Kurz zusammengefasst:
Die Kommission beantragt dem Landrat von der Petition Kenntnis zu nehmen, diese aber nicht als Postulat zu überweisen, wie dies von den Petenten gefordert wurde. Das Projekt Tramwendeschlaufe sei heute noch nicht beschlossen und sowohl der Landrat als auch die direkt Betroffenen hätten noch die Möglichkeit, sich auf verschiedenen Ebenen und auf verschiedene Art und Weise zum Projekt zu äussern. Bei Infrastrukturprojekten mit einer kantonalen Bedeutung sei es ausserdem unvermeidlich, dass zuweilen die Anliegen von direkt Betroffenen zugunsten von übergeordneten Zielen zurückgestellt werden müssten.