Tarifverbund Nordwestschweiz: Beteiligte Kantone vereinfachen Finanzierung

  • Die Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Jura und Solothurn reformieren die Finanzflüsse im Tarifverbund Nordwestschweiz. Damit soll die Finanzierung transparenter und administrativ schlanker werden. Für Kundinnen und Kunden der U-Abos ändert sich dadurch nichts. Die Regierungen der betroffenen Kantone haben der vereinfachten Finanzierung bereits zugestimmt, die Entscheide der Kantonalparlamente in Basel-Stadt und Baselland stehen noch aus.

    Die am Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) beteiligten Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Jura und Solothurn wollen die Finanzierung im TNW vereinfachen. Die vorgesehenen Änderungen schaffen mehr Transparenz und reduzieren den administrativen Aufwand. Für Kundinnen und Kunden der U-Abos ändert sich dadurch nichts.

    Künftig sollen die heutigen U-Abo-Subventionen nicht mehr als separate Vergünstigungen für Einwohnerinnen und Einwohner ausgerichtet werden. Stattdessen fliessen sie in die ordentliche Abgeltung der ungedeckten Kosten des regionalen Personenverkehrs ein. Damit entfällt die aufwändige Prüfung des Wohnorts und die Finanzierung erfolgt über einen einheitlichen Kanal.

    Gleichzeitig soll die bisherige Vereinbarung für grenzüberschreitende Linien zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt durch das schweizweit übliche System mit interkantonalen Verteilschlüsseln ersetzt werden. Dies reduziert den administrativen Aufwand deutlich und erhöht die Transparenz.

    Die beiden Reformen führen zu finanziellen Verschiebungen zwischen den Kantonen. Für die Kantone Aargau, Solothurn und Jura sind diese gering. Für die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt fallen diese Verschiebungen deutlich grösser aus. Weil die Effekte der beiden Reformen für die beiden Basler Kantone gegenläufig sind, gleichen sich diese sowohl für Basel-Stadt als auch für Baselland weitgehend aus.

    Die Reformen werden nur koordiniert umgesetzt und setzen gleichlautende Beschlüsse aller beteiligter Kantone voraus. Die erforderlichen Regierungsbeschlüsse aus allen Kantonen liegen vor. In Basel-Stadt und Basel-Landschaft müssen zusätzlich die jeweiligen Parlamente den Vorlagen noch zustimmen. Vorlage des Kantons Basel-Landschaft.

    Mit der Vorlage werden teilweise mehr als 30 Jahre alte Vereinbarungen durch neue, zeitgemässe Regelungen ersetzt. Die beteiligten Kantone sind überzeugt, dass die Reform zu mehr Klarheit, Planungssicherheit und Rechtskonformität im ÖV beiträgt.

    Quelle: bl.ch

  • Verstehe ich es richtig, dass damit die unterschiedlichen U-Abo-Tarife für Bewohner von innerhalb und ausserhalb TNW abgeschafft werden?

    (Im Text steht zwar "Für Kundinnen und Kunden der U-Abos ändert sich dadurch nichts.", in der Vorlage aber "Die an den Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) angeschlossenen Kantone (...) vergünstigen, gestützt auf die TNW-Vereinbarung, alle Monats- und Jahresabonnemente (U-Abos), welche die Einwohnerinnen und Einwohner der im Verbundgebiet gelegenen Gemeinden erwerben. Dies ist national betrachtet ein Sonderfall und steht nicht im Einklang mit Bundesrecht. Diese Einwohnervergünstigung macht die Überprüfung der Kunden auf deren Wohnort notwendig")

  • Verstehe ich es richtig, dass damit die unterschiedlichen U-Abo-Tarife für Bewohner von innerhalb und ausserhalb TNW abgeschafft werden?

    (Im Text steht zwar "Für Kundinnen und Kunden der U-Abos ändert sich dadurch nichts.", in der Vorlage aber "Die an den Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) angeschlossenen Kantone (...) vergünstigen, gestützt auf die TNW-Vereinbarung, alle Monats- und Jahresabonnemente (U-Abos), welche die Einwohnerinnen und Einwohner der im Verbundgebiet gelegenen Gemeinden erwerben. Dies ist national betrachtet ein Sonderfall und steht nicht im Einklang mit Bundesrecht. Diese Einwohnervergünstigung macht die Überprüfung der Kunden auf deren Wohnort notwendig")

    Nein, eben nicht. Die Überprüfung der Kunden auf deren Wohnort hat gerade zum Ziel, die unterschiedliche (bundesrechtswidrige) Tarifanwendung zu ermöglichen.

  • Nein, eben nicht. Die Überprüfung der Kunden auf deren Wohnort hat gerade zum Ziel, die unterschiedliche (bundesrechtswidrige) Tarifanwendung zu ermöglichen.

    Wahrscheinlich habe ich eine "lange Leitung", aber ich kapiere das nicht ganz, weil doch eben genau diese Überprüfung abgeschafft werden soll?

  • Wahrscheinlich habe ich eine "lange Leitung", aber ich kapiere das nicht ganz, weil doch eben genau diese Überprüfung abgeschafft werden soll?

    Wo steht, dass die Überprüfung abgeschafft werden soll? Es wird festgehalten, dass ein Sonderfall vorliegt (kantonale Subventionierung nur der Einwohner), dies zwar nicht im Einklang mit Bundesrecht steht.

    Mit der Überführung der U-Abo-Subvention in die ordentliche Abgeltung des
    öffentlichen Verkehrs werden diese Subventionen gezielt dem Regional- und Ortsverkehr
    zugeführt. Für die Kunden ändert sich dadurch nichts, die U-Abo-Tarife werden deswegen nicht
    erhöht.

    Also ich verstehe daraus: Nach aussen bleibt alles gleich, nur das Regelwerk für die kantonale Abgeltung wird angepasst.

  • Auf Seite 9 der oben verlinkten Vorlage.

    Vermutlich ist die Kommunikation unpräzis, denn für die nicht im TNW wohnhaften Personen dürfte sich der U-Abo-Preis dadurch reduzieren.

    Danke, ...., jetzt habe ich es auch "begriffen" ... aber insgesamt sind doch viel "wenn und aber" in der ganzen Umstellung versteckt. Dass die Bundesbeiträge steigen sollen, halte ich in Anbetracht der Sparübungen auf Bundesebene, für eher "Wunschdenken" ...