SRG-Ombudsmann beanstandet «Rundschau»-Beitrag zu Tram-Deal
Der «Rundschau»-Beitrag «Tram-Deal in Zürich» vom 25. Februar hat nach Ansicht von SRG-Ombudsmann Achille Casanova das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Aus einem vertraulichen Bericht zu zitieren, sei jedoch zulässig gewesen.
Das Publikum habe sich aufgrund des TV-Beitrags nur ungenügend eine eigene Meinung bilden können. Es seien wichtige Informationen unterschlagen worden. Zudem sei über die Schlussfolgerungen der als "vertraulich" klassifizierten Expertise "sehr plakativ und wenig differenziert berichtet" worden, schreibt Casanova in seinem Schlussbericht.
Ein Fernsehzuschauer hatte in seiner Beanstandung an die SRG-Ombudsstelle kritisiert, die "Rundschau" habe aufgrund eines geheimen Berichtes eine "hochgradig unqualifizierte Sendung zur Trambeschaffung" ausgestrahlt. Das Zitieren aus einem Geheimpapier sei "medienethisch und strafrechtlich nicht zu verantworten".
Der Ombudsmann teilt diese Meinung nicht. Seines Erachtens ist "das Interesse der Öffentlichkeit an der Information grösser zu gewichten als das Interesse der Behörden an der Geheimhaltung des Berichtes". Die "Rundschau" habe ihre Rolle "als Wächter der Demokratie" wahrgenommen.
Die Trambeschaffung sei für Zürich "ein durchaus bedeutsames Vorhaben, bei dem es um Investitionen in der Höhe von 280 bis 350 Millionen Franken gehe. Der Entscheid habe Konsequenzen für die nächsten 40 Jahre.
Im Bericht mit dem Titel "Trambeschaffung VBZ. Zweitmeinung" heisst es gemäss der "Rundschau", die Beurteilung der Offerten sei "nicht ausreichend nachvollziehbar" und alle vier Tram-Anbieter hätten die "Muss-Kriterien nicht erfüllt".
Der TV-Bericht hat laut Ombudsmann jedoch wichtige Informationen ausgeklammert. Nicht erwähnt worden sei beispielsweise, dass im vertraulichen Bericht wiederholt darauf hingewiesen wurde, dass eine abschliessende Beurteilung noch gar nicht möglich sei, weil die Autoren der Expertise nur begrenzten Zugang zu den Dokumenten erhalten hätten.
Insgesamt beurteilte Casanova die Beanstandung des Fernsehzuschauers als "teilweise berechtigt". Er betrachte die Veröffentlichung des vertraulichen Berichts zwar als zulässig, die Art und Weise wie dies geschehen sie, erachte er aber als "zu wenig präzis".
Quelle: Limmattaler Zeitung online, 15.04.15, https://www.tramforum-basel.ch/www.limmattale…-deal-129040380
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Wie man sieht hatten also auch noch andere Leute Mühe mit der Darstellung des Sachverhaltes im besagten Rundschau-Beitrag. Offensichtlich nicht ganz zu unrecht...