Reisende in internationalen, grenzüberschreitenden Zügen in EU-Mitgliedsländern sowie Norwegen und der Schweiz erhalten bei wesentlichen Verspätungen seit Jahresanfang eine Entschädigung. Bei Verspätungen von über einer Stunde von Tageszügen und zwei Stunden bei Nachtzügen erhalten die Passagiere 20 Prozent des Tickets, wie die SBB am Montag mitteilten.
Betroffene Kundinnen und Kunden werden durch die schweizerische Verkaufsstelle ihrer Fahrausweise entschädigt. Die Rückerstattung erfolgt in Form von Reisegutscheinen. Nicht entschädigt werden die schweizerischen Teilstrecken bei Reisen mit dem Generalabonnement, Tageskarten oder Tagesstreckenkarten. Auch Reisende mit nationalen und internationalen Passangeboten wie Swiss Travel System, Eurodomino, InterRail und Eurail Pass können keine Entschädigungen geltend machen. Ebenfalls kein Anspruch besteht bei Verspätungen, welche durch höhere Gewalt, Streiks und Eingriffe durch staatliche Organe verursacht werden.
(Quelle: baz online)