Nutzt man die Sperrung denn gleich aus, um Weichen für die Verlängerung Richtung Letten einzubauen? Oder gibt es hier noch kein Baurecht?
Ich fände das ja super und pragmatisch, wenn man das kombinieren könnte. Aber die administrativ-politischen Zusammenhänge sind wohl zu komplex. Auch wenn es politisch bezüglich der Strecke Neuweilerstrasse-Gartenhof hoffentlich nicht all zu schlecht aussieht, ist es nach meinem Verständniss leider noch nicht komplett unwiderruflich beschlossen.
Wenn man zu viele Dinge miteinander verknüpft, kann es zwar einerseits Effizienzvorteile bringen, aber auch für zusätzliche Komplizierungen und Abhängigkeiten sorgen und Gordische Knoten noch mehr verknoten.
Da kann man kritisch entgegnen, wenn man aber bei jeder einzelnen Haltestelle einen 3-Wochen-Unterbruch braucht könnte man wohl bald den Tramverkehr in dem Sommerferien komplett einstellen. Beim Umbau von einzelnen Stationen auf der Birsigtalbahn schafft man es mit versetzten provisorischen Haltestellen auch ohne Komplettsperrungen.
Aber pragmatisch gesehen gibt es da auch wieder der Unterschied, dass ein Unterbruch am Neubad regional deutlich geringere Auswirkungen hat als z.B. in Therwil.