Merci vielmol Grenzacher !
Speziell finde ich, dass noch 2 Schlusstafeln aufgesteckt sind, obwohl ja der "Schluss" mit den integrierten Lampen signalisiert werden können !?! EBA (Eisenbahn-Behinderungs-Amt) Vorschrift ???
Der Triebzug wird als "Wagengruppe" unterwegs sein, deshalb muss der "Transporteur" für die Schlusssignale besorgt sein. Die Benutzung der integrierten Lampen ist dem Betreiber vorbehalten. Das ist übrigens auch so, wenn ein Schadpersonenwagen am Ende eines Güterzugs mitläuft.
Gruss
Christian