Siehe Newsticker vom 17.09.2010
SBB lockern Sicherheits-Vorschriften
Bisher mussten Lokführer vor der ersten Fahrt morgens einen obligatorischen Sicherheitscheck der Lok durchführen. Jetzt hat die SBB diese Sicherheitsvorschrift für Personenzüge gelockert.
Wie Recherchen von «10vor10» zeigen, reicht es neu, die Sicherheits-Prüfung irgendwann im Laufe des Tags durchzuführen. Der obligatorische Sicherheitscheck vor der ersten Abfahrt fällt weg. Seit Mitte August müssen alle SBB-Lokführer von Personenzügen diese Sicherheits-Vorrichtungen nicht mehr vor der Abfahrt überprüfen.
ZitatAlles anzeigenMehrere Sicherheitssysteme
Bereits vor Inkrafttreten der neuen Sicherheitsbestimmungen konnten Lokführer die gestaffelten Sicherheitssysteme komplett deaktivieren, etwa, weil eines der Systeme eine Störung aufweist. Wenn ein Sicherheitssystem ausfällt, heisst das noch lange nicht, dass der Zug nicht mehr weiterfahren darf.
0. Der Lokführer selbst ist primär dafür verantwortlich, dass die Sicherheit eingehalten wird.
1. Die Sicherheitssteuerung («Totmannpedal») muss vom Lokführer ständig gedrückt werden. Fällt er etwa in Ohnmacht, wird der Zug nach kurzer Zeit gestoppt. Bei einem Defekt kann das Pedal deaktiviert werden. Der Zug darf aber nur noch mit maximal 60 km/h gefahren werden. Weil der langsame Zug andere Züge am Einhalten des Fahrplans hindern könnte, wird die Lok relativ schnell ersetzt.
2. Das Zugsicherungssystem vor Signalen, Kurven oder Weichen (ZUP) prüft bereits vor dem Passieren von neuralgischen Stellen, ob der Zug bis dahin bremsen oder die vorgeschriebene Maximalgeschwindigkeit einhalten kann. Falls der Zug zu schnell unterwegs ist, wird ein Nothalt erzwungen. Auch dieses System kann vom Lokführer manuell deaktiviert werden. Dann darf er zwar nur noch mit 80 km/h weiterfahren - das laut SBB-Vorschriften aber bis zu 12 Stunden lang.
3. Das Zugsicherungssystem beim Passieren von Signalen sorgt für einen sofortigen Nothalt, falls ein Rotlicht überfahren wurde. Auch dieses System kann bei einem Defekt ausgeschaltet werden. Der Zug darf auch hier während 12 Stunden mit 80 km/h weitergefahren werden.