Grossrat Stephan Gassmann hat, nachdem die Platzsuche für die 10 Oldtimer angelaufen ist, mittels Anzug erneut einen politischen Vorstoss gewagt.
Link zum Geschäft: http://www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaef…/?idurl=07.5201
Link zu allen Medienreaktionen diesbetreffend: http://www.tramclub-basel.ch/verein/medien/
Hoffen wir, dass das Tram-Museum wieder etwas näher rückt, nachdem die Regierung im Dezember 2006 die Interpellation von Gassmann negativ beantwortet hat.
Für die politisch unkenntlichen hier noch eine kurze Erklärung:
Der Anzug ist der im Grossen Rat am häufigsten gewählte parlamentarische Vorstoss. In der Form eines Anzugs (der dem Postulat im Parlamentsrecht des Bundes sowie der meisten Kantone entspricht) kann jedes Ratsmitglied und jede ständige Kommission eine Änderung der Verfassung, eines Gesetzes oder eines Beschlusses oder eine Massnahme der Verwaltung anregen. Erklärt der Grosse Rat den Anzug für erheblich, so wird er der Regierung, dem Ratsbüro oder einer Kommission überwiesen. Diese haben dann zwei Jahre Zeit, Bericht zu erstatten und allenfalls Antrag zu stellen. Ist der Grosse Rat mit dem Resultat unzufrieden, kann er den Anzug stehen lassen und erneut entscheiden, wer den Anzug weiterbehandeln soll. Die Frist zur Neubearbeitung beträgt wiederum zwei Jahre.
Mittels einer Interpellation hat jedes Ratsmitglied das Recht, vom Regierungsrat Auskunft zu verlangen über die Verwaltung oder Angelegenheiten, welche die Interessen des Kantons berühren. Die Auskunft soll in der gleichen oder nächsten Sitzung erfolgen.