Rhytaxi (auch Weidlinge, Langschiffe, Kajak, Motorboote etc.) darf dort beim ersten Loch zu Berg durchfahren! Selbstverständlich muss man auf Gegenverkehr, z.B. Wasser Fahrer mit den Weidlingen
oder auch Schwimmer achten. Ist alles frei ist es ausdrücklich nicht verboten dieses Brücken Joch zu durchfahren!
Es ist nichts signalisiert, d.h., speziell auch kein Durchfahrtsverbot.
Bevor viel Wind gemacht wird und man mit Gegen Sturm nicht rechnet, d.h., keine Ahnung von der Schifffahrt hat,
sollte man zuerst recherchieren bevor andere öffentlich diskreditiert werden gell Grenzacher -
Hallo 0815
Erst mal herzliches Willkommen im Tramforum
Vielen Dank für die Aufklärung wegen der Schifffahrtsregeln.
Wie du siehst hab ich in meinem ersten Beitrag mit dem Bild genau danach gefragt.
Weiterhin viel Freude im Forum.
Gruss Andy