Internationale Züge - Entschädigung bei Verspätungen

  • Reisende in internationalen, grenzüberschreitenden Zügen in EU-Mitgliedsländern sowie Norwegen und der Schweiz erhalten bei wesentlichen Verspätungen seit Jahresanfang eine Entschädigung. Bei Verspätungen von über einer Stunde von Tageszügen und zwei Stunden bei Nachtzügen erhalten die Passagiere 20 Prozent des Tickets, wie die SBB am Montag mitteilten.

    Betroffene Kundinnen und Kunden werden durch die schweizerische Verkaufsstelle ihrer Fahrausweise entschädigt. Die Rückerstattung erfolgt in Form von Reisegutscheinen. Nicht entschädigt werden die schweizerischen Teilstrecken bei Reisen mit dem Generalabonnement, Tageskarten oder Tagesstreckenkarten. Auch Reisende mit nationalen und internationalen Passangeboten wie Swiss Travel System, Eurodomino, InterRail und Eurail Pass können keine Entschädigungen geltend machen. Ebenfalls kein Anspruch besteht bei Verspätungen, welche durch höhere Gewalt, Streiks und Eingriffe durch staatliche Organe verursacht werden.

    (Quelle: baz online)

  • SBB sollen Passagiere nach EU-Norm entschädigen

    Der Bund will die EU-Standards bei den Passagierrechten übernehmen. Die SBB sind von dieser Idee nicht begeistert.

    Bei Verspätungen zwischen einer und zwei Stunden muss ein Viertel des Ticketpreises zurückerstattet werden.
    Ist die Verzögerung noch grösser, beträgt die Rückerstattung die Hälfte des Billettpreises.
    So sieht es das EU-Reglement vor, das der Bund laut «NZZ» übernehmen will.

    Gelten sollen die EU-Bestimmungen für internationale Verbindungen und den Fernverkehr
    – nicht aber für den regionalen oder städtischen Verkehr.
    Eine Rückerstattung der Preise auf kürzeren Strecken wäre schwierig, da viele Passagiere mit einem Abonnement reisen.
    Zudem sind auf diesen Strecken meist keine Kondukteure im Einsatz.

    Nach den Sommerferien will der Bund eine revidierte Fassung des Personenbeförderungsgesetzes in die Vernehmlassung schicken.
    Dies bestätigte bereits Peter Füglistaler, Direktor des Bundesamts für Verkehr (BAV), der Zeitung «Le Temps».

    Zehn-Franken-Gutschein von den SBB

    Die SBB sind von den Plänen des Bundes wenig begeistert.
    Sie bevorzugen freiwillige Branchenlösungen anstelle eines regulierten und starren Ansatzes,
    sagt Sprecherin Lea Meyer zur «NZZ». Heute setzen die SBB auf ein freiwilliges Kulanzsystem.
    Ab einer Verspätung von einer Stunde im Fernverkehr gibts einen Bahngutschein von zehn Franken.
    Dies ist weniger als der EU-Ansatz verlangt.

    Der Bund strebe eine pragmatische Lösung an, welche dem schweizerischen ÖV-System gerecht würde, beschwichtigt das BAV.
    Noch unklar ist, wie die Entschädigung ausfällt, wenn ein Regionalzug verspätet ist und deswegen ein Fernverkehrszug verpasst wird.
    Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einer Revision der Verordnung.
    Ob diese auch in die Schweizer Gesetzgebung einfliessen wird, gab das BAV nicht bekannt.

    20min 23.06.2015